Berlin: Vorbriefing zum Europäischen Rat
Die Staats- und Regierungschefs der EU werden am 20. Juni im Europäischen Rat zusammenkommen, um über die Ernennungen und die strategische Agenda für den nächsten institutionellen Zyklus 2019-2024 zu beraten. Sie werden sich auch mit den anstehenden Entscheidungen über den langfristigen EU-Haushalt bis 2027 befassen. Ferner geht es um Desinformation und Wahlen, den UN-Klimagipfel im September 2019 und die wirtschaftspolitische Koordinierung im Europäischen Semester. Auf die Tagung folgt am 21. Juni ein Euro-Gipfel im inklusiven Format für alle Staats- und Regierungschefs der EU27. Medienvertreter sind eingeladen zu einem Vorbriefing (unter zwei) mit Richard Kühnel, dem Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland, am Mittwoch, den 19. Juni um 10:00 Uhr in der Vertretung der Europäischen Kommission, Unter den Linden 78, 10117 Berlin. Anmeldungen (ausschließlich für Medienvertreter) unter: COMM-REP-BER-PRESSE@ec.europa.eu
Brüssel: Verleihung des Lorenzo-Natali-Medienpreises der EU
Der Lorenzo-Natali-Medienpreis für vorbildliche Berichterstattung über Entwicklungsthemen wird im Rahmen der „European Development Days“ (EDD) verliehen. Mehr Informationen rund um den Preis finden Sie auf der Website der Generaldirektion für Internationale Zusammenarbeit und Entwicklung. Europe by Satellite ( EbS ) wird die Preisverleihung ab 14.45 Uhr übertragen.
Bukarest: Treffen der europäischen und US-amerikanischen Justiz- und Innenminister
Für die EU-Kommission nehmen die Kommissare Dimitris Avramopoulos (Migration, Inneres und Bürgerschaft), Vĕra Jourová (Justiz, Verbraucherschutz und Gleichstellung) und Julian King (Sicherheitsunion) teil. Bei dem Treffen geht es um die Zusammenarbeit zwischen der USA und der EU insbesondere in den Bereichen Migration, Justiz, Grenzschutz und Visa-Reziprozität, Terrorismusbekämpfung, Cyberspace und Widerstandsfähigkeit der Wahlsysteme. Am Rande wird Justizkommissarin Jourová mit US-Justizminister William Barr über das weitere Vorgehen bei möglichen Verhandlungen zwischen der EU und den USA über den grenzüberschreitenden Zugang zu elektronischen Beweismitteln sprechen. Mehr Informationen zu diesem Treffen der Justiz- und Innenminister mit ihren US-amerikanischen Kollegen werden auf der Website der rumänischen Ratspräsidentschaft bereitgestellt. Europe by Satellite ( EbS ) wird Höhepunkte übertragen.
Luxemburg: EuGH-Urteil zu Nürburgring-Beihilfen
Im Jahr 2014 stellte die EU-Kommission fest, dass die öffentlichen Fördermaßnahmen für die Rennstrecke, den Freizeitpark und die Hotels am Nürburgring nicht mit den EU-Beihilferechtsvorschriften vereinbar seien und den damaligen Eigentümern oder Betreibern einen ungerechtfertigten Wettbewerbsvorteil verschafft hätten. Die Kommission forderte Deutschland daher auf, die Beihilfen von den Begünstigten zurückzufordern, die sich jedoch alle in einem Insolvenzverfahren befanden. Die Kommission stellte ferner fest, dass der Erwerber der Vermögenswerte der begünstigten Unternehmen nicht für die Rückzahlung der Beihilfe hafte, da er die Vermögenswerte in einem offenen und transparenten Bietverfahren zu ihrem Marktwert und somit „beihilfefrei“ erworben habe. Gegen diese Haftungsfreistellung des Erwerbers, nämlich der Capricorn Nürburgring Besitzgesellschaft GmbH bzw. ihrer Tochtergesellschaften, wenden sich das amerikanische Unternehmen NeXovation und der „Ja zum Nürburgring e.V.“ mit Klagen vor dem Gericht der Europäischen Union. Die Urteile werden hier und hier hinterlegt. Dazu wird es auch eine Pressemitteilung geben.
Luxemburg: EuGH-Urteil zum Markenschutz bei Adidas
Im Jahr 2014 trug das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum zugunsten von Adidas die aus drei parallel verlaufenden schwarzen Streifen auf weißem Hintergrund bestehende Unionsbildmarke für Bekleidung, Schuhwaren und Kopfbedeckungen ein. Auf Antrag der Firma Shoe Branding Europe erklärte das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) die Marke jedoch mit der Begründung für nichtig, dass ihr Unterscheidungskraft fehle. Adidas habe nicht nachgewiesen, dass die Marke in der gesamten EU Unterscheidungskraft durch Benutzung erlangt habe. Das Gericht verkündet heute sein Urteil über die Klage, die Adidas gegen diese Entscheidung des EUIPO erhoben hat. Das Urteil wird hier hinterlegt. Dazu wird es auch eine Pressemitteilung geben.