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Glossar:Gipfel von Barcelona

Der Gipfel von Barcelona des Europäischen Rates vom 15. und 16. März 2002 war nach dem Gipfel von Lissabon im Jahr 2000 und dem Gipfel von Stockholm 2001 die dritte jährliche Frühjahrstagung, bei der die sozialen Belange in der Europäischen Union im Mittelpunkt standen.

Während bei der Tagung von Lissabon konkrete Beschäftigungsziele vereinbart wurden, die bis 2010 verwirklicht werden sollten und die dann auf dem Gipfel von Stockholm durch Zwischenziele ergänzt wurden, konzentrierte sich der Rat auf dem Gipfel von Barcelona vorrangig darauf, die Fortschritte zu bewerten, die bis dahin bei der Umsetzung der Ziele erreicht worden waren. In diesem Zusammenhang sprach sich der Rat für geringfügige Änderungen der Europäischen Beschäftigungsstrategie aus, ferner betonte er nochmals seine Empfehlungen zur Entwicklung der Löhne und Gehälter, und er befasste sich erneut mit den Rechtsvorschriften zu Arbeitsverträgen.

Darüber hinaus wurden konkrete Ziele für zwei weitere Bereiche formuliert:

  • die Bereitstellung von Betreuungsplätzen für 90 % der Kinder im Alter von drei Jahren bis zum Beginn der Schulpflicht und für 33 % der unter Dreijährigen bis 2010, um die Erwerbsbeteiligung der Frauen zu fördern;
  • die schrittweise Anhebung des effektiven durchschnittlichen Renteneintrittsalters in der EU um etwa fünf Jahre bis 2010, indem längere Erwerbstätigkeit für ältere Arbeitnehmer attraktiver gemacht wird.

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