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Glossar:Produktions- und Importabgaben

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Produktions- und Importabgaben sind

  • Zwangsabgaben
  • in Form von Geld- oder Sachleistungen,
  • die im Allgemeinen vom Staat oder von Institutionen der Europäischen Union erhoben werden, ohne dass für die Zahlung eine Gegenleistung vonseiten des Staates oder der jeweiligen Institution erbracht wird.

Die Abgaben werden auf die

  • Produktion und Einfuhr von Waren und Dienstleistungen,
  • die Beschäftigung von Arbeitskräften und
  • das Eigentum an oder den Einsatz von Grundstücken, Gebäuden oder anderen im Produktionsprozess eingesetzten Aktiva erhoben.

Verwandte Begriffe

Statistische Daten

Quelle