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Brüssel: Rat für Justiz und Inneres
Innenkommissarin Ylva Johansson, Krisenkommissar Janez Lenarčič und Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides werden am Rat für Justiz und Inneres in Brüssel teilnehmen. Das Treffen wird mit einer Diskussion über die Migration an die außerordentliche Sitzung der Innenminister von letzter Woche anknüpfen. Während des Mittagessens werden die Kommissarin und die Kommissare den Katastrophenschutz und die gesundheitspolitischen Maßnahmen der EU im Zusammenhang mit dem aktuellen Ausbruch von Coronavirus erörtern. Die Ratssitzung beginnt um 10 Uhr. Eine Pressekonferenz von Kommissarin Johansson und Kommissar Lenarčič ist im Anschluss an das Treffen um voraussichtlich 15:15 Uhr geplant und kann live auf EbS+ verfolgt werden. Die genaue Tagesordnung kann vorab hier abgerufen werden.
Berlin: EU-Kommissarin Simson bei Klausurtagung zur Energie- und Umweltpolitik
EU-Energiekommissarin Kadri Simson ist zu Besuch in der Bundeshauptstadt. Sie wird hier u.a. an der Klausurtagung Energie- und Umweltpolitik des Wirtschaftsrates teilnehmen. Die Veranstaltung steht unter dem Motto: „Aufbruch zur integrierten Energiewende 2030“. Weitere Teilnehmer sind u.a. Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier und Dr. Margarete Schramböck, Bundesministerin für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort der Republik Österreich. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier.
Brüssel: Rat für Justiz und Inneres
Die genaue Tagesordnung steht noch nicht fest, kann aber vorab hier abgerufen werden.
Luxemburg: EuGH verhandelt zu Asylverfahren in Ungarn
Die ungarischen Behörden wiesen die Asylanträge von zwei afghanischen und zwei iranischen Staatsangehörigen, die auf der Route Türkei – Bulgarien – Serbien nach Ungarn kamen, mit der Begründung als unzulässig ab, dass sie über ein Land eingereist seien, in dem sie weder einer Verfolgung (die der Anerkennung als Flüchtling zugrunde liege) noch der Gefahr eines ernsthaften Schadens (die dem subsidiären Schutz zugrunde liege) ausgesetzt gewesen seien. Die gegen diese Ablehnung gerichteten Klagen der Betroffenen wies das zuständige ungarische Gericht ohne Prüfung in der Sache ab. Als Serbien sich weigerte, die Betroffenen wieder aufzunehmen, wurde das Zielland der Rückführung geändert in Afghanistan bzw. Iran. Außerdem wurde ihnen als Aufenthaltsort ein Sektor in der Transitzone Röszke zugewiesen, ein aus Metallcontainern bestehendes, mit hohem Zaun und Stacheldraht umgebenes Gebiet.
Ihren Sektor dürfen sie nur in Ausnahmefällen und nur mit polizeilicher Begleitung verlassen. Besuch können sie nur nach vorheriger Genehmigung und polizeilicher Vorführung in einem zu diesem Zweck in der Transitzone bereitgestellten Container treffen. Die Betroffenen beanstanden vor einem ungarischen Gericht die Änderung des Ziellands ihrer Rückführung und beantragen die Durchführung eines neuen Verfahrens. Das mit diesen Klagen befasste ungarische Gericht ersucht den Gerichtshof um Auslegung des Unionsrechts. Es möchte u.a. wissen, ob der im ungarischen Recht vorgesehene und hier angewandte Grund der Unzulässigkeit eines Asylantrags mit der Verfahrensrichtlinie 2013/32 vereinbar ist.
Außerdem möchte es wissen, ob dann ein Asylverfahren durchgeführt werden muss, wenn das Land, über das der Betroffene eingereist ist, seine Rücknahme verweigert. Ferner möchte das Gericht wissen, ob der Betroffene länger als vier Wochen in der Transitzone untergebracht werden darf und ob es, falls es sich um eine rechtswidrige Inhaftierung handeln sollte, verpflichtet sein kann, dem Betroffenen einen Aufenthaltsort außerhalb dieser Zone zuzuweisen. Heute findet die mündliche Verhandlung in diesen beiden Eilvorabentscheidungsverfahren vor der Großen Kammer des Gerichtshofs statt. Weitere Informationen dazu erhalten Sie hier und hier, Ansprechpartner für Journalisten beim EuGH hier.
Weitere Termine der Woche in der EU-Terminvorschau.