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Industrie, Handel und Dienstleistungen – Einführung

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Letzte Textaktualisierung: September 2012

Die Unternehmenspolitik der Europäischen Kommission ist darauf ausgerichtet, günstigere Rahmenbedingungen für Unternehmen und ihre erfolgreiche Entwicklung in der [[Glossary:European Union (EU)/de|Europäischen Union (EU) zu schaffen, um so Produktivität, Wirtschaftswachstum, Beschäftigung und Wohlstand zu steigern. Ziel ist es, den Verwaltungsaufwand zu verringern, die Innovation zu fördern, eine nachhaltige Produktion zu unterstützen und das reibungslose Funktionieren des EU-Binnenmarktes zu gewährleisten.

Der Binnenmarkt

Die europäische Industrie leistet einen aktiven Beitrag zu Produktion, Beschäftigung, Innovation und Export und ist eng mit dem Dienstleistungssektor verflochten. Für viele Dienstleistungsbranchen, wie beispielsweise Verkehr, Information und Kommunikation, ist die Industrie für die Herstellung der benötigten Anlagen und Geräte von großer Bedeutung. Der Binnenmarkt für Waren ist eine der wichtigsten, nach wie vor gültigen Prioritäten der EU mit dem Ziel, ein unternehmer- und verbraucherfreundliches Umfeld zu schaffen. Für die Schaffung eines Binnenmarktes für Dienstleistungen – einer Haupttriebkraft der Wirtschaft Europas – ist es von zentraler Bedeutung, in welchem Umfang Unternehmen Dienstleistungen in der gesamten EU anbieten und inwieweit andere Unternehmen und Privatpersonen auf diese Dienstleistungen zugreifen können.

Im April 2011, kurz vor dem zwanzigsten Jahrestag der Einführung des Binnenmarkts, veröffentlichte die Europäische Kommission eine Mitteilung mit dem Titel Binnenmarktakte – Zwölf Hebel zur Förderung von Wachstum und Vertrauen (KOM(2011) 206 endg.), die auf eine Verbesserung des Binnenmarkts für Unternehmen, Arbeitnehmer und Verbraucher zielte. Die in der Mitteilung aufgeführten Initiativen befassen sich mit so unterschiedlichen Bereichen wie dem Zugang zu Finanzierungsmöglichkeiten für KMU, der Mobilität der Arbeitnehmer, dem Regulierungsumfeld, der Förderung der Normung oder der Bereitstellung leichterer, schnellerer und kostengünstigerer Verfahren zur Streitbeilegung für Verbraucher.

Kleine Unternehmen

Die 20,7 Millionen kleinen und mittleren Unternehmen (KMU), die es 2009 in der EU gab, machten 99,8 % aller Unternehmen im nichtfinanziellen Bereich der gewerblichen Wirtschaft aus. Sie gelten als wichtiger Motor für Wirtschaftswachstum, Innovation, Beschäftigung und soziale Integration. Die Europäische Kommission will erfolgreiche Unternehmertätigkeit fördern und die Rahmenbedingungen für den Mittelstand verbessern, damit die KMU ihr volles Potenzial in der globalen Wirtschaft verwirklichen können. Im Juni 2008 wurde der „Small Business Act“ für Europa (SBA) von der Europäischen Kommission verabschiedet und im Dezember 2008 vom Rat gebilligt. Mit dem „Small Business Act“ sollen die Herangehensweise an die unternehmerische Tätigkeit insgesamt verbessert, das Prinzip „Vorfahrt für KMU“ in der Politik fest verankert und das Wachstum der KMU gefördert werden. Der SBA besteht aus zehn Grundsätzen, die für die Planung und Durchführung politischer Maßnahmen auf der Ebene der EU und der Mitgliedstaaten maßgebend sind. Die Ergebnisse einer Überprüfung des SBA wurden im Februar 2011 veröffentlicht; die bei der Umsetzung des SBA erzielten Fortschritte wurden zusammengefasst und neue Maßnahmen als Antwort auf die sich aus der jüngsten Finanz- und Wirtschaftskrise ergebenden Herausforderungen festgelegt. Von 2008 bis 2010 ergriffen die Europäische Kommission und die EU-Mitgliedstaaten Maßnahmen zur Verringerung des Verwaltungsaufwands für mittelständische Unternehmen sowie zur Erleichterung des Zugangs von KMU zu Finanzierungsmöglichkeiten und zu den Weltmärkten.

Die Strategie Europa 2020: Industriepolitik und eine digitale Agenda

Auf der Tagung des Europäischen Rats am 26. März 2010 legten die Staats- und Regierungschefs der EU ihre Pläne für die Strategie Europa 2020 für ein intelligentes, nachhaltiges und integratives Wachstum zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU und zur Schaffung von mehr Wachstum und Arbeitsplätzen vor. In der aktuellen Fassung der Integrierten Leitlinien für die Wirtschafts- und Beschäftigungspolitik (die im Rahmen der Strategie Europa 2020 überarbeitet wurden) ist unter anderem festgelegt, dass die Rahmenbedingungen für Unternehmen und Verbraucher verbessert und die industrielle Basis Europas modernisiert werden sollen.

Im Oktober 2010 legte die Europäische Kommission die Mitteilung über „Eine integrierte Industriepolitik für das Zeitalter der Globalisierung“ (KOM(2010) 614) vor, die ein Konzept beschreibt, bei dem die Wettbewerbsfähigkeit der Industrie und die Nachhaltigkeit im Vordergrund stehen. Diese Industriepolitik sieht eine strategische Agenda vor und neben allgemeinen sektorübergreifenden Maßnahmen werden gezielte Aktionen für bestimmte Industriezweige vorgeschlagen, mit denen insbesondere die Leistung verschiedener Branchen im Bereich der „grünen Innovation“ verbessert werden soll.

In der Mitteilung „Eine Digitale Agenda für Europa“ (KOM(2010) 245) der Europäischen Kommission werden die Strategien und Maßnahmen erläutert, die sicherstellen sollen, dass die Vorteile des digitalen Zeitalters der gesamten Gesellschaft zugute kommen. Die Agenda sieht sieben vorrangige Aktionsbereiche vor – ausführlichere Informationen hierzu enthält der Artikel zur Informationsgesellschaft.

Weitere Informationen von Eurostat

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