FAQ > Halbzeitbewertung (HZB)
Welchen Zweck erfüllt die Halbzeitbewertung (HZB)?
Gemäß Artikel 86 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates untersucht die HZB den Grad der Inanspruchnahme der Mittel des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER), die Wirksamkeit und Effizienz der Programmplanung des ELER sowie die Ergebnisse und Wirkungen der LE-Programme vor dem Hintergrund der Programmplanungsstrategie und die Auswirkungen auf die Prioritäten der Gemeinschaft. In der gegenwärtigen Programmperiode muss die HZB im Jahr 2010 durchgeführt werden.
Die HZB spielt eine entscheidende und wichtige Rolle als formelle Halbzeitüberprüfung. Diese gibt Auskunft über möglicherweise notwendige Anpassungen der laufenden Programme und trägt zur Verbesserung der Folgeprogramme bei.
Gibt es Leitlinien für die HZB der Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum?
Die Leitlinien für die Bewertung, einschließlich HZB, sind in Hinweis B des CMEF-Handbuch enthalten [PDF
].
Darüber hinaus bieten die Leitlinien zur Vorbereitung der HZB ergänzende und detaillierte Informationen [ PDF ].
Erfahren Sie mehr über die Halbzeitbewertung auf dieser Webseite.
Welches sind die wesentlichen Schritte der HZB?
Die Durchführung der HZB besteht aus drei großen Schritten:
- Vorbereitung: Zu den Vorbereitungsaktivitäten der HZB zählen folgende Maßnahmen: Überprüfung der gemeinsamen und programmspezifischen Bewertungsfragen sowie zugehöriger Indikatoren, Datenerfassung und Informationsgewinnung, Einberufung der Lenkungsgruppe zur Bewertung (fakultativ, wird jedoch empfohlen), Erstellen des Bewertungsauftrags (fakultativ, wird jedoch empfohlen) und Definition des Pflichtenheftes (ToR) zur Vergabe von Aufträgen an unabhängige Evaluatoren.
- Umsetzung: Ein unabhängiger und interaktiver Prozess gewährleistet eine erfolgreiche HZB. Dazu gehören ein tragfähiges Management, ein gut funktionierendes Feedbackverfahren zwischen den Verwaltungsbehörden und den unabhängigen Evaluatoren, sowie eine Qualitätsbeurteilung des HZB-Berichts. Falls eine Lenkungsgruppe ins Leben gerufen wurde, sollte diese unterstützend und beratend am Umsetzungsprozess teilnehmen.
- Verbreitung der Ergebnisse: Bewertungen sind wirksam, wenn ihre Ergebnisse dem Zielpublikum unmittelbar zugänglich gemacht werden und verständlich geschrieben sind.
Die Leitlinien zur Vorbereitung der HZB [PDF ] stellen sich dieser Herausforderung. Der Schwerpunkt der Leitlinien liegt auf dem ersten Schritt, es werden jedoch auch grundsätzliche Überlegungen zu den folgenden beiden Schritten vorgestellt.
Erfahren Sie mehr auf dieser Webseite.
Was ist mit der Überprüfung der Bewertungsfragen und Indikatoren gemeint?
Die Überprüfung der Bewertungsfragen und Indikatoren ist Bestandteil der Vorbereitung der wichtigsten Bewertungsschritte. Für die HZB müssen die Bewertungsfragen und Indikatoren überprüft werden, um eine angemessene Bewertung der einzelnen Entwicklungsprogramme für den ländlichen Raum (LE-Programm) zu gewährleisten, deren Besonderheiten zu identifizieren und die Anforderungen des CMEF zu erfüllen. In diesem Zusammenhang müssen sowohl die gemeinsamen Elemente des CMEF, als auch die programmspezifischen (zusätzlichen) Bewertungsfragen und zugehörigen Indikatoren identifiziert werden. Diese Bewertungsfragen und Indikatoren sind vor dem Hintergrund der Besonderheiten und Ziele der LE-Programme zu betrachten, mit diesen in Einklang zu bringen und auf Angemessenheit und Genauigkeit zu prüfen. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass Bewertungsfragen und Indikatoren die Wirkungen der geförderten Interventionen vollständig wiederspiegeln und erfassen.
Siehe Hinweis B des CMEF-Handbuch [PDF
].
Siehe Leitlinien zur Vorbereitung der HZB [ PDF ].
Warum ist es sinnvoll, eine Lenkungsgruppe für die HZB einzurichten?
Die Einrichtung einer Lenkungsgruppe für die HZB ist aus folgenden Gründen zu empfehlen:
-
Sie begleitet und unterstützt den Prozess der HZB;
-
Sie bezieht interne und externe Interessenvertreter in die Planung und Umsetzung des Programms ein;
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Sie erweitert die Bedeutung der Bewertung bei den umsetzenden Behörden;
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Sie schafft Mehrwert in Bezug auf die Bewertungsergebnisse und die Umsetzung von Empfehlungen oder Anpassungen;
-
Sie trägt wesentlich zur Entwicklung von Bewertungskapazitäten innerhalb der Gruppe der Interessenvertreter bei;
-
Sie führt eine Qualitätsbeurteilung der Endversion des Bewertungsberichts durch (als bewährte Praktik empfohlen).
Siehe Leitlinien zur Vorbereitung der HZB, Absatz 2.3 ].
Siehe Hinweis B des CMEF-Handbuch, Kapitel 5 [PDF
].
Was bedeutet die „Erteilung des Bewertungsmandats für die HZB“?
Das Bewertungsmandat (fakultativ, wird jedoch empfohlen) ist ein Dokument, das bei der Vorbereitung des Pflichtenheftes (ToR) für die Evaluatoren und bei der Erstellung des Arbeitsprogramms der Lenkungsgruppe als Orientierungshilfe dient. Im Bewertungsmandat sind Kontext, Umfang, Zeitraum und Ziele der HZB dargelegt.
Die Vorbereitung des Dokuments wird federführend von der Verwaltungsbehörde (zum Beispiel von der Abteilung für Bewertung) oder von der Lenkungsgruppe (sofern vorhanden) durchgeführt.
Das Bewertungsmandat ist von der Verwaltungsbehörde genehmigen zu lassen, die ihrerseits bestätigt, dass das Dokument mit den Anforderungen des CMEF übereinstimmt. Bewährte Praktiken empfehlen darüber hinaus, das Dokument auch von der Lenkungsgruppe genehmigen zu lassen.
Siehe Leitlinien zur Vorbereitung der HZB, Absatz 2.3].
Welche Anforderungen werden an das Pflichtenheft für die HZB gestellt?
Die Verwaltungsbehörde bereitet das Pflichtenheft (ToR) für die HZB vor; dieses stellt den Rahmen für alle Aktivitäten des externen Evaluators während der HZB dar. Deshalb ist es von großer Bedeutung, das Pflichtenheft so vollständig und genau wie möglich zu formulieren und folgende Themen zu berücksichtigen:
(a) Kontext der HZB
(b) Umfang der HZB
(c) Ziele der Bewertung
(d) Bewertungsfragen
(e) Aufgaben des Evaluators
(f) Berichtszeitraum und Inhalt der Arbeitsergebnisse
(g) Organisation der Arbeitsaufgaben
(h) Quellennachweise und Dokumentation
Siehe Leitlinien zur Vorbereitung der HZB, Absatz 2.5 [PDF ].
Gibt es Leitlinien zu den Pflichtenheften (ToR) der HZB?
Allgemeine Informationen zur Erstellung des Pflichtenhefts (ToR) für die Bewertungsaktivitäten sind in Hinweis B des CMEF-Handbuch enthalten [PDF
].
Weitere Erläuterungen zu technischen Spezifikationen der ToR sind in Anhang 1 der Leitlinien zur Vorbereitung der HZB [PDF ] dargelegt.
Welche Erwartungen hat die Europäische Kommission an die Halbzeitbewertung der LE-Programme angesichts der Tatsache, dass viele Programme zum Zeitpunkt der HZB gerade erst mit der Umsetzung begonnen haben?
Artikel 86 Absatz 6 der Verordnung (EG) Nr. 1698/2005 des Rates erläutert die Erwartungen der Europäischen Kommission an die Halbzeitbewertung:
„… Mit der Halbzeitbewertung und der Ex-post-Bewertung werden der Grad der Inanspruchnahme der Mittel, die Wirksamkeit und Effizienz der Programmplanung des ELER sowie die sozioökonomischen Auswirkungen der Fondstätigkeit und die Auswirkungen auf die Prioritäten der Gemeinschaft untersucht. Die Bewertungen erstrecken sich auf die Ziele des Programms und sollen Erkenntnisse für die Politik der Entwicklung des ländlichen Raums liefern... Es werden die Faktoren ermittelt, die zum Erfolg bzw. Scheitern der Programmumsetzung, auch in Bezug auf die Nachhaltigkeit, beigetragen haben, und [es werden] bewährte Verfahrensweisen ermittelt“.
Die Europäische Kommission erwartet, dass diesen Bestimmungen in größtmöglichem Maße Rechnung getragen wird. Wie im Handbuch des CMEF (Hinweis B – Leitlinien für die Bewertung) festgeschrieben ist, sind die gemeinsamen maßnahmenspezifischen und horizontalen Bewertungsfragen in der HZB zu berücksichtigen. Vorläufige Wirkungen sind abzuschätzen. Ist dies zum Zeitpunkt der HZB nicht möglich, können aufgrund der Analyse der bisherigen Ergebnisse Rückschlüsse auf die zukünftige Situation abgeleitet werden. Trends sollten analysiert und beschrieben werden, falls zutreffend auch die Trends, die aus vergangenen Programmplanungszeiträumen nachwirken. Die HZB empfiehlt Maßnahmen zur Verbesserung der Qualität und Umsetzung der LE-Programme, welche in eventuelle Anpassungen der weiteren Programmdurchführung einfliessen können. Die HZB dient darüber hinaus als Vorbereitung für die Ex-post-Bewertung und im weiteren Sinne als Orientierung für zukünftige laufende Bewertungsaktivitäten.
Dürfen Daten vorheriger Programmplanungszeiträume für die HZB verwendet werden und auf welchen Zeitraum erstreckt sich die HZB?
Der Bezugszeitraum der HZB 2007-2013 sollte sich mindestens auf die Programmplanungsjahre 2007 bis 2009 (einschließlich) erstrecken, kann aber je nach Verfügbarkeit der Daten bis ins Jahr 2010 ausgedehnt werden. Die untersuchten Zeiträume können je nach Programm variieren. Im HZB-Bericht ist der Berichtszeitraum sorgfältig zu definieren und zu begründen.
Darüber hinaus sollte ggf. ein Bezug zu vorherigen Programmplanungszeiträumen hergestellt werden, da einige Maßnahmen aus vorherigen LE-Programmen übernommen wurden und diese sich möglicherweise auf die Ziele des aktuellen Programmplanungszeitraums auswirken oder einen Beitrag zu dessen Zielen leisten. Diese Auswirkungen sind im Zuge der HZB abzuschätzen. Deshalb ist es zulässig, die Einschätzung auch anhand der Erfahrungen vorangegangener Programmplanungszeiträume vorzunehmen.
Ist es notwendig, den Gesundheitscheck und Sanierungsplan in der HZB zu berücksichtigen?
Da vor Juni 2010 nur sehr wenige Daten zu diesen Programmänderungen vorlagen - denn erst dann mussten die Mitgliedstaaten der Kommission die neuen Indikatoren vorstellen - ist davon auszugehen, dass die Mehrheit der Programme nur in geringfügigem Maße Informationen zur Wirkungsabschätzung des Gesundheitschecks und des Sanierungsplans liefern. Es sollte aber trotzdem darüber berichtet werden, ob und wie Mitgliedstaaten oder Regionen Änderungen bezüglich des Gesundheitschecks und des Sanierungsplans vorgenommen haben.
Liegen Informationen zu Ausschreibungsverfahren der HZB in anderen Ländern vor?
Im Juli 2009 hat der Evaluierungs-Helpdesk die Ergebnisse einer Studie zu den in den Mitgliedstaaten getroffenen Vorbereitungen der HZB veröffentlicht. Dieses Dokument bietet Informationen zu Ausschreibungsverfahren im Zuge der HZB und zur laufenden Bewertung der LE-Programme.
Laden Sie die Studie hier herunter [PDF ].
Ist es notwendig, alle (maßnahmenspezifischen und horizontalen) gemeinsamen Bewertungsfragen in der HZB zu berücksichtigen?
Das CMEF-Handbuch (Hinweis B – Leitlinien für die Bewertung [PDF
]). gibt vor, die gemeinsamen maßnahmenspezifischen und horizontalen Bewertungsfragen als Teil der Halbzeitbewertung (HZB) zu thematisieren. Da der Zeitraum zwischen dem Beginn des Umsetzungszeitraums der Programme und der HZB relativ kurz ist, können die Bewertungsergebnisse als Zwischenergebnisse interpretiert werden, die zu einem späteren Zeitpunkt durch die Ergebnisse der Ex-post-Bewertung der LE-Programme vervollständigt werden. Die Beantwortung der Bewertungsfragen leistet dennoch einen wichtigen Beitrag zu Entscheidungen über mögliche Programmänderungen aufgrund der Bewertungsergebnisse.
Müssen die Nationalen Netzwerke für den ländlichen Raum im Rahmen der HZB bewertet werden und wenn ja, in welchem Ausmaß?
Die Mehrzahl der Nationalen Netzwerke für den ländlichen Raum werden aus den Finanzmitteln für technische Hilfe der LE-Programme finanziert. Vier Mitgliedstaaten mit regionalen Programmen (Deutschland, Italien, Spanien und Portugal) haben von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, ihre Nationalen Netzwerke zu vollständigen Programmen auszubauen. Die Ziele für Netzwerke und Netzwerk-Programme wurden zu Beginn der Arbeitsaufnahme definiert. Zu den möglichen Zielen können folgende Aspekte gehören: Beitrag zur effizienten und effektiven Umsetzung der LE-Programme; Förderung der Synergie-Effekte zwischen Maßnahmen; Förderung der Zusammenarbeit zwischen Interessenvertretern; Entwicklung bewährter Praktiken etc.
Mithilfe der HZB wird abgeschätzt, inwiefern die Ziele der Netzwerke zu diesem Zeitpunkt des Programmplanungszeitraums erreicht wurden und inwiefern die Netzwerke einen Beitrag zum Erreichen der allgemeinen Programmziele geleistet haben. Im Rahmen des Programms können auch eine Reihe von horizontalen Bewertungsfragen auf die Netzwerke Anwendung finden (Siehe Hinweis B des CMEF-Handbuch, S. 31 [PDF
]).
Sind die horizontalen Bewertungsfragen auf alle Schwerpunkte zu beziehen? Achten die Evaluatoren bei allen angewandten Maßnahmen beispielsweise auf Umweltauswirkungen und Auswirkungen auf die Beschäftigung?
Die horizontalen Fragen zielen darauf ab, den Beitrag einzuschätzen, den das gesamte Programm zur Erreichung der übergeordneten Ziele geleistet hat. Deshalb sind die horizontalen Fragen auf alle Schwerpunkte zu beziehen und die Evaluatoren sind dazu angehalten, alle Wirkungen von angewandten Maßnahmen, darunter auch negative, zu untersuchen.