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Archive:Eurostat und das Europäische Statistische System

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Letzte Textaktualisierung: Februar 2013

Eurostat ist das statistische Amt der Europäischen Union (EU) mit Sitz in Luxemburg. Es hat die Aufgabe, der EU europäische Statistiken zu liefern, die Vergleiche zwischen Ländern und Regionen ermöglichen.

Eurostats Auftrag, Struktur, Personal und Budget

Eurostat hat den Auftrag, „als führender Anbieter hochwertige Statistiken über Europa bereitzustellen“.

Eurostat ist eine der Generaldirektionen der Europäischen Kommission und wird von einem Generaldirektor und einem Stellvertretenden Generaldirektor geleitet. Seit dem 1. Januar 2012 sind sieben Direktoren für die einzelnen Tätigkeitsbereiche Eurostats zuständig:

  • Zusammenarbeit im Europäischen Statistischen System; Internationale statistische Zusammenarbeit; Ressourcen;
  • Übergreifende Dienste im Bereich Statistik und IT;
  • Volkswirtschaftliche Gesamtrechnungen, Preise und Schlüsselindikatoren;
  • Statistik der Staatsfinanzen (GFS);
  • Sektorale und regionale Statistiken;
  • Sozialstatistik;
  • Globale Unternehmensstatistik.

Im Jahr 2012 hatte Eurostat rund 880 Mitarbeiter. Bei etwa 74 % handelte es sich um Beamte oder Bedienstete auf Zeit, bei 18 % um Vertragsbedienstete und abgeordnete nationale Sachverständige, die verbleibenden 8 % hatten andere Verträge. Der Haushalt von Eurostat belief sich 2012 auf 87,8 Mio. EUR (ohne Kosten für Statutspersonal und Verwaltungsausgaben), von denen rund 46,6 Mio. EUR für die Durchführung des Statistischen Programms der Gemeinschaft 2008-12 eingesetzt wurden; knapp 6,4 Mio. EUR wurden für die Modernisierung der europäischen Unternehmens- und Handelsstatistik (MEETS) aufgewandt, während 34,8 Mio. EUR von anderen Generaldirektionen auf Eurostat übertragen wurden.

Das Europäische Statistische System (ESS)

Seit der Einrichtung eines europäischen statistischen Amtes im Jahr 1952 war klar, dass sich Planung und Durchführung der europäischen Politik auf verlässliche und vergleichbare Statistiken stützen müssen. Der Bedarf an vergleichbaren Statistiken auf EU-Ebene führte zum schrittweisen Aufbau des (auf Englisch) Europäischen Statistischen Systems (ESS).

Beim ESS handelt es sich um eine Partnerschaft der statistischen Stelle der Union, d. h. der Europäischen Kommission (Eurostat), mit den nationalen statistischen Ämtern (NSÄ) und anderen einzelstaatlichen Stellen, die in jedem EU-Mitgliedstaat für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken zuständig sind. Zu dieser Partnerschaft gehören auch die EFTA-Länder.

Das Europäische Statistische System arbeitet als Netzwerk, in dem Eurostat in enger Zusammenarbeit mit den nationalen statistischen Stellen bei der Harmonisierung der Statistiken federführend ist. Im Mittelpunkt der Arbeiten des ESS stehen Politikbereiche der EU – mit der Ausweitung der Politikfelder der EU wurden jedoch fast alle statistischen Bereiche in diese Harmonisierung einbezogen.

Die Arbeiten des ESS werden auch mit den Kandidatenländern sowie auf europäischer Ebene mit anderen Dienststellen der Europäischen Kommission, mit Agenturen und der Europäischen Zentralbank (EZB) und mit internationalen Organisationen wie der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), den Vereinten Nationen (UN), dem Internationalen Währungsfonds (IWF) und der Weltbank abgestimmt.

Rechtsrahmen von Eurostat

Am 17. September 2012 nahm die Europäische Kommission einen Beschluss über Eurostat (2012/504/EU) an, mit dem der Beschluss 97/281/EG aufgehoben wurde. In diesem Beschluss wird bekräftigt, dass Eurostat nach den statistischen Grundsätzen der fachlichen Unabhängigkeit, der Unparteilichkeit, der Objektivität, der Zuverlässigkeit, der statistischen Geheimhaltung und der Kostenwirksamkeit europäische Statistiken entwickelt, erstellt und verbreitet; außerdem wird auf den Verhaltenskodex für europäische Statistiken verwiesen.

In dem Beschluss werden die Aufgaben von Eurostat aktualisiert und die Zuständigkeiten und die Unabhängigkeit des Generaldirektors von Eurostat, der zum Chefstatistiker ernannt wird, festgelegt. Zu den Aufgaben des Chefstatistikers gehört, dass er anderen Generaldirektionen Empfehlungen geben kann, nachdem er hinsichtlich ihrer Absicht konsultiert wurde, Tätigkeiten im Zusammenhang mit der Erstellung von Statistiken durchzuführen.

Im allgemeineren Sinn wird in dem Beschluss die Rolle Eurostats bei der Lenkung, der Planung und Koordination anderer statistischer Tätigkeiten innerhalb der Europäischen Kommission festgelegt. Es wird ferner hervorgehoben, dass es wichtig ist, Qualität zu beurteilen und darüber zu berichten und es wird ein Prozess zur Kennzeichnung europäischer Statistiken eingeführt, der gefördert und angewandt werden soll.

Rechtsrahmen der europäischen Statistik und AESS

Mit der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über europäische Statistiken wurde ein neuer Rechtsrahmen für die Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken geschaffen. Laut der Verordnung werden europäische Statistiken nach den in Artikel 338 Absatz 2 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union festgelegten und im Verhaltenskodex für europäische Statistiken weiter ausgearbeiteten statistischen Grundsätzen entwickelt. Im Vertrag heißt es: ‘„Die Erstellung der Unionsstatistiken erfolgt unter Wahrung der Unparteilichkeit, der Zuverlässigkeit, der Objektivität, der wissenschaftlichen Unabhängigkeit, der Kostenwirksamkeit und der statistischen Geheimhaltung; der Wirtschaft dürfen dadurch keine übermäßigen Belastungen entstehen.

Mit Artikel 7 dieser Verordnung wird der Ausschuss für das Europäische Statistische System (AESS) eingesetzt, der das Herzstück des ESS bildet: „Er gibt dem ESS fachliche Anleitung bei der Entwicklung, Erstellung und Verbreitung europäischer Statistiken.“ Den Vorsitz im AESS hat die Europäische Kommission (Eurostat) inne; der Ausschuss besteht aus Vertretern der nationalen statistischen Ämter der Mitgliedstaaten. Die nationalen statistischen Ämter der EWR- und der EFTA-Länder nehmen als Beobachter teil, eine Möglichkeit, die auch Vertreter anderer europäischer/internationaler Organisationen, z. B. der EZB, der OECD oder der UN-Wirtschaftskommission für Europa, wahrnehmen können.

2012 nahm die Europäische Kommission einen Vorschlag zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 223/2009 an.

Ziele und Instrumente

Um den Herausforderungen im Zusammenhang mit der Verabschiedung der Verordnung zu begegnen will Eurostat:

  • andere europäische Organe und die Regierungen der Mitgliedstaaten mit den Informationen versorgen, die sie zur Konzipierung, Durchführung, Überwachung und Bewertung der europäischen Politik benötigen;
  • Statistiken in der europäischen Öffentlichkeit und in europäischen Unternehmen sowie bei allen in die Entscheidungsfindung eingebundenen wirtschaftlichen und sozialen Akteuren verbreiten;
  • eine Reihe von Standards, Methoden und Organisationsstrukturen umsetzen, die im Einklang mit den Grundsätzen des Verhaltenskodex für europäische Statistiken die Erstellung vergleichbarer, verlässlicher und relevanter Statistiken in der gesamten EU ermöglichen;
  • die Funktionsweise des Europäischen Statistischen Systems verbessern, die Mitgliedstaaten unterstützen und bei der Entwicklung statistischer Systeme auf internationaler Ebene behilflich sein.

Eurostat und seine Partner im ESS haben sich zum Ziel gesetzt, relevante, objektive, zuverlässige und vergleichbare statistische Daten bereitzustellen. Tatsächlich sind der Zugang zu hochwertigen Statistiken ebenso wie Eurostats Verpflichtung zur Vertrauenswürdigkeit gesetzlich verankert. Europäische Statistiken sollten allen Arten von Nutzern unterschiedslos zur Verfügung gestellt werden, so dass beispielsweise öffentliche Verwaltungen, Forscher, Gewerkschaften, Studierende, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen (NGO) einen kostenlosen und einfachen Zugang zu Daten haben. Die Abfrage der neuesten Statistiken sowie eines immer umfangreicher werdenden Datenarchivs wird durch über die Eurostat-Website kostenlos zugängliche Eurostat-Datenbanken gewährleistet.

Die erhobenen und an Eurostat übermittelten Daten sind das Ergebnis eines klar definierten politischen Prozesses auf europäischer Ebene, in den die EU-Mitgliedstaaten eng eingebunden sind.

Die meisten Datenerhebungen und Statistiken gründen sich auf rechtsverbindliche EU-Verordnungen. Um Statistiken erstellen zu können, die zwischen den einzelnen Ländern vergleichbar sind, sind Konzepte und Definitionen, aber auch technische Standards und Infrastrukturen erforderlich. In der Tat ist es eine der zentralen Funktionen von Eurostat, diesen Standardisierungsprozess zu steuern und zu organisieren.

Das Europäische Beratungsgremium für die Statistische Governance (ESGAB) und der Europäische Beratende Ausschuss für Statistik (ESAC)

Zur Stärkung der Rechenschaftspflicht des ESS erarbeitet das Europäische Beratungsgremium für die Statistische Governance (ESGAB), das 2008 eingerichtet wurde, einen jährlichen Bericht für das Europäische Parlament und den Rat über die Umsetzung des Verhaltenskodex durch Eurostat und das ESS insgesamt. Das Beratungsgremium setzt sich aus sieben unabhängigen Mitgliedern zusammen.

Die jährlichen Berichte des ESGAB sind abrufbar unter: http://ec.europa.eu/esgab.

Der Europäische Beratende Ausschuss für Statistik (ESAC) hat 24 Mitglieder, die Nutzer, Auskunftgebende und andere Akteure im Bereich der europäischen Statistik (auch Wissenschaft, Sozialpartner und Zivilgesellschaft) sowie institutionelle Nutzer (z. B. den Europäischen Rat und das Europäische Parlament) vertreten.

Dieser Ausschuss sorgt dafür, dass bei der Erarbeitung der Statistikprogramme die Erfordernisse der Nutzer berücksichtigt und die Informationslieferanten und Datenproduzenten nicht über Gebühr belastet werden.

Weitere Informationen unter: http://epp.eurostat.ec.europa.eu/portal/page/portal/lang-de/esac/introduction.