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Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen
zur Unterstützung von repräsentativen
europäischen Koordinierungsorganisationen
im Bereich Chancengleichheit für behinderte Menschen


Hintergrund und Zielsetzungen

Die Haushaltslinie B3-4111 gibt der Europäischen Kommission die Möglichkeit, Maßnahmen zur Unterstützung repräsentativer europäischer Organisationen zu finanzieren, die im Bereich der Chancengleichheit für Behinderte tätig und für die Koordinierung ihres eigenen Netzwerkes zuständig sind. Diese Haushaltslinie soll die neue Politik der Gemeinschaft zur Bekämpfung von Diskriminierung vorbereiten, die die Kommission in Zukunft verfolgen will.

In diesem Zusammenhang ruft die Kommission europäische Organisationen auf, Vorschläge im Hinblick auf Erteilung einer Finanzbeihilfe einzureichen. Diese Finanzbeihilfe soll zur Deckung der Kosten von Tätigkeiten beitragen, die im jährlichen Arbeitsprogramm der Organisation vorgesehen sind (maximal zwölf Monate). Antragstellende Organisationen sollten auf europäischer Ebene tätig sein. Dies bedeutet, daß Struktur und Tätigkeit mehr als die Hälfte aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union abdecken müssen.

Zuschüsse aufgrund dieser Aufforderung können für Tätigkeiten gewährt werden, die für die Gemeinschaft von Interesse sind und deutlich zur Weiterentwicklung und Umsetzung der Behindertenpolitik der Gemeinschaft beitragen, sowie den Grundsätzen der Mitteilung der Kommission vom 30. Juli 1996 zur Chancengleichheit für Behinderte (KOM(96)406 endg.) entsprechen.

Es können höchstens EURO 1.300.000 für diese Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen bereitgestellt werden. Der Zuschuß darf 70 % der Gesamtkosten einschließlich, gegebenenfalls, des Gegenwertes der Sachleistungen, nicht überschreiten. Der einzelne Zuschuß beträgt höchstens EURO 100.000.

Die Begünstigten werden auf Grundlage der in dieser Aufforderung zur Einreichung von Vorschlägen genannten Kriterien und der verfügbaren Mittel ausgewählt. Die gefällten Entscheidungen beziehen sich ausschließlich auf das Jahr 1999 und stellen keinesfalls eine Verpflichtung für die folgenden Jahre dar.


Zulässigkeitskriterien

Es werden nur Vorschläge berücksichtigt von Organisationen:

  • mit eigenem Rechtsstatus;
  • die gemeinnützig sind;
  • deren Ziel die Förderung der Rechte, der Chancengleichheit und der Integration behinderter Menschen ist;
  • die auf nationaler Ebene tätige, gemeinnützige Mitglieder in mehr als der Hälfte der Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft haben;
  • mit eigener Verwaltungsstruktur und Haushaltsführung;
  • deren finanzielle Ressourcen, nicht ausschließlich aus Zuschüssen und Finanzbeihilfen der europäischen Institutionen bestehen; Anträge von Organisationen, die im Finanzplan keine Angaben zu anderen Einnahmequellen machen, die sie zum Zeitpunkt der Antragstellung sichergestellt haben, werden automatisch abgelehnt;
  • deren Antrag bis zum unten angeführten Einsendeschluß an die Kommission geschickt wird;
  • deren Antrag, wie aufgefordert, vorgelegt wird (mit einem datierten, unterschriebenen und mit der Referenz VP/1999/001 versehenem Begleitbrief; einem ausgefüllten, datierten und unterschriebenen Antragsformular; einem ausgefüllten und unterschriebenen Finanzangabenblatt; einem ausgeglichenen Finanzplan in EURO und mit allen zusätzlich geforderten Dokumenten laut dem "Leitfaden 1999 für den Zuschußantrag").


Auswahlkriterien

Bei der Prüfung der Anträge werden die Zuschußempfänger nach folgenden Kriterien ausgewählt:

  • Beitrag der vorgesehenen Maßnahmen zur Förderung einer auf Rechtsanspruch basierenden Behandlung von Behindertenfragen;
  • wirksame und umfassende Beteiligung behinderter Menschen an der Planung und Durchführung jeder einzelnen Maßnahme; die Maßnahmen selbst müssen wiederum Behinderten zugute kommen;
  • wirksame und ausgewogene Zusammenarbeit zwischen der Organisation und ihren Mitgliedern, was die Planung und Durchführung der Maßnahmen, regelmäßigen Informationsaustausch und finanzielle Beteiligung betrifft;
  • Ausmaß der Repräsentativität innerhalb der betreffenden Bewegung;
  • Beitrag des vorgeschlagenen Arbeitsprogrammes zur Förderung eines sektorenübergreifenden Ansatzes in Behindertenfragen;
  • Beitrag, die derzeitige Behindertenpolitik der Europäischen Union einem möglichst großen Publikum zu vermitteln;
  • eine solide Kosten-Nutzen-Relation;
  • Nachweis der finanziellen Durchführbarkeit des Jahresprogramms in Form eines realistischen, angemessenen und ausgewogenen Finanzplans.


Finanzielle Bedingungen

Zuschüsse werden ausschließlich jeweils für den Zeitraum eines Jahres gewährt. Dieser Zeitraum beginnt frühestens am 1. April 1999 und spätestens am 31. Dezember 1999.

Alle allgemeinen Finanzbedingungen sind im "Leitfaden 1999 für den Zuschußantrag" erläutert. Bitte lesen Sie die angeführten Informationen genau durch und versichern Sie sich, daß Sie alle geforderten Bedingungen erfüllt haben.

Bitte beachten Sie im besonderen folgende Bestimmungen:

Sachleistungen sind nur dann zulässig, wenn sie 10 % der Gesamtausgaben nicht übersteigen und sich auf Mietkosten und Bürobedarf beschränken. Sie müssen durch Belege nachgewiesen werden. Ehrenamtliche Tätigkeiten werden nicht als Sachleistungen anerkannt.

Werden von seiten eines Antragstellers Informationen, die Einfluß auf die abschließende Entscheidung der Kommission haben könnten, ganz oder teilweise vorenthalten, führt dies automatisch zur Unzulässigkeit des Antrages dieses Antragstellers. Wird dies erst zu einem späteren Zeitpunkt entdeckt, hat die Kommission das Recht, die Vereinbarung einseitig zu beenden und zusätzlich die volle Rückzahlung aller unter dieser Vereinbarung an den Begünstigten bereits ausgezahlten Mittel zu verlangen.


Vorlage eines Antrags

Der Antrag muß in einer der offiziellen EU-Sprachen abgefaßt sein und ein offizielles Begleitschreiben enthalten, in dem die Finanzbeihilfe ausdrücklich beantragt wird. Weiters müssen der Anhang A zu diesem Dokument, korrekt maschinschriftlich ausgefüllt (nicht handschriftlich), in dreifacher Ausfertigung, und vollständige Angaben über die Bankverbindung des Antragstellers (Finanzangabenblatt) beigefügt sein.

Unter Punkt 2 in Anhang A müssen die Anträge eine Beschreibung der Aktivitäten der Organisation enthalten. Bitte fügen Sie ein ausführliches und genaues Programm der für das Finanzjahr 1999 geplanten Aktivitäten Ihrer Organisation bei. Hierzu zählen Aktivitäten wie die Teilnahme an Koordinierungsaktionen zwischen Mitgliedervereinigungen, jährliche Sitzungen, Informationsmaßnahmen für Mitglieder (Mitteilungsblätter, usw.), die Vorbereitung von Berichten, Veröffentlichungen, usw.

Jede Aktivität erfordert ein separates Blatt mit einer Beschreibung der jeweiligen Aktivität, deren Zielsetzung und Zielpublikum, genaue Angaben über die Beteiligung behinderter Menschen bei der Konzeption und Durchführung, sowie einen voraussichtlichen Zeitplan und die zu erwartenden Ergebnisse.


Verfahren zur Vorlage und Genehmigung von Anträgen

Es werden nur Anträge berücksichtigt für die das vorgeschriebene Formular verwendet wurde.

Das Formular und alle zum Antrag gehörenden Unterlagen sind in dreifacher Ausfertigung, ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben, bis spätestens zum 25. März 1999 (es gilt das Datum des Poststempels) an folgende Anschrift zu senden. Per Telefax übermittelte zusätzliche Unterlagen werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt. Nach Ablauf der Frist eingesandte Unterlagen werden abgelehnt.

Europäische Kommission
Archives - Courrier DG V
VP/1999/001
Rue de la Loi 200, J 37 00/026
B - 1049 BRUSSELS

Beachten Sie bitte, daß unvollständige, nicht unterschriebene, handschriftlich ausgefüllte, per Telefax, Internet bzw. E-Mail übermittelte oder persönlich überbrachte Anträge nicht berücksichtigt werden.

Die Europäische Kommission würde es begrüßen, wenn der Antragsteller, nach Möglichkeit, mit dem unbedingt bis spätestens 25. März per Post geschickten Zuschußantrag, gleichzeitig den Anhang A auch per e-Mail an folgende e-Mail Adresse senden könnte:

dayarani.schumacher@bxl.dg5.cec.be

Zusätzlich zum Antragsformular und den zum Antrag gehörenden Unterlagen eingereichtes Material (Videobänder, Fotos, Bücher usw.) wird weder berücksichtigt noch zurückgesandt.

Die Anträge werden, wie folgt, bearbeitet:

  • Eingang und Registrierung des Antrages bei der Kommission;
  • Prüfung der Anträge durch die Kommission;
  • nach der endgültigen Entscheidung werden die Antragsteller schriftlich über das Ergebnis informiert.

Die Entscheidung der Kommission ist endgültig. Das gesamte Verfahren ist streng vertraulich. Organisationen, denen die Kommission einen Zuschuß gewährt, wird eine Vereinbarung übermittelt, in dem der Zuschußbetrag in EURO, die Vertragsbedingungen und der Finanzierungsanteil festgelegt sind. Dieser Vertrag ist zu unterschreiben und ohne Verzögerung an die Kommission zurückzusenden. Jegliche Änderung des Ablaufs des Arbeitsprogramms der Koordinierung und der Vertragsbedingungen bedürfen der vorherigen Genehmigung durch die Kommission.

Bitte lesen Sie sorgfältig diese Informationen und stellen Sie sicher, daß Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

Der Zeitplan sieht wie folgt aus:

  • 25. März 1999: Einsendeschluß der Anträge an die Europäische Kommission;
  • Ende April 1999: endgültige Entscheidung der Kommission.


Anhänge

A. 1999 Antragsformular (PDF-Format - 65kB)

B. Leitfaden 1999 für den Zuschußantrag

C. Liste der NROs denen ein Zuschuß in 1998 gewährt wurde (PDF format - 6kB)


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