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Archive:Löhne und Arbeitskosten

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Daten vom März 2014. Neueste Daten: Weitere Informationen von Eurostat, Haupttabellen und Datenbank. Geplante Aktualisierung: April 2015.
Diagramm: Bestandteile der Arbeitskosten
Abbildung 1: Arbeitskosten pro Stunde, 2013
(¹)
(in EUR) - Quelle: Eurostat (lc_lci_lev)
Abbildung 2: Mittlerer Bruttostundenverdienst, alle Beschäftigten
(ohne Auszubildende), 2010
(¹) - Quelle: Eurostat (earn_ses_pub2s)
Abbildung 3: Geringverdiener — Arbeitnehmer
(ohne Auszubildende), die weniger als zwei Drittel des mittleren Bruttoverdienstes pro Stunde beziehen, 2006 und 2010
(¹)
(in % der Arbeitnehmer) - Quelle: Eurostat (earn_ses_pub1s)
Abbildung 4: Geschlechtsspezifisches Lohngefälle, 2012
(¹)
(Differenz zwischen dem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst von Männern und von Frauen in % des Bruttoverdiensts von Männern, nicht bereinigt) - Quelle: Eurostat (tsdsc340)
Tabelle 1: Nettojahresverdienste, 2012
(in EUR) - Quelle: Eurostat (earn_nt_net)
Abbildung 5: Steuerquote Geringverdienender — Steuerlast auf Arbeitskosten, 2012
(¹)
(in %) - Quelle: Eurostat (earn_nt_taxwedge)
Tabelle 2: Steuerquote Geringverdienender, 2005 und 2012
(in %) - Quelle: Eurostat (earn_nt_taxwedge), (earn_nt_unemtrp) und (earn_nt_lowwtrp)

In diesem Artikel werden Löhne und Arbeitskosten (Personalausgaben der Arbeitgeber) in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU), den Kandidatenländern sowie den Mitgliedstaaten der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) verglichen und einander gegenüberstellt.

Arbeit spielt eine wichtige Rolle für das Funktionieren einer Wirtschaft. Aus der Sicht der Unternehmen stellt sie einen Kostenfaktor (Arbeitskosten) dar, der nicht nur die an die Beschäftigten zu zahlenden Löhne und Gehälter umfasst, sondern auch Lohnnebenkosten, insbesondere vom Arbeitgeber zu entrichtende Sozialbeiträge. Sie ist somit ein Schlüsselfaktor für die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen, wenngleich diese auch von den Kapitalkosten (z. B. Zinsen auf Darlehen und Dividenden auf Eigenkapital) und nicht preisrelevanten Faktoren wie Innovation und der Positionierung der Marke bzw. des Produkts auf dem Markt beeinflusst wird.

Was die Beschäftigten anbetrifft, so stellt die Vergütung, die sie für ihre Arbeit erhalten, häufig auch Lohn oder Verdienst genannt, in der Regel ihre Haupteinnahmequelle dar und hat daher großen Einfluss auf ihre Fähigkeit, Geld auszugeben oder zu sparen. Während der Nettolohn bzw. Nettoverdienst die vom Arbeitgeber zu entrichtenden Sozialbeiträge beinhaltet, wird der Nettoverdienst nach Abzug dieser Beiträge und aller an den Staat abzuführenden Beträge, wie Lohnsteuern, berechnet. Da die Höhe der Steuern im Allgemeinen von der Haushaltssituation in Bezug auf das Einkommen und dessen Zusammensetzung abhängt, wird der Nettoverdienst für mehrere typische Haushaltssituationen berechnet.

Die obige Grafik bietet eine Zusammenfassung des Verhältnisses zwischen Nettoverdienst, Bruttoverdienst / Löhne und Arbeitskosten.

Wichtigste statistische Ergebnisse

Arbeitskosten

Die durchschnittlichen Arbeitskosten pro Stunde in der EU-28 wurden im Jahr 2013 auf 23,70 EUR und auf 28,20 EUR im Euroraum (ER-18) geschätzt. Allerdings verbergen sich hinter diesem Durchschnittswert erhebliche Unterschiede zwischen den EU-Mitgliedstaaten, mit Arbeitskosten pro Stunde im Bereich zwischen 3,70 EUR und 40,10 EUR (Abbildung 1).

Arbeitskosten setzen sich aus den Kosten für Löhne und Gehälter zuzüglich der Lohnnebenkosten, wie vom Arbeitsgeber zu entrichtende Sozialbeiträge, zusammen. Der Anteil der Lohnnebenkosten in der Gesamtwirtschaft lag in der EU-28 bei 23,7 %, während er im Euroraum 25,9 % betrug. Der Anteil der Lohnnebenkosten unterscheidet sich ebenfalls erheblich zwischen den EU-Mitgliedstaaten. Den höchsten Anteil der Lohnnebenkosten in der Gesamtwirtschaft verzeichneten Schweden (33,3 %), Frankreich (32,4 %), Litauen (28,5 %), Italien (28,1 %), Belgien und die Slowakei (jeweils 27,4 %). Die geringsten Anteile der Lohnnebenkosten in der Gesamtwirtschaft verzeichneten Malta (8,0 %), Dänemark (12,4 %), Luxemburg (13,4 %), Irland (13,8 %), Slowenien (14,7 %), das Vereinigte Königreich (15,3 %), Kroatien (15,4 %) und Bulgarien (15,8 %).

Bruttolöhne / -verdienst

Durchschnittsverdienst

Der Bruttoverdienst stellt den größten Teil der Arbeitskosten dar. Unter den EU-Ländern wurde in Dänemark im Oktober 2010 der höchste durchschnittliche Bruttostundenverdienst verzeichnet (25,00 EUR), gefolgt von Irland (18,30 EUR) und Luxemburg (17,80 EUR) — siehe Abbildung 2. Die niedrigsten Verdienste wurden in Bulgarien (1,50 EUR), Rumänien (2,00 EUR), Litauen (2,70 EUR) und Lettland (2,90 EUR) verzeichnet. Der mittlere Bruttostundenverdienst des EU-Mitgliedstaates mit dem höchsten Wert war 16-mal so hoch wie der Stundenverdienst des Mitgliedstaates mit dem niedrigsten Wert gemessen in Euro; gemessen in Kaufkraftstandard (KKS) — in dem die Preisniveauunterschiede zwischen den Ländern berücksichtigt sind — war das Verhältnis 5 zu 1.

Geringverdienende

Geringverdienende sind Beschäftigte, die weniger als zwei Drittel des mittleren Bruttostundenverdiensts in einem bestimmten Land beziehen.

2010 waren 17,0 % der Beschäftigten in der EU-27 Geringverdienende, während ihr Anteil im Euroraum (EU-17) 14,8 % betrug. Die Länder mit dem höchsten Anteil Geringverdienender waren Lettland (27,8 %) und Litauen (27,2 %), während Schweden (2,5 %), Finnland (5,9 %), Frankreich (6,1 %), Belgien (6,4 %) und Dänemark (7,7 %) die niedrigsten Anteile aufwiesen. Im Vergleich zu 2006, dem letzten für dieselbe Datenerhebung verfügbaren Bezugsjahr, blieb der Anteil der Geringverdienenden relativ stabil, wobei er in der EU-27 um 0,2 Prozentpunkte und im Euroraum um 0,4 Prozentpunkte anstieg (Abbildung 3).

Zwischen 2006 und 2010 stieg der Anteil der Geringverdienenden vor allem in Malta (+3,9 Prozentpunkte) und Bulgarien (+3,1 Prozentpunkte), während der stärkste Rückgang in Portugal (-4,6 Prozentpunkte), Lettland (-3,1 Prozentpunkte), Griechenland (-2,9 Prozentpunkte) sowie Ungarn und Slowenien (jeweils -2,1 Prozentpunkte) verzeichnet wurde.

Geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle

Trotz einiger Konvergenzen bestehen zwischen dem Durchschnittsverdienst von Männern und Frauen in der EU weiterhin erhebliche Unterschiede, ein Zustand, der gemeinhin als geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle bezeichnet wird. Im Jahr 2012 verdienten Frauen in der EU-28 als Ganzes im Durchschnitt 16,4 % weniger als Männer. Die geringsten geschlechtsspezifischen Unterschiede im Hinblick auf den Durchschnittsverdienst wurden in Slowenien, Malta, Polen, Italien, Luxemburg und Rumänien verzeichnet (weniger als 10,0 % Unterschied). Das größte geschlechtsspezifische Verdienstgefälle wurde in Estland, (30,0 %), Österreich (23,4 %), Deutschland (22,4 %) und der Tschechischen Republik (22,0 %) ermittelt — siehe Abbildung 4.

Diese geschlechtsspezifischen Verdienstunterschiede dürften verschiedene Ursachen haben, wie Unterschiede in der Erwerbsbeteiligungsquote, Unterschiede bei den ausgeübten Berufen und Tätigkeiten, in denen meist entweder Männer oder Frauen vorherrschen, Unterschiede zwischen Männern und Frauen beim Grad der Teilzeitbeschäftigung sowie die Einstellung der Verantwortlichen in den Personalabteilungen von Unternehmen und öffentlichen Einrichtungen zu beruflicher Entwicklung und unbezahltem Urlaub/Mutterschaftsurlaub. Zu den zugrunde liegenden Faktoren, durch die sich geschlechtsspezifische Verdienstunterschiede zumindest teilweise erklären lassen, gehören sektorale und berufliche Segregation, allgemeine und berufliche Bildung, Sensibilisierung und Transparenz sowie unmittelbare Diskriminierung. Das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle ist auch ein Anzeichen für andere Ungleichheiten – insbesondere für den unverhältnismäßig hohen Anteil, den Frauen bei der Verantwortung für die Familien übernehmen, und die damit verbundenen Schwierigkeiten, Beruf und Familie zu vereinbaren. Viele Frauen üben eine Teilzeittätigkeit aus oder sind in anderen atypischen Arbeitsverhältnissen beschäftigt. Dadurch verbleiben sie zwar im Arbeitsmarkt und können ihre Aufgaben in der Familie wahrnehmen, doch kann sich dies negativ auf ihre Vergütung, berufliche Entwicklung, Beförderungsaussichten und Rentenansprüche auswirken.

Nettoverdienste und Steuersätze

Nettoverdienste

Informationen über Nettoverdienste ergänzen die Bruttoverdienstdaten im Hinblick auf das verfügbare Einkommen, d. h. nach Abzug der Lohnsteuern und der vom Beschäftigten zu entrichtenden Sozialbeiträge von den Bruttobeträgen und nach Hinzurechnung von Familienzulagen im Falle von Haushalten mit Kindern. Familienzulagen sind Geldüberweisungen zugunsten von unterhaltsberechtigten Kindern.

2012 reichte die Spanne des Nettoverdienstes von Ledigen ohne Kinder, die 100 % des Durchschnittsverdiensts eines Arbeitnehmers in der gewerblichen Wirtschaft erzielen, von 3598 EUR in Bulgarien bis 37 020 EUR in Luxemburg. Dieselben beiden Länder verzeichneten jeweils den niedrigsten ( 4028 EUR) und den höchsten (49 955 EUR) durchschnittlichen Nettoverdienst für Haushalte mit zwei Erwachsenen und einem Einkommen sowie zwei Kindern (Tabelle 1).

In Fällen, in denen beide Ehepartner arbeiten (beide verdienen jeweils 100 % eines Durchschnittsverdiensts eines Arbeitnehmers), verzeichnete Luxemburg den höchsten Nettojahresverdienst, 83 368 EUR bei Haushalten mit zwei Erwachsenen und zwei Kindern und 75 846 EUR bei Haushalten mit zwei Erwachsenen ohne Kinder; Bulgarien verzeichnete mit 7197 EUR den niedrigsten Nettoverdienst, unabhängig davon, ob die Ehepartner zwei Kinder hatten oder nicht.

Steuerlast

Die Daten über die Steuerlast messen die Belastung durch Steuern und Sozialversicherungsbeiträge im Verhältnis zu den Arbeitskosten. Diese Daten werden in Bezug auf Geringverdienende zur Verfügung gestellt. Im Jahr 2012 betrug die Steuerlast für die EU-27 39,9 %. Die höchsten Steuerquoten für Geringverdienende wurden 2012 für Belgien, Ungarn, Frankreich, Deutschland, Italien, Österreich, Lettland, Rumänien und Schweden ermittelt (jeweils über 40,0 %). Am geringsten war die Steuerlast für Geringverdienende hingegen in Malta, Irland, dem Vereinigten Königreich und Luxemburg (unter 30,0 %) sowie in Zypern (jüngste Daten von 2007).

In den EU-Mitgliedstaaten war bei der Entwicklung der Steuerbelastung für Geringverdienende im Zeitraum zwischen 2005 und 2012 kein eindeutiges Muster zu erkennen (siehe Tabelle 2): Sie stieg in vierzehn Mitgliedstaaten, fiel in elf und blieb in zwei Staaten unverändert (für Kroatien waren keine Daten verfügbar). Die größten Abnahmen waren in den Niederlanden (-8 Prozentpunkte) und Schweden (-6 Prozentpunkte) zu beobachten.

Die drei übrigen Indikatoren in Tabelle 2 enthalten Informationen über den Anteil der Bruttoverdienste, der „weggesteuert“ wird (durch höhere Steuersätze und Sozialabgaben und/oder Verringerung oder Wegfall von Sozialleistungen), wenn eine Person wieder erwerbstätig wird oder ein höheres Einkommen erzielt als zuvor. Der Gesamtanteil der Verdienste, die „weggesteuert“ werden, wenn eine Person wieder erwerbstätig wird oder ein höheres Einkommen erzielt als zuvor, fiel in der EU-27 zwischen 2005 und 2012 leicht (-0,5 Prozentpunkte). Die größten Rückgänge waren in Schweden (-15 Prozentpunkte) und Litauen (-14 Prozentpunkte) zu beobachten, während Ungarn und die Tschechische Republik einen Anstieg um 17 bzw. 14 Prozentpunkte verzeichneten.

Die Zahlen für die gesamte EU-27 zeigen, dass zwischen 2005 und 2012 für ledige Geringverdienende ohne Kinder der Anreiz, ein höheres Einkommen anzustreben, leicht abnahm (1 Prozentpunkt), da ein höherer Anteil ihrer Verdienste „weggesteuert“würde. Keine Änderungen waren hingegen im Hinblick auf den EU-27-Durchschnitt für einen Haushalt mit zwei Erwachsenen und einem Einkommen sowie zwei Kindern zu beobachten, wenngleich die Entwicklungen in den einzelnen Mitgliedstaaten recht unterschiedlich waren. Der höchste Anstieg (45 Prozentpunkte) des Anteils der Verdienste, die bei einem Haushalt mit zwei Erwachsenen und einem Einkommen sowie zwei Kindern „weggesteuert“ werden, wurde in der Tschechischen Republik beobachtet, während Polen einen Rückgang um 48 Prozentpunkte verzeichnete.

Datenquellen und Datenverfügbarkeit

Arbeitskosten

Die Arbeitskosten beinhalten das Arbeitnehmerentgelt (einschließlich der Löhne und Gehälter in Form von Geld- und Sachleistungen und der Sozialbeiträge der Arbeitgeber), Kosten der beruflichen Bildung sowie sonstige Aufwendungen (z.  B. Personalgewinnungskosten, Ausgaben für Arbeitskleidung sowie als Arbeitskosten geltende Steuern abzüglich Zuschüsse). Diese Bestandteile der Arbeitskosten und das, was sie beinhalten, sind in der Verordnung (EG) Nr.  1737/2005 vom 21. Oktober 2005 definiert.

Arbeitskostenstatistiken bilden ein hierarchisches System mehrjähriger, jährlicher und vierteljährlicher Statistiken, die ein umfassendes und detailliertes Bild von des Niveaus, der Zusammensetzung und der kurzfristigen Entwicklung der Arbeitskosten in den verschiedenen Wirtschaftszweigen der EU und bestimmten anderen Ländern liefern sollen. Alle Statistiken basieren auf einer harmonisierten Definition von Arbeitskosten. Die Niveaus der Arbeitskosten beruhen auf der jüngsten Arbeitskostenerhebung (derzeit 2008) und einer Extrapolation auf der Grundlage des vierteljährlichen Arbeitskostenindexes. Die Arbeitskostenerhebung ist eine alle vier Jahre durchgeführte Erhebung, bei der sehr detaillierte Daten zu den Niveaus der Arbeitskosten erfasst werden. Zum Zwecke der Extrapolation mit dem Arbeitskostenindex werden Daten nur auf einem aggregierten Niveau verwendet. Der vierteljährliche Arbeitskostenindex (ein Euro-Indikator) misst den aus dem Arbeitsproduktionsfaktor entstehenden Kostendruck. Die in der Arbeitskostenindex-Erhebung enthaltenen Daten beziehen sich auf durchschnittliche Gesamtarbeitskosten pro Stunde und zwei Kategorien von Arbeitskosten: Löhne und Gehälter; Sozialbeiträge der Arbeitgeber zuzüglich Steuern abzüglich Zuschüssen des Arbeitgebers. Daten — auch Daten aufgeschlüsselt nach Wirtschaftszweigen — sind für EU-Aggregate und EU-Mitgliedstaaten (NACE Rev. 2 Abschnitte B bis S) arbeitstäglich bereinigt und saisonbereinigt verfügbar. Die Arbeitskostenindex-Daten liegen in Form von Indexzahlen (das aktuelle Bezugsjahr ist 2008) und jährlichen und vierteljährlichen Wachstumsraten (Vergleiche mit dem Vorquartal oder dem gleichen Quartal des Vorjahres) vor.

Bruttolöhne / -verdienst

Die wichtigsten Definitionen sind in der Verordnung (EG) Nr. 1738/2005 vom 21. Oktober 2005 festgelegt. Die Daten beruhen auf der alle vier Jahre durchgeführten Verdienststrukturerhebung (VSE), deren jüngste Erhebungsdaten von Oktober 2010 stammen. Der Bruttoverdienst umfasst die vom Arbeitgeber direkt gezahlten Geldleistungen vor Abzug der Steuern und der vom Arbeitgeber einbehaltenen Arbeitnehmerbeiträge zur Sozialversicherung. Er enthält alle regelmäßig oder unregelmäßig gezahlten Prämien und Gratifikationen (13. oder 14.  Monatsgehalt, Urlaubsgeld, Gewinnbeteiligungen, Zulagen für nicht in Anspruch genommenen Urlaub, gelegentliche Provisionen usw.).

Die Angaben zum mittleren Verdienst beruhen auf dem Bruttojahresverdienst aller Beschäftigten (Voll- und Teilzeit, aber ohne Auszubildende), die in Unternehmen mit mindestens zehn Beschäftigten in allen Wirtschaftszweigen außer Landwirtschaft, Fischerei, Öffentliche Verwaltung, Private Haushalte und Exterritoriale Organisationen arbeiten. Der mittlere Verdienst ist der Wert, unter dem bzw. über dem der Verdienst der Hälfte der Bevölkerung liegt.

Geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle

Das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle (in unbereinigter Form) ist definiert als Differenz zwischen dem durchschnittlichen Bruttostundenverdienst männlicher und weiblicher Beschäftigter und wird in Prozent des durchschnittlichen Bruttostundenverdiensts der männlichen Beschäftigten angegeben. Die Methodik zur Erstellung dieses Indikators beruht auf Daten aus der Verdienststrukturerhebung (VSE), die alle vier Jahre überarbeitet wird, wenn VSE-Daten verfügbar werden. Die VSE beruht auf der Verordnung (EG) Nr. 1738/2005 vom 21.  Oktober 2005.

Nach der Methodik umfasst der Indikator für das unbereinigte geschlechtsspezifische Verdienstgefälle alle Beschäftigten (ohne Beschränkungen hinsichtlich des Alters und der geleisteten Arbeitsstunden) von Unternehmen (mit mindestens zehn Beschäftigten) der Wirtschaftszweige Industrie, Bau und Dienstleistungen (der NACE Rev. 2, Abschnitte B bis S ohne O). Einige Länder erfassen auch Daten unter NACE Rev. 2 Abschnitt O (Öffentliche Verwaltung, Verteidigung; Sozialversicherung), obwohl sie dazu nicht verpflichtet sind. Die Angaben sind ferner aufgeschlüsselt nach Sektor (öffentlicher Sektor oder Privatwirtschaft), Arbeitszeit (Voll- oder Teilzeit) und Alter der Beschäftigten verfügbar.

Nettoverdienste und Steuersätze

Der Nettoverdienst wird vom Bruttoverdienst abgeleitet und ist der Teil des Entgelts, der den Beschäftigten tatsächlich zur Verfügung steht. Im Gegensatz zum Bruttoverdienst umfasst er keine Steuern und Sozialversicherungsbeiträge, schließt aber Familienzulagen ein.

Die Indikatoren für die Steuerquote (Steuerlast auf Arbeitskosten, Arbeitslosigkeitsfalle und Niedriglohnfalle) dienen der Beobachtung der Attraktivität der Erwerbstätigkeit. Die Steuerlast auf die Arbeitskosten ist definiert als Lohnsteuer auf den Bruttoverdienst zuzüglich der Sozialversicherungsbeiträge von Arbeitnehmer und Arbeitgeber, ausgedrückt als Prozentsatz der Arbeitskosten insgesamt. Dieser Indikator wird für Ledige ohne Kinder erstellt, die 67 % des Durchschnittsverdiensts eines Beschäftigten in der gewerblichen Wirtschaft (NACE Rev. 2, Abschnitte B bis N) beziehen. Mit dem Indikator „Arbeitslosigkeitsfalle“ wird gemessen, welcher Prozentsatz des Bruttoverdiensts bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit durch höhere Steuern und Sozialversicherungsbeiträge und den Wegfall von Arbeitslosigkeits- und anderen Sozialleistungen verloren geht („weggesteuert“ wird). Dieser Anteil ist definiert als die Differenz zwischen dem Bruttoverdienst und der Steigerung des Nettoeinkommens bei Aufnahme einer Erwerbstätigkeit, ausgedrückt in Prozent des Bruttoverdiensts. Dieser Indikator wird für Ledige ohne Kinder erstellt, die 67 % des Durchschnittsverdiensts eines Beschäftigten in der gewerblichen Wirtschaft (NACE Rev. 2, Abschnitte B bis N) beziehen. Mit dem Indikator „Niedriglohnfalle“ wird gemessen, welcher Prozentsatz des Bruttoverdiensts durch die Auswirkungen von Lohnsteuern und Sozialversicherungsbeiträgen sowie durch den Wegfall von Sozialleistungen verloren geht, wenn der Bruttoverdienst von 33 % auf 67 % des Durchschnittsverdiensts eines Arbeitnehmers in der gewerblichen Wirtschaft (NACE Rev. 2, Abschnitte B bis N) steigt. Dieser Indikator wird für Ledige ohne Kinder sowie für Haushalte mit zwei Erwachsenen mit einem Einkommen sowie zwei Kindern im Alter zwischen 6 und 11 Jahren erstellt.

Kontext

Struktur und Entwicklung von Arbeitskosten und Verdienst sind wichtige Aspekte des Arbeitsmarkts, an denen sich das Arbeitskräfteangebot und die Nachfrage der Unternehmen nach Arbeitskräften ablesen lassen.

Um Armut und soziale Ausgrenzung zu bekämpfen, bemühte sich die Politik in der Vergangenheit in erster Linie darum, die Menschen zur (Wieder-)Aufnahme einer Beschäftigung zu bewegen. Mittlerweile ist jedoch die Gruppe der „Niedriglohnbeschäftigten“ oder der „erwerbstätigen Armen“ Gegenstand politischer Diskussionen: Aufgrund der großen Verdienstunterschiede innerhalb der EU sind 12,1 % der Beschäftigten von Armut oder sozialer Ausgrenzung bedroht und haben daher große Schwierigkeiten, einen Mindestlebensstandard zu halten.

Die EU strebt die Förderung der Chancengleichheit an, was voraussetzt, dass das geschlechtsspezifische Verdienstgefälle nach und nach abgebaut wird. In Artikel 157 Absatz 1 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) ist der Grundsatz des gleichen Entgelts für Männer und Frauen bei gleicher oder gleichwertiger Arbeit festgelegt, und Artikel 157 Absatz 3 bildet die Rechtsgrundlage für Rechtsvorschriften zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen in Arbeits- und Beschäftigungsfragen. Im September 2010 verabschiedete die Europäische Kommission die Strategie für die Gleichstellung von Frauen und Männer 2010-2015, die auf den Erfahrungen eines Fahrplans für den Zeitraum 2006-2010 aufbaut. Ziel dieses Fahrplans war die Schaffung eines umfassenden Rahmens für das Engagement der Kommission, die Gleichstellung in allen Politikbereichen voranzubringen. Die Strategie verdeutlicht den Nutzen der Gleichstellung der Geschlechter für das Wirtschaftswachstum und die nachhaltige Entwicklung und soll zur Umsetzung der Gleichstellungsmaßnahmen im Rahmen der Strategie Europa 2020 beitragen. Vor diesem Hintergrund rief die EU den 5. März 2011 zum „Equal Pay Day“ (Tag der Lohngleichheit) aus. Dieses Datum wurde aus einem besonderen Grund gewählt: Um so viel zu verdienen, wie ein Mann durchschnittlich in einem Jahr erhält, müsste eine Frau durchschnittlich etwas mehr als zwei Monate länger arbeiten (bis zum 5. März des Folgejahres) als der Mann.

Siehe auch

Weitere Informationen von Eurostat

Veröffentlichungen

Haupttabellen

Geschlechtsspezifisches Verdienstgefälle, unbereinigt (tsdsc340)
Arbeitskostenindex (teilm100)
Arbeitskostenindex in NACE Rev. 2 - prozentuale Änderung Q/Q-1 (teilm120)
Arbeitskostenindex in NACE Rev. 2 - prozentuale Änderung Q/Q-4 (teilm130)
Arbeitskostenindex in NACE Rev. 2 - Index (2008=100) (teilm140)
Niveau der Arbeitskosten (lc_lci_lev)

Datenbank

Spezieller Bereich

Methodik / Metadaten

Quelldaten für Tabellen und Abbildungen (MS Excel)

Weblinks