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Eurostat validiert Daten, indem es überprüft, ob die Daten mit bestimmten grundlegenden Kriterien übereinstimmen, anhand deren ihre Plausibilität bewertet werden kann. In diesem Zusammenhang gilt die folgende Definition: Die Datenvalidierung ist eine Tätigkeit, bei der geprüft wird, ob eine Kombination von Werten einer Reihe zulässiger Kombinationen angehört.

Die Validierung von Daten ist eine wichtige Aufgabe in allen statistischen Bereichen. Um die Datenqualität und Effizienz der Arbeitsabläufe insgesamt zu verbessern, geht das Europäische Statistische System (ESS) zu stärker harmonisierten Validierungstätigkeiten über.

Eurostat unterstützt die Bemühungen um eine stärkere Integration durch die

  • Festlegung gemeinsamer Validierungsstandards,
  • die Bereitstellung gemeinsamer Validierungsinstrumente oder -dienste für das ESS,
  • die Bereitstellung statistischer, methodischer, administrativer und technischer Hilfe.

In dem Bemühen um stärkere Zielausrichtung werden Validierungsregeln auf der Ebene der Arbeitsgruppen für die einzelnen statistischen Bereiche gemeinsam erarbeitet und vereinbart. Die daraus hervorgehenden Validierungsregeln werden anhand gemeinsamer bereichsübergreifender Standards dokumentiert, wobei den verschiedenen am Prozess der Erstellung europäischer Statistiken beteiligten Gruppen klare Validierungsaufgaben zugewiesen werden.

Ablauf der ESS-Datenvalidierung

Die Validierungsregeln für jede Datenerhebung werden von Eurostat in Absprache mit den nationalen Behörden aufgestellt. Die Validierungsregeln werden dann dokumentiert und den nationalen Datenlieferanten zur Verfügung gestellt. Die nationalen Datenlieferanten sind dafür verantwortlich, vor der Übermittlung der Daten an Eurostat zu prüfen, ob die von ihnen an Eurostat übermittelten Daten mit den Validierungsregeln übereinstimmen. Nach der Datenübermittlung an Eurostat prüft Eurostat ebenfalls, ob die Validierungsregeln eingehalten werden, und sendet einen Validierungsbericht an die nationalen Datenlieferanten zurück. Auf der Grundlage des Validierungsberichts beurteilt Eurostat, ob die Daten akzeptiert werden können.
 

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