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Verstärkte Hilfen für von der Corona-Krise betroffene Landwirte und KMU in der Nahrungs- und Genussmittelindustrie der EU: Europäischer Rat beschließt Sondermaßnahme

datum:  22/07/2020

Der Europäische Rat hat eine Verordnung angenommen, die es den Mitgliedstaaten gestattet, als Sondermaßnahme bis zu 7000 € an Landwirte sowie bis zu 50.000 € an kleine und mittelgroße Unternehmen (KMU) auszuzahlen, die in der Verarbeitung, Vermarktung oder Entwicklung landwirtschaftlicher Produkte oder Baumwolle tätig sind; Fischereierzeugnisse sind ausgenommen. Damit sollen bereitstehende Mittel aus laufenden Programmen zur Entwicklung des ländlichen Raums jenen Landwirten und KMU zugutekommen, die von der Corona-Krise am stärksten betroffen sind um somit die Liquiditätsprobleme infolge der Schließung von Geschäften, Märkten und Restaurants anzugehen. Die Verordnung ist hier veröffentlicht worden. Die Mitgliedstaaten können ab sofort in ihren Entwicklungs Plänen für den Ländlichen Raum von der Sondermaßnahme Gebrauch machen.

Näheres dazu hier.