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Glossar:Abfälle

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Abfälle sind alle Stoffe oder Gegenstände, deren sich der Besitzer entledigt oder gemäß der geltenden einzelstaatlichen Vorschriften zu entledigen hat.

Die Beseitigung von Abfällen umfasst:

  • das Einsammeln, Sortieren, Befördern und Behandeln von Abfällen und deren Lagerung und Ablagerung auf dem Boden oder im Boden;
  • die erforderlichen Umwandlungsvorgänge zu ihrer Wiederverwendung, Rückgewinnung oder Verwertung.

Verwandte Begriffe

Statistische Daten

Quelle

  • Richtlinie 75/442/EWG vom 15. Juli 1975 über Abfälle
  • Richtlinie 98/2008/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. November 2008 über Abfälle und zur Aufhebung bestimmter Richtlinien (Text von Bedeutung für den EWR)