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Archive:Statistiken über Mindestlöhne

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Daten von August 2011. Neueste Daten: Weitere Informationen von Eurostat, Haupttabellen und Datenbank.

Dieser Artikel veranschaulicht die deutlichen Unterschiede in Bezug auf das Mindestlohn-Niveau – durch nationale Rechtsvorschriften geregelt oder unmittelbar durch ein landesweites intersektorales Abkommen festgeschrieben – zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) und innerhalb des Euroraums. Darüber hinaus beinhaltet er einen Vergleich mit der Situation in den USA.

Die von Eurostat veröffentlichte Statistik über Mindestlöhne bezieht sich auf „monatliche“ landesweite Mindestlöhne. Der landesweite Mindestlohn gilt in der Regel für alle Beschäftigten oder zumindest für einen Großteil der Beschäftigten in dem Land. Mindestlöhne werden brutto angegeben, d. h. vor Abzug der Einkommenssteuer und Sozialbeiträge. Diese Abzüge sind von Land zu Land unterschiedlich. Der nationale Mindestlohn wird gesetzlich verankert, häufig nach Beratungen mit den Sozialpartnern oder unmittelbar durch ein landesweites intersektorales Abkommen (wie im Falle Belgiens und Griechenlands).

Karte 1: Mindestlöhne in der EU, in der EFTA und in Kandidatenländern, Juli 2011, in Euro
Abbildung 1: Mindestlöhne in den EU-Mitgliedstaaten, in Kroatien, in der Türkei und in den USA, Juli 2011, in Euro
Abbildung 2: Mindestlöhne in den EU-Mitgliedstaaten, in Kroatien, in der Türkei und in den USA, Juli 2011, in KKS
Abbildung 3: Mindestlöhne als Prozentanteil des Mittelwerts des durchschnittlichen Monatsbruttoverdienstes (NACE Rev.2, B-S) in den EU-Mitgliedstaaten, in Kroatien und in den USA, 2010 (*2009; BE, FR, IE, TR: keine Daten)

Wichtigste statistische Ergebnisse

Im Juli 2011 verfügten 20 der 27 EU-Mitgliedstaaten (Belgien, Bulgarien, die Tschechische Republik, Estland, Irland, Griechenland, Spanien, Frankreich, Lettland, Litauen, Luxemburg, Ungarn, Malta, die Niederlande, Polen, Portugal, Rumänien, Slowenien, die Slowakische Republik und das Vereinigte Königreich) sowie zwei Kandidatenländer (Kroatien, Türkei) über nationale Rechtsvorschriften in Bezug auf einen gesetzlichen oder durch ein landesweites intersektorales Abkommen festgelegten Mindestlohn.

Die monatlichen Mindestlöhne unterscheiden sich erheblich und lagen zwischen 123 EUR in Bulgarien und 1 758 EUR in Luxemburg. Kaufkraftbereinigt verringern sich die Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten von einer Spanne von eins bis vierzehn (in Euro) auf eine Spanne von eins bis sechs in Kaufkraftstandard (KKS). An den beiden Enden der Skala befanden sich erneut Luxemburg (1 466 KKS monatlich) und Bulgarien (243 KKS).

Unterschiede in Bezug auf gesetzliche Mindestlöhne

Im Juli 2011 lagen die gesetzlichen Mindestlöhne zwischen 123 und 1 758 EUR brutto im Monat

Abbildung 1 zeigt das monatliche Mindestlohnniveau, ausgedrückt in Euro, in den EU-Mitgliedstaaten, in Kroatien, in der Türkei und in den USA im Juli 2011. In den Mitgliedstaaten lag der Bruttomindestlohn zwischen 123 EUR (Bulgarien) und 1 758 EUR (Luxemburg).

Die betreffenden 20 Mitgliedstaaten zusammen mit Kroatien, der Türkei und den USA lassen sich aufgrund des Mindestlohnniveaus am 1. Juli 2011 in drei Gruppen einteilen.

Die erste Gruppe umfasst die elf Länder mit den niedrigsten Mindestlöhnen zwischen 100 EUR und 400 EUR monatlich: Bulgarien, Rumänien, Litauen, Estland, Lettland, Ungarn, die Slowakische Republik, die Tschechische Republik, Polen, die Türkei und Kroatien.

Die zweite Gruppe umfasst fünf Mitgliedstaaten (Portugal, Malta, Slowenien, Spanien und Griechenland) sowie die USA mit einem mittleren Mindestlohnniveau von knapp über 550 EUR bis knapp unter 900 EUR monatlich.

Zur dritten Gruppe gehören sechs Mitgliedstaaten (Vereinigtes Königreich, Frankreich, Niederlande, Belgien, Irland und Luxemburg), in denen der Mindestlohn über 1000 EUR monatlich lag.

Mindestlöhne ausgedrückt in Kaufkraftparitäten

Die Kluft ist bei einer Darstellung in Kaufkraftparitäten deutlich geringer

Abbildung 2 zeigt einen Vergleich der Mindestlöhne unter Berücksichtigung von Unterschieden bezüglich des Preisniveaus. Hierzu werden die Verbrauchsausgaben privater Haushalte in Kaufkraftparitäten (KKP) dargestellt.

Erwartungsgemäß fallen die Unterschiede zwischen den Ländern preisniveaubereinigt geringer aus: Beträgt der Mindestlohn in Euro (Abbildung 1) im Juli 2011 zwischen 123 EUR und 1 758 EUR (ein Faktor von ca. 1:14), liegt der Mindestlohn in KKS (Abbildung 2) zwischen 243 und 1 466 EUR (ein Faktor von ca. 1:6). Die Länder in den Gruppen 1 und 2 mit relativ niedrigeren Mindestlöhnen in Euro haben auch ein niedrigeres Preisniveau und daher höhere Mindestlöhne, wenn diese in KKS angegeben werden. Andererseits besitzen die Länder in Gruppe 3 mit höheren Mindestlöhnen in Euro auch ein höheres Preisniveau, und ihre Mindestlöhne in KKS liegen relativ niedriger. Ausnahme in Gruppe 3 ist das Vereinigte Königreich, wo der Mindestlohn in KKS geringfügig höher als in Euro ist, was durch das derzeit relativ schwache Pfund gegenüber dem Euro bedingt ist.

Vergleicht man die Rangfolge der monatlichen Mindestlöhne in Euro mit derjenigen der Mindestlöhne in KKS ergeben sich die deutlichsten Veränderungen für die Niederlande, Irland, Spanien und Kroatien, und zwar bei allen um zwei Positionen. Auch bei mehreren anderen Ländern ändert sich die Position, allerdings nur um einen Rang (Tschechische Republik, Slowakische Republik, Polen, Türkei, Malta, Slowenien, Griechenland und USA).

Mindestlohnniveau im Verhältnis zum durchschnittlichen Monatsbruttoverdienst

Das Mindestlohnniveau liegt 2010 in der Industrie, im Baugewerbe und bei Dienstleistungen zwischen 30 % und 50 % des durchschnittlichen Monatsbruttoverdienstes' (ausgenommen Tätigkeiten von Haushalten als Arbeitgeber sowie extraterritoriale Organisationen und Körperschaften)

Betrachtet man den Mindestlohn im Verhältnis zum durchschnittlichen Monatsbruttoverdienst in der Industrie, im Baugewerbe und bei Dienstleistungen (ausgenommen Tätigkeiten von Haushalten als Arbeitgeber sowie extraterritoriale Organisationen und Körperschaften, NACE Rev. 2 Abschnitte B-S, Abbildung 3), werden die höchsten Werte für Slowenien, gefolgt von Malta und Luxemburg, berichtet. In diesen drei Ländern beträgt der Mindestlohn über 45 % des Monatsbruttoverdienstes. Am unteren Ende der Skala berichten die Tschechische Republik, Rumänien (2009) und die USA Mindestlöhne unter 35 % des durchschnittlichen Monatsbruttoverdienstes.

Datenquellen und Datenverfügbarkeit

Gesetzliche monatliche Mindestlöhne

Der landesweite Mindestlohn wird stunden-, wochen- oder monatsweise berechnet und wird gesetzlich verankert (durch die Regierung), häufig nach Beratungen mit den Sozialpartnern oder unmittelbar durch ein landesweites intersektorales Abkommen. Der landesweite Mindestlohn gilt in der Regel für sämtliche Beschäftigte oder zumindest für einen Großteil der Beschäftigten in dem Land. Die Löhne werden brutto angegeben.

Die von Eurostat veröffentlichte Statistik über Mindestlöhne bezieht sich auf „monatliche“ landesweite Mindestlöhne. Die Daten werden jährlich zum 1. Januar und 1. Juli veröffentlicht. Für Länder, in denen der landesweite Mindestlohn nicht monatsweise berechnet wird (z. B. stunden- oder wochenweise), werden die Beträge anhand von Umrechnungsfaktoren umgerechnet, die direkt von den Ländern bereitgestellt werden:

  • Irland: Stundensatz x 39 Stunden x 52 Wochen/12 Monate;
  • Frankreich: Daten von Januar 1999 bis Januar 2005: Stundensatz x 39 Stunden x 52 Wochen/12 Monate; Daten ab Juli 2005: Stundensatz x 35 Stunden x 52 Wochen/12 Monate;
  • Malta: Wochenlohn x 52 Wochen/12 Monate;
  • Vereinigtes Königreich: (Stundensatz x nach dem durchschnittlichen Mindestlohn bezahlte Stunden pro Woche für Vollzeitbeschäftigte in allen Sektoren x 52,18 Wochen)/12 Monate;
  • USA: Stundensatz x 40 Stunden x 52 Wochen/12 Monate.

Wird der Mindestlohn für mehr als 12 Monate im Jahr bezahlt (wie in Griechenland, Spanien und Portugal, wo er für 14 Monate pro Jahr gezahlt wird), wurden die Daten außerdem adjustiert, um diese Zahlungen zu berücksichtigen.

Die Daten über landesweite Mindestlöhne werden Eurostat in der jeweiligen Landeswährung bereitgestellt. Für die Länder außerhalb des Euroraums werden die in der jeweiligen Landeswährung angegebenen Mindestlöhne anhand des durchschnittlichen Wechselkurses im vorangegangenen Monat in Euro umgerechnet (z. B. wurden die Mindestlöhne zum 1. Januar 2011 anhand des Wechselkurses vom Dezember 2010 berechnet).

Um den Effekt unterschiedlicher Preisniveaus zwischen den Ländern auszugleichen, bedient man sich spezieller Umrechnungsraten, so genannter Kaufkraftparitäten (KKP). In jedem Land werden KKP für die Verbrauchsausgaben privater Haushalte herangezogen, um die in der Landeswährung angegebenen monatlichen Mindestlöhne (Eurofix-Zeitreihen für die Länder im Euroraum) in eine künstliche gemeinsame Einheit, den so genannten Kaufkraftstandard (KKS), umzurechnen. Liegen beispielsweise für 2011 noch keine KKP vor, werden die Werte des Vorjahres herangezogen, und die Reihen werden aktualisiert, sobald die KKP für 2011 vorliegen.

Nicht unter die Datenerhebung fallende Länder

Deutschland, Zypern und die ehemalige jugoslawische Republik Mazedonien haben gesetzliche Mindestlöhne, die nicht für alle bzw. einen Großteil der Beschäftigten gelten, sondern auf bestimmte Gruppen, etwa bestimmte Branchen oder Berufszweige, beschränkt sind. Diese sind von der Datenerhebung ausgeschlossen. Außerdem ausgeschlossen sind Länder ohne gesetzliche landesweite Mindestlöhne: Dänemark, Italien, Österreich, Finnland, Schweden, Island, Norwegen und die Schweiz. In diesen Ländern werden die Löhne entweder durch Verhandlungen zwischen den Sozialpartnern, auf Unternehmensebene oder durch individuelle Verträge festgelegt. Charakteristischerweise sind sektorale Abkommen als Erga-omnes-Vereinbarungen weit verbreitet und stellen so de facto Mindestlöhne dar.

Monatlicher Mindestlohn als Prozentanteil des durchschnittlichen Monatsverdienstes

Zur Berechnung dieses Indikators sollten die Daten über monatliche Bruttoverdienste die Arbeitsentgelte in bar vor Abzug der Steuern und Sozialbeiträge, die von den Lohnempfängern zu zahlen sind und vom Arbeitgeber einbehalten werden, erfassen. Zudem sollten sie sich auf den Bruttoverdienst beschränken, der in jedem Zahlungszeitraum ausgezahlt wird. „Nicht standardmäßige Zahlungen“ wie ein 13. oder 14. Monatsgehalt, Urlaubsgeld, usw. werden nicht berücksichtigt. Diese Definition folgt der Verdienststrukturerhebung (VESTE).

Die Daten sollten die Abschnitte B-S der NACE-Rev. 2 (Industrie, Baugewerbe und Dienstleistungen, ausgenommen Tätigkeiten von Haushalten als Arbeitgeber sowie extraterritoriale Organisationen und Körperschaften), Unternehmen aller Größenklassen und Vollzeitbeschäftigte erfassen. Bezugszeitraum ist der Jahresdurchschnitt (falls nicht verfügbar: ein bestimmter Monat).

Kontext

Die von Eurostat veröffentlichte Statistik über Mindestlöhne bezieht sich auf „monatliche“ landesweite Mindestlöhne. Der landesweite Mindestlohn gilt in der Regel für sämtliche Beschäftigten oder zumindest für einen Großteil der Beschäftigten in dem Land.

Mindestlöhne werden brutto angegeben, d. h. vor Abzug der Einkommenssteuer und Sozialbeiträge. Diese Abzüge sind von Land zu Land unterschiedlich. Der nationale Mindestlohn wird gesetzlich verankert, häufig nach Beratungen mit den Sozialpartnern oder unmittelbar durch ein landesweites intersektorales Abkommen (wie im Falle Belgiens und Griechenlands).

Weitere Informationen von Eurostat

Veröffentlichungen

Haupttabellen

Earnings
Main tables
Earnings (t_earn)
Minimum wages (tps00155)

Datenbank

Earnings
Database
Earnings (earn)
Minimum wages (earn_minw)
Monthly minimum wages - bi-annual data (earn_mw_cur)
Monthly minimum wage as a proportion of average monthly earnings (%) - Nace Rev. 2 (from 2008 onwards) (earn_mw_avgr2)
Monthly minimum wage as a proportion of average monthly earnings (%) - Nace Rev. 1.1 (1999-2009) (earn_mw_avgr1)

Methodik / Metadaten

Weblinks

Siehe auch