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Tobacco
Quelle:
SCENIHR (2010)

Übersicht & Details:
Media Consulta
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Tabakzusatzstoffe



 

Hintergründe zu dieser Publikation über Tabakzusatzstoffe

  1. Quelle dieser Publikation
  2. Der Wissenschaftliche Ausschuss „Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken” (SCENIHR)
  3. Hintergrundinformationen zum Gutachten des SCENIHR zu Tabakzusatzstoffen
  4. Spezifische Fragen der Europäischen Kommission an den SCENIHR

1. Quelle dieser Publikation

Die Texte auf Stufe 3 wurden entnommen aus:
„Addictiveness and Attractiveness of Tobacco Additives” (Suchtpotenzial und Reiz von Tababkzusatzstoffen), einem Bericht aus dem Jahr 2010 des Wissenschaftlichen Ausschusses „Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken“ (SCENIHR) der Europäischen Kommission.

Autor der Texte in Stufe 1 und 2 ist Dr. Jon Turney.

2. Der Wissenschaftliche Ausschuss „Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken” (SCENIHR)

Der Wissenschaftliche Ausschuss „Neu auftretende und neu identifizierte Gesundheitsrisiken“ (SCENIHR) ist einer von drei unabhängigen, nicht mit Lebensmitteln befassten Ausschüssen. Er erstellt wissenschaftliche Gutachten zu Verbrauchersicherheit, öffentliche Gesundheit und Umwelt. Der Ausschuss wurde 2004 von der Europäischen Kommission gegründet, um neu auftretende Risiken durch neuartige Technologien zu identifizieren.

SCENIHR befasst sich mit:

SCENIHR hat bis zu 17 Mitglieder. Zusätzlich darf der Ausschuss bis zu sechs assoziierte Mitglieder hinzuziehen, die aufgrund ihrer Kenntnisse in bestimmten Fachbereichen ausgewählt werden. Zudem gibt es eine Ergänzungsliste mit Kandidaten, die für wissenschaftliche Ausschüsse als geeignet befunden, jedoch nicht ernannt wurden. Die Mitglieder des SCENIHR werden gemäß ihrer Kenntnisse und Erfahrungen auf den jeweiligen Fachgebieten ausgewählt. Es wird auch darauf geachtet, dass die geographische Herkunft der Mitglieder der Verschiedenheit der wissenschaftlichen Aufgaben und Ansätze in der Europäischen Union (EU) gerecht wird. Die Mitglieder werden für drei Jahre berufen, ihre Amtszeit kann bis zu dreimal verlängert werden. Nach Absprache mit der Kommission können sich wissenschaftliche Ausschüsse auch an spezialisierte externe Sachverständige wenden.

SCENIHR arbeitet unabhängig, transparent und vertraulich. Die Mitglieder verpflichten sich dazu, in öffentlichem Interesse zu handeln, und geben eine Interessenerklärung ab. Bitten um Stellungnahmen, Tagesordnungen, Protokolle und Stellungnahmen werden veröffentlicht. Bei allen Tätigkeiten und Veröffentlichungen wird auf die Wahrung von Handels- und Wirtschaftsgeheimnissen geachtet.

Zu den potenziellen Risiken, mit denen sich der Ausschuss befasst, zählen antimikrobielle Resistenz, Medizinprodukte, Tissue-Engineering, Blutprodukte, Fertilitätsreduktion, Krebs endokriner Organe, Lärm und elektromagnetische Felder.

Weitere Informationen zu SCENIHR erhalten Sie unter: http://ec.europa.eu/health/scientific_committees/emerging/index_en.htm 

3. Hintergrundinformationen zum Gutachten des SCENIHR zu Tabakzusatzstoffen

Die Tabak-Richtlinie 2001/37/EG ermöglicht die Einführung eines Verbots der Verwendung von Inhaltstoffen, die das Suchtpotenzial von Tabakerzeugnissen erhöhen. Zusatzstoffe werden oft in der Herstellung von Tabakerzeugnissen verwendet; das Europäische Parlament hat die Kommission aufgefordert, Maßnahmen zur Beurteilung und Genehmigung der fraglichen Substanzen auszuarbeiten und in der Folge die Verwendung jener Zusatzstoffe, die das Suchtpotenzial von Tababerzeugnissen erhöhen, zu verbieten.

Die Generaldirektion Gesundheit und Verbraucher (GD SANCIO) benötigt nähere Informationen zu Klassifizierungskriterien hinsichtlich des Reiz- oder Suchtpotenzials von Zusatzstoffen, zur Rolle von Zusatzstoffen und ihren Merkmalen in Tabakerzeugnissen sowie ihrer Rolle bei der Suchtentwicklung von Rauchern.

4. Spezifische Fragen der Europäischen Kommission an den SCENIHR

Der Wissenschaftliche Ausschuss wurde beauftragt, im Rahmen des Gutachtens folgende Fragen zu beantworten:

1. Mittels welcher Kriterien kann das Potenzial eines Zusatzstoffes oder einer Kombination von Zusatzstoffen, die süchtigmachende Wirkung eines Tabakerzeugnisses zu verstärken, gemessen werden?

2 Mittels welcher Methoden wird derzeit das Suchtpotenzial einer Substanz ermittelt und sind diese Methoden angemessen?

3. Ist die Entwicklung von Nikotinsucht dosisabhängig?

4. Welche Zusatzstoffe in Tabakerzeugnissen sind selbst suchterzeugend?

5. Welche Zusatzstoffe verstärken das Suchtpotenzial von Nikotin und wie läuft dieser Vorgang ab?

6. Mittels welcher Methoden kann die Rolle von Zusatzstoffen bei der Verstärkung des Suchtpotenzials von Nikotin bestimmt werden und sind diese Methoden angemessen?

7. Welche technischen Charakteristika verstärken das Suchtpotenzial von Tabakerzeugnissen?

8. Mittels welcher Kriterien kann der Reiz eines Zusatzstoffes oder einer Kombination von Zusatzstoffen bestimmt werden?

9. Mittels welcher Methoden wird derzeit der Reiz eines Zusatzstoffes bestimmt und sind diese Methoden angemessen?

10. Welche Zusatzstoffe verstärken den Reiz von Tabakerzeugnissen?

11. Welcher Zusammenhang besteht zwischen Zusatzstoffen und Tabakkonum (unabhängig vom eventuellen Suchtpotenzial der Zusatzstoffe)? Welche Zusatzstoffe werden für bestimmte Zielgruppen verwendet?


Cogeneris SPRL ist Inhaber des Urheberrechts der leserfreundlichen Drei-Stufen Struktur in welcher dieses SCENIHR Gutachten präsentiert ist.