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Glossar:Sektor Staat

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Im Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG95), Abschnitt 2.68, ist der Sektor Staat definiert als

  • alle institutionellen Einheiten, die zu den Nichtmarktproduzenten zählen, deren Produktionswert für den Individual- und Kollektivkonsum bestimmt ist, die sich primär mit Zwangsabgaben von Einheiten anderer Sektoren finanzieren und/oder die Einkommen und Vermögen umverteilen“.

Der Sektor Staat gliedert sich in vier Teilsektoren:

  1. Zentralstaat
  2. Länder
  3. Gemeinden
  4. Sozialversicherung.

Der Sektor Staat umfasst alle Körperschaften des öffentlichen Rechts, die nicht in der Lage sind, mindestens 50 % ihrer Kosten durch Verkäufe zu decken und die deshalb als Nichtmarktproduzenten gelten.

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