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Verfasser: Prof. Thomas Platzek, Vorsitzender des Wissenschaftlichen Ausschusses „Verbrauchersicherheit“

Verfasser: Prof. Thomas Platzek, Vorsitzender des Wissenschaftlichen Ausschusses „Verbrauchersicherheit“

Im April 2013 wurden in Luxemburg neue Mitglieder für den Wissenschaftlichen Ausschuss „Verbrauchersicherheit“ (SCCS) für den Zeitraum 2013–2016 gewählt. Dieser Ausschuss besteht seit seiner Erwähnung in der Kosmetikrichtlinie von 1968 und berät die Europäische Kommission seitdem wissenschaftlich über die Sicherheit von Kosmetika. Er spielt jetzt auch eine wichtige Rolle bei der neuen Kosmetikverordnung , die im Juli 2013 in Kraft treten soll.

Die Ausschussmitglieder pdfwerden aufgrund ihres hervorragenden Fachwissens als unabhängige Sachverständige von der Europäischen Kommission über einen öffentlichen Aufruf zur Interessenbekundung ausgewählt.

Da die Industrie an laufenden Forschungsarbeiten über die Inhaltsstoffe von Produkten und alternative Verfahren beteiligt ist, könnte in der Öffentlichkeit der Eindruck entstehen, dass bei Ausschussmitgliedern, die an gemeinsamen Projekten mit Experten aus der Industrie (öffentlich-private Forschungsplattformen) mitwirken, bestimmte Interessenkonflikte bestehen. Daher wird der Ausschuss reguliert, um höchste wissenschaftliche Fachkompetenz ohne Gefährdung der Unabhängigkeit zu gewährleisten. Ein Interesse, das ausdrücklich erklärt werden muss, führt also nicht zwangsläufig zu einem Interessenkonflikt.

Der Ausschuss arbeitet im öffentlichen Interesse und entscheidet mehrheitlich nach einer kollegialen Diskussion, in der wissenschaftliche Behauptungen hinterfragt und ausgewogen debattiert werden, um die Unabhängigkeit der Ergebnisse zu gewährleisten (keine Einpersonenentscheidungen). Auch Minderheitsstandpunkte werden vermeldet.

In den letzten Jahren hat der Ausschuss die Sicherheit zahlreicher Inhaltsstoffe bewertet – Haarfärbemittel, Duftstoffe, UV-Filter, Wasserstoffperoxid in Zahnaufhellungsmitteln und Konservierungsmittel. Derzeit konzentriert sich der Ausschuss auf Nanomaterialien.

Eine der größten Herausforderungen in den kommenden Jahren wird die Sicherheitsbewertung von Inhaltsstoffen sein, die bisher in Tierversuchen geprüft wurden. Da Tierversuche jetzt verboten sind , müssen angemessene alternative Prüfverfahren gefunden oder entwickelt werden, weil es solche Verfahren bisher nicht für alle toxikologischen Endpunkte gibt. Eine weitere Herausforderung bilden Nanomaterial-Inhaltsstoffe. Auch diese müssen geprüft werden, doch keine der derzeit verfügbaren validierten Alternativmethoden für herkömmliche chemische Substanzen wurde speziell für Nanomaterialien validiert. Der Ausschuss freut sich darauf, diese Aufgaben anzugehen.

Solche Herausforderungen beflügeln die Forschung und einschlägige Untersuchungen – die Grundlage des wissenschaftlichen Fortschritts. Der SCCS wird alles tun, um ein hohes Maß an Sicherheit und Gesundheitsschutz für die Bürgerinnen und Bürger der Europäischen Union zu gewährleisten. Gleichzeitig sorgt er dafür, dass Wissenschaft und Innovation eine Schlüsselrolle bei der Förderung von Wettbewerbsfähigkeit und Wirtschaftswachstum in Europa spielen.

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