Glossar:Sektor Staat
Im Europäischen System Volkswirtschaftlicher Gesamtrechnungen (ESVG95), Abschnitt 2.68, ist der Sektor Staat definiert als
- „alle institutionellen Einheiten, die zu den Nichtmarktproduzenten zählen, deren Produktionswert für den Individual- und Kollektivkonsum bestimmt ist, die sich primär mit Zwangsabgaben von Einheiten anderer Sektoren finanzieren und/oder die Einkommen und Vermögen umverteilen“.
Der Sektor Staat gliedert sich in vier Teilsektoren:
Der Sektor Staat umfasst alle Körperschaften des öffentlichen Rechts, die nicht in der Lage sind, mindestens 50 % ihrer Kosten durch Verkäufe zu decken und die deshalb als Nichtmarktproduzenten gelten.
Weitere Informationen
- European system of national and regional accounts - ESA 2010 (Background article) (auf Englisch)
Verwandte Begriffe
- European system of national and regional accounts (ESA 2010) (auf Englisch)
Statistische Daten
- Government finance statistics (auf Englisch)