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Außenhandel – Einführung

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Daten von October 2011. Neueste Daten: Weitere Informationen von Eurostat, Haupttabellen und Datenbank

Die Europäische Union (EU) verfolgt eine gemeinsame Handelspolitik. Dies bedeutet, dass die EU in Fragen, die den Handel betreffen, darunter die Themen, die in der Welthandelsorganisation (WTO) behandelt werden, als eine Einheit auftritt. Im Rahmen der gemeinsamen Handelspolitik führt die Europäische Kommission Verhandlungen über Handelsübereinkünfte und vertritt die Interessen der EU im Namen der 27 Mitgliedstaaten.

Abbildung 1: Handelsintegration, EU-27, 2001-2010 (1)
(% des BIP) - Quelle: Eurostat (tsier120)
Tabelle 1: Waren- und Dienstleistungsverkehr, 2010 (1)
(% des BIP) - Quelle: Eurostat (bop_q_eu), (bop_q_euro), (bop_q_c) und (tec00001)

Wichtigste statistische Ergebnisse

Bei der Volkswirtschaft der EU-27 ist wieder eine zunehmende Integration in die internationale Wirtschaft in Bezug auf Ausfuhren (Kredit) und Einfuhren (Debet) in Relation zum Bruttoinlandsprodukt (BIP) zu verzeichnen. 2009 hatte sich dieser länger bestehende Trend noch umgekehrt. Der durchschnittliche Wert des Warenverkehrs der EU-27 stieg von 9,8 % des BIP im Jahr 2009 auf 11,6 % im Jahr 2010. Die Handelsintegration im Dienstleistungsverkehr betrug im Jahr 2010 4,0 % des BIP im Vergleich zu 3,9 % im Jahr 2008 und 3,8 % im Jahr 2009.

Die 2007 einsetzende globale Wirtschafts- und Finanzkrise hatte auf den internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehr ebenso erhebliche Auswirkungen wie auf die Intensität der weltweiten Finanzströme und der weltweiten Wirtschaftstätigkeit. Diese Auswirkungen sind in Abbildung 1 deutlich erkennbar, da der Aufwärtstrend beim Waren- und Dienstleistungsverkehr der EU 2009 zum Erliegen kam. Dennoch war die Handelsintegration im Warenverkehr 2010 so hoch wie 2008, während sie im Dienstleistungsverkehr im Vergleich der beiden Jahre leicht angestiegen ist. Das Außenhandelsdefizit bei Waren und Dienstleistungen (siehe Tabelle 1) belief sich 2010 auf -0,4 % des BIP und war damit niedriger als das der Vereinigten Staaten im Jahr 2009 (-2,7 %). Japan hingegen verzeichnete 2009 insgesamt einen Außenhandelsüberschuss bei Waren und Dienstleistungen in Höhe von 0,4 % des BIP. Bei 15 Mitgliedstaaten war die Gesamthandelsbilanz für Waren und Dienstleistungen 2010 positiv. Lediglich in zwei Ländern betrug der Überschuss mehr als 10 % des BIP: in Irland (18,4 % des BIP) war dies auf einen besonders hohen Überschuss im Warenverkehr zurückzuführen, wohingegen Luxemburg (46,6 %) einen hohen Überschuss im Dienstleistungsverkehr erwirtschaftete. Die drei höchsten Außenhandelsdefizite bei Waren und Dienstleistungen wurden in Rumänien (-5,4 % des BIP), Portugal (-6,5 %) und Griechenland (-6,6 %) verzeichnet. In all diesen Fällen lag dem ein relativ hohes Defizit im Warenverkehr zugrunde.

Datenquellen und Datenverfügbarkeit

Die Handelsintegration beim Waren- und Dienstleistungsverkehr wird anhand des als Anteil am BIP ausgedrückten durchschnittlichen Wertes der (addierten und dann durch zwei geteilten) Einfuhren und Ausfuhren gemessen. Im internationalen Dienstleistungsverkehr werden die Bezeichnungen Kredit und Debet verwendet, die in etwa als Äquivalent zu Ausfuhren und Einfuhren betrachtet werden können. Dieser Indikator wird sowohl für Waren als auch für Dienstleistungen auf der Grundlage der Zahlungsbilanzstatistik berechnet. Je höher er ausfällt, desto stärker ist die Verflechtung mit der Weltwirtschaft. Kleinere Länder sind normalerweise stärker vom internationalen Handel abhängig, da sie häufiger eine ganze Reihe von Waren und Dienstleistungen einführen müssen, die auf ihren Inlandsmärkten nicht verfügbar sind.

Kontext

Die übergeordneten Ziele und Zielsetzungen der Handelspolitik der EU sind im EU-Vertrag (EUV) (auch: Vertrag von Maastricht) festgelegt: In Artikel 3 sind die allgemeinen Ziele formuliert, zu denen eine in hohem Maße wettbewerbsfähige soziale Marktwirtschaft zählt, die auf Vollbeschäftigung und sozialen Fortschritt ausgerichtet ist. In Artikel 206 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist ausgeführt, dass die gemeinsame Handelspolitik grundsätzlich „im gemeinsamen Interesse zur harmonischen Entwicklung des Welthandels, zur schrittweisen Beseitigung der Beschränkungen im internationalen Handelsverkehr und bei den ausländischen Direktinvestitionen sowie zum Abbau der Zollschranken und anderer Schranken bei[trägt]“. In Artikel 207 AEUV sind Umfang, Instrumente und Entscheidungsverfahren der gemeinsamen Handelspolitik festgelegt, wohingegen in Artikel 218 AEUV das geltende interinstitutionelle Verfahren für den Abschluss internationaler Übereinkünfte beschrieben wird, die grundsätzlich vom Rat geschlossen werden.

Die Handelspolitik der EU verfolgt das Ziel, die EU auf ausländischen Märkten wettbewerbsfähig zu machen. Als eine offene Volkswirtschaft ist die EU bestrebt, für ihre Industrie- und Dienstleistungsunternehmen sowie für ihre Investoren einen besseren Marktzugang sicherzustellen und die Durchsetzung der Regeln für freien und fairen Handel zu erreichen. Im Zeitalter der Globalisierung, in dem sich Volkswirtschaften und Grenzen geöffnet haben und dadurch Handel und Kapitalbewegungen ebenso wie die Verbreitung von Informationen, Wissen und Technologie zunehmen – häufig verbunden mit Deregulierungsmaßnahmen -, kommt einer koordinierten Handelspolitik eine noch größere Bedeutung zu als bisher. Der ökonomische Einfluss der Globalisierung auf die EU ist im Handel mit Waren und Dienstleistungen, aber auch durch Finanzströme und die Mobilität der Bürger im Zusammenhang mit der grenzüberschreitenden Wirtschaftstätigkeit spürbar.

Noch deutlicher wird der Einfluss der Globalisierung durch die Messung anhand der tatsächlichen Handelsströme. In der EU stützt sich die Handelsstatistik vor allem auf zwei Quellen. Die eine ist die Statistik des internationalen Warenverkehrs (ITGS), die Informationen über den Handel mit Waren liefert, welche anhand von Zollanmeldungen und Intrastat-Meldungen erhoben werden. Die ITGS bietet nach der jeweiligen Art der Ware genau aufgeschlüsselte Angaben über den Wert und das Volumen (Quantität) des internationalen Warenhandels. Die Zahlungsbilanzstatistiken (BOP), mit denen alle Transaktionen einer Volkswirtschaft mit der übrigen Welt erfasst werden, stellen die zweite Hauptquelle für statistische Daten dar. Als Teil der Zahlungsbilanz gibt die Leistungsbilanz Aufschluss über den internationalen Waren- und Dienstleistungsverkehr sowie über Einkommen (aus Erwerbstätigkeit und Kapitalanlagen) und über laufende Übertragungen. Mit der Zahlungsbilanz werden die Ausfuhren (Kredit) und Einfuhren (Debet) all dieser Transaktionen wertmäßig erfasst.

Ein Artikel über den internationalen Warenverkehr vermittelt einen Überblick über den Handel der EU mit Waren (im Rahmen der ITGS), während ein Artikel über den internationalen Dienstleistungsverkehr einen Überblick über den Handel der EU mit Dienstleistungen gibt (im Rahmen der BOP).

Weitere Informationen von Eurostat

Spezieller Bereich

Quelldaten für die Tabellen und Abbildungen (MS Excel)

Weblinks

Siehe auch