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Sonntag, 21. Juli

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datum:  19/07/2019

EU-weit: Neue EU-Prospektverordnung gilt in vollem Umfang
Die Prospektverordnung (EU) 2017/1129 gibt im Wesentlichen den Inhalt, die Gestaltung, die Billigung und die Veröffentlichung von Wertpapierprospekten vor. Sie hat das Ziel, einen einheitlichen, gleichwertigen Anlegerschutz auf Unionsebene zu schaffen. Es gibt nun mehr Ausnahmetatbestände von der Prospektpflicht, Form und Inhalt der Prospektzusammenfassung wurden verschlankt, Risikofaktoren müssen gewichtet werden. Mehr Informationen finden Sie in dieser Pressemitteilung .