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Seit 2014 wird die Kriminalitätsdatenerhebung von Eurostat gemeinsam mit den vom Büro der Vereinten Nationen für Drogen- und Verbrechensbekämpfung (UNDOC) durchgeführten Erhebungen der UN über die Entwicklung der Kriminalität und die Tätigkeit der Strafjustiz durchgeführt. 

Die nationalen Behörden, die die Daten bereitstellen, sind angehalten, sich bei der Berechnung der Zahlen an Standarddefinitionen zu halten und Einzelheiten zu etwaigen Abweichungen anzugeben.

Datenquellen

Die Daten werden aus den folgenden verschiedenen Quellen gesammelt:

  • Polizei: Daten zu Straftaten, Opfern und Verdächtigen
  • Strafverfolgung: Daten zu verfolgten Personen
  • Gerichte: Daten zu verurteilten und freigesprochenen Personen, Anzahl der in erster Instanz bearbeiteten Rechtsfälle (Zivil-, Straf-, Verwaltungs- und andere Fälle nach nationalem Recht)
  • Strafvollzugsdienste: Daten zu Insassen in Haftanstalten und Kapazität der Haftanstalten
  • alle Abteilungen: Daten zu Personal.

Klassifizierung von Straftaten

Die Straftaten werden nach Art der Straftat gezählt. Diese Arten werden nach einem gemeinsamen Standard, der Internationalen Klassifizierung der Kriminalität für statistische Zwecke International classification of crime for statistical purposes (ICCS) definiert. In dieser Klassifizierung werden alle Arten von Straftaten für statistische und nicht für rechtliche Zwecke zusammengefasst.

Die ICCS bietet einen Rahmen für die systematische Erstellung und den Vergleich von statistischen Daten zwischen verschiedenen Strafverfolgungsbehörden und Gerichtsbarkeiten. Sie basiert auf drei Hauptpfeilern:

  • gegenseitige Ausschließlichkeit: jede Straftat kann nur einer einzigen Kategorie zugeordnet werden. Es gibt keine Überlappungen
  • Vollständigkeit: die Klassifizierung umfasst alle möglichen Straftaten
  • hierarchische Struktur mit vier Detailebenen

Die Länder sind angehalten, ihre nationalen Strafgesetzbücher mit dem ICCS abzugleichen, um umfassende Daten zu erhalten.

Zählregeln

Um zu gewährleisten, dass die Daten während des Erstellungsprozesses vergleichbar bleiben, müssen die Länder geeignete Regeln für das Zählen von Straftaten und Personen anwenden.

Für die Zählung von Straftaten gelten diese Regeln:

  • es müssen alle Straftaten in einem Kriminalfall gezählt werden
  • mehrere Straftaten derselben Art müssen als mehr als eine gezählt werden
  • von mehreren Personen begangene Straftaten müssen als eine Straftat gezählt werden.

Für die Zählung von „Gesamtzahlen“ bei Personen gelten diese Regeln:

  • Personen, die wegen mehrerer (Serien von) Straftaten derselben Art verdächtigt/strafrechtlich verfolgt/verurteilt/verhaftet werden, sollten als eine Person gezählt werden
  • Personen, die mehr als einmal (aus verschiedenen Anlässen) in einem Jahr verdächtigt/strafrechtlich verfolgt/verurteilt/verhaftet werden, sollten als eine Person gezählt werden
  • bei der Angabe der Zahl der Personen im Zusammenhang mit einer Straftat ist es empfehlenswert, jede Person separat im Zusammenhang mit jeder Straftat und jedem Kriminalfall zu zählen.

Da die Länder diese Information in erster Linie für ihre eigenen administrativen Zwecke erfassen, können die verwendeten Daten und Methoden variieren. Aus diesen Gründen sind die Basisdaten und die Art und Weise, wie sie erfasst werden, von Land zu Land unterschiedlich. Die relevanten Metadaten für jedes Land stimmen jedoch mit den ICCS-Definitionen und den Zählregeln überein.