Berlin: Öffentliche Podiumsdebatte zur Entwicklungspolitik der Kommission von der Leyen
Die Europäische Kommission lädt zusammen mit dem Deutschen Institut für Entwicklungspolitik (DIE) zur Podiumsdebatte „Europäische Entwicklungspolitik unter der von der Leyen-Kommission: Eine Union, die nach mehr strebt“ ein. Im Panel diskutieren: Koen Doens, Generaldirektor für Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung der Europäischen Kommission, Christoph Rauh, stellvertretender Generaldirektor für Afrika, Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung, Cornelia Füllkrug-Weitzel, Präsidentin Brot für die Welt und Diakonie Katastrophenhilfe und Moderatorin der ACT Alliance EU und Niels Keijzer, Senior Researcher, Deutsches Institut für Entwicklungspolitik (DIE). Anmeldungen sollten bis zum 17. Dezember an globaldev@die-gdi.de erfolgen. Weitere Informationen zur Podiumsdebatte finden Sie auf der Website des Deutschen Instituts für Entwicklungspolitik. Mehr Informationen zur neuen Kommission und ihren Prioritäten gibt es hier . Ort: Vertretung der Europäischen Kommission, Unter den Linden 78, Berlin, Zeit: 18.00 bis 20 Uhr.
Berlin: Trilaterale Gasgespräche EU-Russland-Ukraine
EU-Kommissionsvizepräsident Maroš Šefčovič in Berlin die nächste Runde der trilateralen Gespräche auf Ministerebene zum langfristigen Transit von russischem Gas durch die Ukraine leiten. In den Verhandlungen geht es um eine mögliche politische Einigung über einen künftigen Vertrag zwischen Russland und der Ukraine, der die Dauer, das Volumen und den Preis des Gastransits regeln soll. Die Verhandlungen finden in der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland statt (Unter den Linden 78, 10117 Berlin). Eine Pressekonferenz ist nach Abschluss der Gespräche gegen 18.30 Uhr geplant. Einlass für Medienvertreter ist ab 18 Uhr. Journalisten werden gebeten, sich bis Donnerstag, 16 Uhr, anzumelden bei claudia.guske@ec.europa.eu, tel.: +49 30 2280 2190. Die Pressekonferenz wird live bei Europe by Satellite übertragen.
Straßburg: Sitzungswoche des Europäischen Parlaments
Wie stets am letzten Tag einer Sitzungswoche stehen Fälle von Verletzungen der Menschenrechte, der Demokratie und der Rechtsstaatlichkeit auf der Tagesordnung des Parlaments. Das Parlament wird mit Blick auf die neuesten Entwicklungen zum Mord an der Journalisten Daphne Caruana Galizia über eine Resolution zur Rechtsstaatlichkeit in Malta abstimmen. Die vorläufige Tagesordnung können Sie hier einsehen. Europe by Satellite ( EbS+) überträgt die Parlamentssitzung.
Brüssel: Rat „Umwelt“
Der Rat wird politische Leitlinien für die EU-Politik zur Erhaltung der biologischen Vielfalt nach 2020 verabschieden. Die Minister werden über die Prioritäten und Initiativen in der Umwelt- und Klimapolitik ab 2020 diskutieren, einschließlich des europäischen Grünen Deals. Während des Mittagessens werden die Minister in Anwesenheit von Inger Andersen, Exekutivdirektor des Umweltprogramms der Vereinten Nationen (UNEP), und Hans Bruyninckx, Exekutivdirektor der Europäischen Umweltagentur (EUA), eine informelle Diskussion über den Stand des Umweltberichts 2020 führen. Die Minister werden zu den Ergebnissen der UN-Klimakonferenz COP25 in Madrid informiert. Die kroatische Delegation wird die Minister über das Arbeitsprogramm des künftigen Ratsvorsitzes informieren. Die komplette Tagesordnung wird auf dieser Website bereitgestellt. Die Pressekonferenz soll bei Europe by Satellite ( EbS) live übertragen werden.
Luxemburg: EuGH-Urteil zur Zwangshaft für bayerische Amtsträger
Bayern weigert sich, eine von der Deutschen Umwelthilfe erstrittene verwaltungsgerichtliche Entscheidung zu befolgen. Mit dieser wird das Bundesland verpflichtet, Verkehrsverbote für Dieselfahrzeuge auf bestimmten Straßen in München vorzusehen, wo die in der Richtlinie über Luftqualität festgelegten Grenzwerte für Stickstoffdioxid seit etlichen Jahren teils erheblich überschritten wurden. Nach Ansicht des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs reicht die Verhängung von Zwangsgeldern nicht aus, um den Freistaat dazu anzuhalten, der Gerichtsentscheidung nachzukommen. Das Gericht möchte deshalb vom EuGH wissen, ob die Pflicht, „alle erforderlichen Maßnahmen“ zu treffen, um die Einhaltung der Richtlinie sicherzustellen, auch die Pflicht umfassen kann, Zwangshaft zu verhängen. Der Generalanwalt hat in seinen Schlussanträgen die Ansicht vertreten, dass dies nicht möglich sei. Zu diesem Urteil wird es eine Pressemitteilung sowie Filmaufnahmen von Europe by Satellite ( EbS) geben. Weitere Informationen zum Urteil werden hier hinterlegt.
Luxemburg: EuGH-Urteil zur Europäischen Bürgerinitiative „Einer von uns“
Im Jahr 2012 wurde bei der Kommission der Vorschlag für die Europäische Bürgerinitiative „Einer von uns“ angemeldet. Mit ihr soll erreicht werden, dass die Union die Finanzierung von Tätigkeiten verbietet und unterbindet, die mit der Zerstörung menschlicher Embryonen (insbesondere in den Bereichen Forschung, Entwicklungszusammenarbeit und öffentliche Gesundheit) verbunden sind, einschließlich der unmittelbaren oder mittelbaren Finanzierung von Schwangerschaftsabbrüchen. Nach ihrer Registrierung sammelte die Initiative die erforderliche Zahl von einer Million Unterschriften, bevor sie Anfang 2014 offiziell der Kommission vorgelegt wurde. Im Mai 2014 teilte die Kommission mit, dass sie nicht tätig werden wolle. Die Organisatoren der Initiative haben daraufhin beim Gericht der EU Klage auf Nichtigerklärung der Mitteilung der Kommission erhoben, ohne Erfolg: Das Gericht bestätigt die Entscheidung der Kommission . Die Organisatoren verfolgen ihr Anliegen weiter im Wege eines Rechtsmittels gegen das Urteil des Gerichts vor dem Gerichtshof. Zu diesem Urteil wird es eine Pressemitteilung sowie Filmaufnahmen von Europe by Satellite ( EbS) geben.
Luxemburg: EuGH-Urteil zur Eintrittspflicht des Pensions-Sicherungs-Vereins
Herr Bauer bezieht verschiedene Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, darunter eine Pensionskassenrente, die ihm auf der Grundlage von Beiträgen seines ehemaligen Arbeitgebers von einer betrieblichen Zusatzversorgungseinrichtung gezahlt wird, der Pensionskasse für die Deutsche Wirtschaft. Als die Pensionskasse in wirtschaftliche Schwierigkeiten geriet, kürzte sie mit behördlicher Genehmigung die Renten. Diese Kürzung glich zunächst der ehemalige Arbeitgeber von Herrn Bauer aufgrund seiner gesetzlich vorgesehenen Einstandspflicht aus. Als dieser ehemalige Arbeitgeber Jahre später insolvent wurde, blieben die Ausgleichszahlungen jedoch aus. Herr Bauer ist der Ansicht, dass nunmehr der Pensions-Sicherungs-Verein die Rentenkürzung ausgleichen müsse. Dabei handelt es sich um den gesetzlich bestimmten Träger der Insolvenzsicherung für die betriebliche Altersversorgung. Das Bundesarbeitsgericht möchte vom Gerichtshof wissen, ob sich eine Haftung des Pensions-Sicherungs-Vereins aus der Richtlinie 2008/94 über den Schutz der Arbeitnehmer bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers ergibt. Weitere Informationen werden hier veröffentlicht.
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