skip to main content
Newsroom

Overview    News

Mittwoch, 6. März

datum:  08/07/2020

Online: Presse-Hintergrundgespräch zur Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
40 Prozent des Energieverbrauchs in der EU gehen auf Gebäude zurück – die überarbeiteten EU-Regeln zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden schaffen deshalb einen Rahmen, um das enorme Einsparpotenzial im Gebäudebereich effektiv zu nutzen. Das Europäische Parlament und die EU-Staaten haben sich Ende 2023 nach intensiven Verhandlungen auf eine Überarbeitung der Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) geeinigt, in den kommenden Wochen wollen sie diese Einigung formell bestätigen. Was steht in der Richtlinie, welche Chancen bietet sie für Hausbesitzer und Mieter? Welche neuen Anforderungen gelten künftig für Neu- und Bestandsbauten? Was müssen die EU-Staaten wie und bis wann umsetzen? Dazu diskutieren Expert/innen der Generaldirektion Energie der Europäischen Kommission ab 10 Uhr im Rahmen eines Hintergrundgesprächs (via Webex). Anmeldung – ausschließlich für Medienvertreterinnen und -vertreter! – bis Dienstag (5. März), 15 Uhr an COMM-REP-BER-PRESSE@ec.europa.eu.

Dresden: Kostenlose Filmvorführungen – LUX-Publikumspreis 2024 (bis 8. März)
In den kommenden Monaten finden deutschlandweit Filmvorstellungen der fünf für den LUX-Filmpreis 2024 nominierten Filme statt. Im Rahmen der Veranstaltung gibt es auch Diskussionen mit Filmschaffenden, darunter Regisseurinnen und Regisseure, Schauspielerinnen und Schauspieler sowie Produzentinnen und Produzenten. Nach den Vorstellungen können die Zuschauerinnen und Zuschauer die nominierten Filme bewerten und mitentscheiden, welcher Film als Sieger hervorgehen soll. Der Eintritt für die Veranstaltung von 19 Uhr bis Mitternacht ist frei. Ort: THALIA – Cinema, Coffee and Cycling, Görlitzer Straße 6, Dresden. Anmeldung hier und weitere Informationen hier.

Luxemburg: Urteil des EuGHs zum Markenrecht- Geschmacksmusteranmeldung
Seit dem 26. Juli 2016 ist die Puma SE Inhaberin eines beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters (GGM) für Schuhe. Am 22. Juli 2019 stellte eine Niederländische Gesellschaft (Handelsmaatschappij J. Van Hilst), einen Antrag auf Nichtigerklärung des GGM. Sie trug vor, dass dem angegriffenen GGM die Neuheit und Eigenart fehle. Mit Entscheidung vom 19. März 2021 erklärte die Nichtigkeitsabteilung des EUIPO das angegriffene GGM für nichtig und legte der Inhaberin des Geschmacksmusters die Kosten auf. Puma hat gegen diese Entscheidung vor der Beschwerdekammer der EUIPO Beschwerde erhoben. Diese wurde zurückgewiesen. Hiergegen hat Puma vor dem Gericht der EU eine Klage erhoben. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.

Luxemburg: Verhandlung zur Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie am EuGH
Die Kommission hat gegen die Bundesrepublik Deutschland geklagt. Der Gerichtshof solle feststellen, dass die Bundesrepublik gegen ihre unionsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen habe, indem sie es allgemein und strukturell versäumt habe, geeignete Maßnahmen zur Vermeidung einer Verschlechterung der mageren Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen in den dafür ausgewiesenen Gebieten zu treffen. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.

Weitere Termine der Woche in der EU-Terminvorschau.