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Daten von Month/year. Neueste Daten: Weitere Informatonen von Eurostat, Haupttabellen und Datenbank

Dieser Artikel gibt einen Überblick über aktuelle statistische Daten zu Fischereiflotten, Fangmengen und zur Aquakulturerzeugung in der Europäischen Union (EU). Fische sind eine natürliche, biologische, nachwachsende und (mitunter über große Entfernungen) bewegliche Ressource. Von der Fischzucht abgesehen, kann niemand den Besitz von Fischen für sich in Anspruch nehmen, solange er sie nicht gefangen hat. Fischbestände gelten daher weiterhin als gemeinsame Ressource, die auch gemeinsam bewirtschaftet werden muss. Aus diesem Grund wurden verschiedene politische Maßnahmen ergriffen, die regeln, in welchem Umfang, mit welchen Methoden und mit welchem Fanggerät gefischt werden darf.

Wichtigste statistische Ergebnisse

Abbildung 1: Fischereiflotte, 2010 (1) – Quelle: Eurostat (fish_fleet)
Tabelle 1: Gesamtfangmenge in allen Fischereiregionen, 1999-2009
(in 1000 Tonnen Lebendgewicht) – Quelle: Eurostat (fish_ca_00)
Abbildung 2: Fangmengen nach Fischereiregion, EU-27, 2009 (1)
(in %, basierend auf Tonnen) – Quelle: Eurostat (fish_ca_main)
Tabelle 2: Aquakulturerzeugung, 1999-2009
(in 1000 Tonnen Lebendgewicht) – Quelle: Eurostat (fish_aq_q)

Bezogen auf die Leistung besaßen Italien, Frankreich, Spanien und das Vereinigte Königreich die mit Abstand größten Fischereiflotten von allen EU-Mitgliedstaaten. 2010 kamen die Fischereiflotten jedes dieser Länder auf eine Gesamtleistung zwischen 0,8 und 1,1 Mio. kW. Gemessen an der Bruttoraumzahl verfügte jedoch Spanien über die weitaus größte Flotte (415 000 Bruttoregistertonnen), die mehr als das Doppelte des entsprechenden Werts der Flotten des Vereinigten Königreichs, Italiens oder Frankreichs aufwies. Auch die Fischereiflotten Norwegens und Islands waren relativ groß. So verfügte die norwegische Flotte mit 1,2 Mio. kW über eine größere Leistung als alle Flotten der EU-Mitgliedstaaten, gemessen an der Bruttoraumzahl rangierte Norwegen mit 366 000 Bruttoregistertonnen jedoch an zweiter Stelle hinter Spanien (siehe Abbildung 1).

2009 entfiel knapp über die Hälfte (50,6 %) der Gesamtfangmenge aller Fischereiflotten der EU-27 auf die Flotten Dänemarks, Spaniens, des Vereinigten Königreichs und Frankreichs. Dieser Anteil, der im Jahr 2000 rund 60 % ausgemacht hatte, ist in den letzten Jahren zurückgegangen, hauptsächlich bedingt durch den drastischen Rückgang des Anteils der dänischen Fangmenge (siehe Tabelle 1). Seit 1999 ist die Gesamtfangmenge der EU-27 fast jedes Jahr (mit Ausnahme von 2001) gesunken; sie lag 2009 um 26,2 % unter dem Niveau des Jahres 1999. Fast 70 % der Fangmengen der EU-27 stammten 2009 aus dem Nordostatlantik. Das zweitgrößte Fischereigebietwar der mittlere Ostatlantik (siehe Abbildung 2).

Die Aquakulturerzeugung in der EU-27 blieb von 1999 bis 2009 mit einer Jahresproduktion zwischen 1,3 und 1,4 Mio. t stabil. Die fünf größten Aquakultur-Erzeugerländer unter den EU-Mitgliedstaaten waren Spanien, Frankreich, das Vereinigte Königreich, Italien und Griechenland. Auf diese Länder zusammen entfielen 2009 rund drei Viertel (75,6 %) der Aquakulturerzeugung insgesamt. Von den in Tabelle 2 aufgeführten Nichtmitgliedstaaten hat Norwegen eine äußerst umfangreiche Aquakulturerzeugung, deren Gesamtwert den der Erzeugung der drei bedeutendsten Mitgliedstaaten zusammen noch übertrifft. Auch die Türkei hatte einen beträchtlichen Ertrag aus Aquakulturen (mengenmäßig vergleichbar mit Italien) vorzuweisen.

Die Entwicklung der Aquakulturerzeugung verlief in den Jahren 1999 bis 2009 in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten unterschiedlich. In den Niederlanden und in Deutschland schrumpfte sie um fast die Hälfte, und auch die Aquakulturerträge in Italien, Spanien und Frankreich gingen recht deutlich zurück. In Gegensatz dazu steigerte Griechenland seinen Aquakulturertrag von 1999 bis 2009 um 44,7 %, und im Vereinigten Königreich stieg er um 27,0 %.


Datenquellen und Datenverfügbarkeit

Für die Länder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) übernimmt Eurostat die Fischereidaten direkt aus den amtlichen nationalen Quellen. Für andere Länder werden sie indirekt über andere internationale Organisationen gesammelt. Bei der Erhebung der Daten werden international vereinbarte Konzepte und Definitionen verwendet, die von der Arbeitsgruppe für die Koordinierung der Fischereistatistik entwickelt wurden. In dieser Arbeitsgruppe sind neben Eurostat mehrere andere internationale, für Fischereistatistik zuständige Organisationen vertreten. Die Flagge des Fischereifahrzeugs wird als Hauptanhaltspunkt für die Nationalität eines Fangs herangezogen, wobei unter bestimmten Umständen eine andere Vorgehensweise gewählt werden kann.

In der Regel beziehen sich die Daten auf die Größe der Fischereiflotte zum 31. Dezember des Bezugsjahrs. Die Daten stammen aus den nationalen Fischereiflottenregistern, die gemäß den in der Verordnung (EG) Nr. 26/2004 des Rates enthaltenen Vorgaben für die Erfassung der Schiffsmerkmale geführt werden. Die Verwaltungsdatei der Fischereifahrzeuge wird von der Generaldirektion [European_Commission_(EC)/de Maritime Angelegenheiten und Fischerei] der Europäischen Kommission geführt.

Die Bemessung der Tonnage der Fischereiflotte wurde von der Bruttoregistertonne (BRT) auf die Bruttoraumzahl (BRZ) umgestellt. Die nationalen Behörden haben diese Neuerung unterschiedlich schnell umgesetzt, so dass die Daten unter Umständen im Zeitverlauf und zwischen den einzelnen Ländern nicht vergleichbar sind.

Die Fangmengen von Fischereierzeugnissen beziehen sich auf entnommene Erzeugnisse für alle Verwendungszwecke (kommerziell, industriell, als Freizeitbeschäftigung und für den eigenen Verbrauch) unter Einsatz aller Arten und Klassen von Fischereieinheiten sowohl in Binnengewässern als auch in Küstennähe und im Bereich der Küsten- und Hochseefischerei. Die Fangmengen werden in der Regel in Lebendgewicht angegeben; die Berechnung erfolgt auf der Grundlage des Anlandungs- oder Produktgewichts unter Anwendung bestimmter Umrechnungsfaktoren. Mengen, die zwar gefangen und dem Wasser entnommen wurden (d. h. vor der Verarbeitung), aber aus verschiedenen Gründen nicht angelandet werden, sind in den Fangstatistiken nicht enthalten.

Für bestimmte Gewässer sind geografische Fischereigebiete festgelegt. Dazu gehören:

  • der Nordostatlantik, der in etwa dem Gebiet östlich des 42. westlichen Längengrades und nördlich des 36. nördlichen Breitengrades entspricht und die Ostsee einschließt;
  • der Nordwestatlantik, der in etwa der Region westlich des 42. westlichen Längengrades und nördlich des 35. nördlichen Breitengrades entspricht;
  • der Mittlere Ostatlantik, der der Region östlich des 40. westlichen Längengrades zwischen dem 36. nördlichen und dem 6. südlichen Breitengrad entspricht;
  • das Mittelmeer und das Schwarze Meer. Dieses auch als FAO-Fischereiregion 37 (FAO, Organisation für Ernährung und Landwirtschaft) bezeichnete Region umfasst das Mittelmeer und das angrenzende Schwarze Meer.

Unter Aquakultur versteht man die Zucht von im Wasser lebenden Pflanzen und Tieren, insbesondere von Fischen, Weichtieren, Krebstieren und Wasserpflanzen. Zucht wird betrieben, sobald in irgendeiner Form, beispielsweise durch regelmäßigen Besatz, durch Fütterung und Schutz vor natürlichen Feinden, mit dem Ziel der Produktionssteigerung in den Wachstumsprozess eingegriffen wird. Kennzeichen der Zucht ist ferner, dass sich die Pflanzen oder Tiere im Besitz von Einzelpersonen oder Unternehmen befinden oder Gegenstand von Rechtsansprüchen aus vertraglichen Verpflichtungen sind.

Kontext

Die ersten gemeinsamen fischereipolitischen Maßnahmen auf europäischer Ebene wurden 1970 erlassen. Sie regelten den Zugang zu Fischfanggründen, den Markt für Fischereierzeugnisse und strukturpolitische Interventionen. All diese Maßnahmen gewannen an Bedeutung, als die Mitgliedstaaten 1976 dem internationalen Beispiel folgten und beschlossen, den Bereich vor ihren Küsten mit Anspruch auf die darin befindlichen Meeresressourcen von 12 auf 200 Seemeilen auszudehnen.

Nach Jahren langwieriger Verhandlungen wurde 1983 die Gemeinsame Fischereipolitik (GFP), das Instrument der EU für die Verwaltung der Fischerei und Aquakultur, verabschiedet. Im Rahmen der GFP wird jedes Jahr die Höchstmenge festgelegt, die einem Bestand gefahrlos entnommen werden kann: die zulässige Gesamtfangmenge (total allowable catch – TAC). Der Anteil jedes Landes wird als nationale Quote bezeichnet.

Die GFP wurde 2002 reformiert, um den ökologischen, wirtschaftlichen und sozialen Dimensionen der Fischerei Rechnung zu tragen. Die Maßnahmen der Gemeinschaft betreffen vier Bereiche:

  • Bestandserhaltung/Umweltauswirkungen zum Schutz der Fischbestände durch Festlegung der Fischmengen, die den Meeren entnommen werden dürfen, damit sich Jungfische vermehren können; außerdem wird sichergestellt, dass die Maßnahmen auch eingehalten werden;
  • Strukturmaßnahmen und Flottenmanagement (z. B. im Hinblick auf Schiffe, Hafenanlagen und Fischverarbeitungsanlagen) zur Unterstützung des Fischerei- und des Aquakultursektors bei der Anpassung ihrer Ausrüstungen und Organisationsstrukturen an die Beschränkungen, die sich aus der Ressourcenknappheit und der Marktlage ergeben;
  • Organisation des Fischmarktes in der EU zur Aufrechterhaltung einer gemeinsamen Marktorganisation für Fischereierzeugnisse und zur Anpassung von Angebot und Nachfrage zum Nutzen der Erzeuger und Verbraucher;
  • Fischereiaußenpolitik zum Abschluss von Fischereiabkommen und zur Aushandlung gemeinsamer Bestandserhaltungsmaßnahmen im Bereich der Hochseefischerei auf internationaler Ebene im Rahmen regionaler und internationaler Fischereiorganisationen.

Im Rahmen der GFP-Reform von 2002 wurde festgestellt, dass der Fischereiaufwand und die Fangmengen beschränkt sowie bestimmte technische Maßnahmen durchgesetzt werden müssen. Zur Gewährleistung einer nachhaltigen Fischerei kommt es nicht nur auf die Menge der Fische an, die dem Meer entnommen wird, sondern auch auf die Arten, ihre Größe und die Fangmethoden sowie auf die Gebiete, in denen sie gefangen werden.

Der Europäische Fischereifonds (EFF) ist mit Haushaltsmitteln in Höhe von etwa 3,8 Mrd. EUR ausgestattet und deckt den Zeitraum von 2007 bis 2013 ab. Der EFF hat die Aufgabe, die Ziele der Gemeinsamen Fischereipolitik zu unterstützen, und zwar durch

  • Förderung der nachhaltigen Nutzung der Fischereiressourcen und der Herstellung eines stabilen Gleichgewichts zwischen den verfügbaren Fischereiressourcen und den Fangkapazitäten der gemeinschaftlichen Fischereiflotte;
  • Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit und der Überlebensfähigkeit der in der Fischerei tätigen Unternehmen;
  • Förderung umweltverträglicher Fang- und Produktionsmethoden;
  • adäquate Unterstützung der Beschäftigten in dieser Branche;
  • Förderung der nachhaltigen Entwicklung der Fischereigebiete.

Weitere Informationen von Eurostat

Veröffentlichungen

Haupttabellen

Fangmengen in allen Fischereiregionen (tag00076)
Fangmengen im Nordwestatlantik (tag00079)
Fangmengen im Nordostatlantik (tag00078)
Fangmengen im östlichen Mittelatlantik (tag00080)
Fangmengen im Mittelmeer (tag00081)
Aquakulturerzeugung, Insgesamt (tag00075)
Fischereiflotte, Gesamtmaschinenleistung (tsdnr420)
Fischereiflotte, Gesamttonnage (tag00083)
Fischereiflotte, Anzahl der Schiffe (tag00116)

Datenbank

Fänge nach Fanggebieten (fish_ca)
Aquakulturproduktion (fish_aq)
Gesamte Fischereierzeugung (Fänge + Aquakultur) (fish_pr)
Anlandungen der Fischereierzeugnisse (fish_ld)
Fischereiflotte (fish_fleet)

Spezieller Bereich

Methodik / Metadaten

Quelldaten für die Tabellen, Abbildungen und Karten (MS Excel)

Weitere Informationen

Catch statistics:

  • Verordnung (EG) Nr. 216/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. März 2009 über die Vorlage von Fangstatistiken durch Mitgliedstaaten, die in bestimmten Gebieten außerhalb des Nordatlantiks Fischfang betreiben (Neufassung) (Text von Bedeutung für den EWR)
  • Verordnung (EG) Nr. 217/2009über die Vorlage von Statistiken über die Fänge und die Fischereitätigkeit der Mitgliedstaaten, die im Nordwestatlantik Fischfang betreiben
  • Verordnung (EG) Nr. 218/2009 über die Vorlage von Fangstatistiken durch die Mitgliedstaaten, die im Nordostatlantik Fischfang betreiben

Aquaculture:

  • Verordnungen 788/96 und 762/2008 über die Vorlage von Aquakulturstatistiken durch die Mitgliedstaaten

Landings:

Fishing fleet:

Weblinks

Siehe auch