Luxemburg: EuGH-Urteil zum Ruhestandsalter der Richter an polnischen Gerichten
In diesem Vertragsverletzungsverfahren rügt die Kommission u. a., dass das angefochtene Gesetz dem polnischen Justizminister das Ermessen übertragen habe, die aktive Dienstzeit einzelner Richter zu verlängern. In der mündlichen Verhandlung vor dem Gerichtshof hat die Kommission erklärt, dass die Bestimmungen des im vorliegenden Verfahren angefochtenen Gesetzes durch Gesetz vom 12. April 2018 zwar geändert worden seien, diese Änderungen hätten aber nicht alle mit ihrer Klage gerügten Punkte erledigt. Es bestehe weiterhin ein ausdrückliches und gewichtiges Interesse an einer Entscheidung. Der Generalanwalt hat in seinen Schlussanträgen die Ansicht vertreten, dass die in diesem Verfahren beanstandeten Maßnahmen gegen das Verbot der Diskriminierung aufgrund des Geschlechts und gegen die Grundsätze der Unabsetzbarkeit von Richtern und der richterlichen Unabhängigkeit verstießen. Zu diesem Urteil wird es eine Pressemitteilung sowie Filmaufnahmen von Europe by Satellite (EbS) geben. Weitere Informationen zum Urteil werden hier hinterlegt.
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