Navigationsleiste

Additional tools

  • Print version
  • Decrease text
  • Increase text

Das Programm Europa für Bürgerinnen und Bürger

Aktion 2: Aktive Zivilgesellschaft

Die Zivilgesellschaft ist ein wichtiger Bestandteil der europäischen Gesellschaft. Nichtregierungsorganisationen (NRO), Basisgruppen, Forschungseinrichtungen, Wohlfahrtsverbände, Vereinigungen und Gewerkschaften spielen eine Schlüsselrolle im öffentlichen Leben. Eine derartige Rolle muss auf EU-Ebene entfaltet werden, und genau darum bemüht sich "Aktive Zivilgesellschaft in Europa".

Die Organisationen der Zivilgesellschaft stellen eine einzigartige Verbindung zwischen den Bürgerinnen und Bürgern und der Regierung dar, sie sind das Sprachrohr der Bürger und fördern die aktive Beteiligung der Menschen am politischen Prozess. Darüber hinaus sind Think-Tanks und politische Forschungseinrichtungen von unschätzbarem Wert, um Visionen für die Zukunft anzubieten und Ideen und Empfehlungen zur Behandlung komplexer Themen wie EU-Politiken, aktive europäische Bürgerschaft, Identität und Wertvorstellungen zu entwickeln.

Aktion 2 soll die Zusammenarbeit zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen auf europäischer Ebene fördern und sie dabei unterstützen, so dass ihre Aktionen, Diskussionen und Überlegungen zur europäischen Bürgerschaft und Demokratie, zur Wertegemeinschaft und zur gemeinsamen Geschichte und Kultur gefördert werden.

Strukturelle Unterstützung für Think-Tanks und zivilgesellschaftliche Organisationen

Diese Aktion unterstützt Think-Tanks und zivilgesellschaftliche Organisationen als einzigartige Verbindung zwischen den europäischen Bürgern der Europäischen Union.

Öffentliche europäische politische Forschungseinrichtungen spielen eine besondere Rolle bei der Bereitstellung von Ideen und Überlegungen zu europäischen Angelegenheiten, aktiver europäischer Bürgerschaft oder europäischen Werten und bei der Anregung von Diskussionen auf europäischer Ebene.

Zivilgesellschaftliche Organisationen auf europäischer, nationaler, regionaler und lokaler Ebene sind für die Unterstützung der aktiven Beteiligung der Bürger an der Gesellschaft und die Belebung aller Aspekte des öffentlichen Lebens von Bedeutung.

Um diesen Organisationen auf europäischer Ebene die Erweiterung und Strukturierung ihrer Aktivitäten zu ermöglichen, werden sie von der Europäischen Kommission eine Unterstützung in Form von Betriebskostenzuschüssen, die einen Teil der laufenden Kosten decken, unterstützt.

  • Projektdauer: einjährig oder mehrjährig
  • Verantwortliche Einrichtung: Diese Aktion wird von der EACEA, Referat P7 Bürgerschaft verwaltet.

Unterstützung von Projekten, die von Organisationen der Zivilgesellschaft angeregt wurden

Zivilgesellschaftliche Organisationen stellen eine gute Möglichkeit für die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern oder die Wahrnehmung ihrer Interessen bei der Diskussion auf europäischer Ebene dar. Eine Möglichkeit zum Aufbau langfristiger EU-weiter Verbindungen besteht darin, diese Organisationen bei der Zusammenarbeit zu Themen von gemeinsamem Interesse auf EU-Ebene zu unterstützen.

Die Europäische Kommission unterstützt konkrete gemeinsame Projekte zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen aus verschiedenen Teilnehmerländern, die auf regionaler, nationaler oder europäischer Ebene tätig sind. Diese Projekte sollten Themen von europäischem Interesse behandeln und insbesondere konkrete Lösungen durch grenzüberschreitende Zusammenarbeit oder Koordinierung erarbeiten.

Diese Zusammenarbeit kann in unterschiedlichen Formen erfolgen, unter anderem Seminare, thematische Workshops, Schulungsseminare, die Herstellung und Verbreitung von Veröffentlichungen, Informationskampagnen, künstlerische Workshops, Amateursportveranstaltungen, Ausstellungen, Basisinitiativen.

Vernetzungsaktivitäten sollten darauf abzielen, die Grundlage für die Entwicklung langfristiger, dauerhafter Netzwerke zwischen zivilgesellschaftlichen Organisationen aus verschiedenen Ländern zu schaffen, die auf einem bestimmten Feld tätig sind.

  • Projektdauer: maximal 18 Monate.
  • Zuschussgewährung: Der beantragte Zuschuss darf 70 % der erstattungsfähigen Kosten der Gesamtkosten des Projekts nicht überschreiten. Es wird ein Zuschuss von höchstens 150.000 EUR und mindestens 10.000 EUR gewährt.
  • Verantwortliche Einrichtung: Diese Aktion wird von der EACEA, Referat P7 Bürgerschaft verwaltet.


Erfahrungsaustausch

Möchten Sie Ihrem Projekt mehr Sichtbarkeit verschaffen?

Senden Sie uns Ihr Projekt