Kaffee, Tee, Gewürze, Bohnen, Nüsse und getrocknete Früchte
Definition

(Liste der unter diese Karte fallenden HS-Codes)
Kaffee, Tee, Gewürze, Bohnen, Nüsse (in der Schale und geschält oder in anderer Weise zubereitet) und getrocknete Früchte und Schalen (gehackt, getrocknet oder in anderer Weise zubereitet)

Zu Produkten in Einzelpackungen siehe spezifische Karte ‘Einzelhandelspackungen und Enderzeugnisse


Kaffee, Tee, Gewürze, Bohnen, Nüsse und getrocknete Früchte
Empfohlener Mindestumfang pro Probe 100 g - 500 g oder 1 kg (bei Mischungen)
Geltende Normen (ISO- und EU-Normen) und maßgebliche Rechtsvorschriften
  • ISO 948 Gewürze und würzende Zutaten. Probenahme
  • ISO 4072 Grüner Kaffee in Säcken – Probenahme
  • ISO 6670 Kaffee-Extrakt – in Behältern mit Auskleidung
  • ISO 10725 Annahmestichprobenanweisungen und -verfahren für die Prüfung von Massengütern
Beachten Sie auch Ihre nationalen Rechtsvorschriften und Leitlinien zur Probenahme.


Benötigte Ausrüstung
Empfohlene Probenahmegeräte je nach Methode
  • Stechheber (S01-01).
  • Zonensammler (S02-01).
  • Probenahmeschaufel (S03-01).
Für Probenahmen zu verwendende Behälter Die Behälter müssen aus einem für Lebensmittel geeigneten Material bestehen; das mögliche Füllgewicht muss mindestens 1 kg betragen.

  • Kunststoffbeutel in verschiedenen Größen, mit oder ohne Etikettvordruck (P00)
  • Kunststoffflaschen in verschiedenen Größen (P02, P03, P04)
Ausrüstung zur Probenteilung:
  • Vorrichtung zur Teilung von Proben in Quadranten/Probenteiler (Viertelungsverfahren).
Sicherheitsmaßnahmen und Risikobewertung
  • Machen Sie sich mit gesundheits- und sicherheitsrelevanten Anweisungen gemäß den maßgeblichen örtlichen Risikobewertungen und/oder Arbeitsverfahren des Ortes der Probenahme vertraut und befolgen Sie diese.
  • Ausführliche Hinweise zu Hygienemaßnahmen und Risiken bei trockenen Lebensmitteln, die als Schüttgut vorliegen, finden Sie unter ‘Gesundheitsschutz und Sicherheit bei der Probenahme von Lebensmittelerzeugnissen‘.
  • Die Hygiene von Lebensmittelerzeugnissen muss gewährleistet sein.
  • Tragen Sie saubere und geeignete persönliche Schutzausrüstung.
  • Erzeugnisse pflanzlicher Herkunft können staubig oder mit für die menschliche Gesundheit gefährlichen Stoffen verunreinigt sein. Zollbedienstete sollten eine Risikobewertung vornehmen, wenn sie die Sendung gesichtet haben.
  • Zollbedienstete sollten einen geeigneten Atemschutz gegen Staubeinwirkung tragen.
  • Eine hohe Staubkonzentration in der Luft kann in Verbindung mit elektrostatischer Aufladung einen Brand oder eine Explosion auslösen.

Probenahmeplan
Art der SendungVerfahren
Sendung zur Zollabfertigung Eine Sammelprobe bestehend aus einer angemessenen Anzahl von Einzelproben, die zufällig oder systematisch aus der gesamten Sendung ausgewählt werden.

Säcke oder Kisten mit einem einzigen Erzeugnis

Eine Sammelprobe: durch zufällige Entnahme an verschiedenen Stellen innerhalb der Sendung, mindestens jedoch an drei üblichen Stellen (jeweils aus der Mitte, von oben und von unten).

Große Dosen, Säcke oder Bigbags mit einem einzigen Erzeugnis

Eine Sammelprobe: durch zufällige Entnahme an verschiedenen Stellen innerhalb der Sendung, mindestens jedoch an drei üblichen Stellen (jeweils aus der Mitte, von oben und von unten).
Sendungen mit Mischungen Eine Sammelprobe: durch zufällige Entnahme an verschiedenen Stellen (innerhalb) der Sendung, mindestens jedoch an fünf üblichen Stellen (eine oben, drei in verschiedenen Höhen in der Mitte sowie eine unten).


Probenhandhabung
Allgemeine Anmerkungen Sendungen mit einem einzigen Erzeugnis:
  • Bei Sendungen mit einem einzigen Erzeugnis sollte die einzige Abweichung innerhalb der Verpackung darauf zurückzuführen sein, dass sich das Erzeugnis bedingt durch Größe/Gewicht unterschiedlich absetzt/verteilt (Größtes/Leichtestes oben). In diesem Fall sollten drei Probenahmestellen ausreichen.
  • Bei der Vorbereitung der Endproben ist darauf zu achten, dass die Sammelprobe vor der Teilung gründlich gemischt wird, da es infolge der Handhabung der Proben zu einem ähnlichen Absetzen/ Verteilen kommen kann.
Sendungen mit Mischungen:
  • Bei Sendungen mit Mischungen kann es innerhalb der Verpackung zu deutlich größeren Abweichungen kommen. Unterschiedliche Partikelgrößen und spezifisches Gewicht können zur Konzentration verschiedener Bestandteile innerhalb der Verpackung führen.
  • Beim Probenahmeplan muss diesen Abweichungen Rechnung getragen werden, damit die Sammelprobe für die gesamte Sendung repräsentativ ist.
  • Dieselbe Sorgfalt sollte bei der Teilung der Sammelprobe zum Tragen kommen, damit jede Endprobe für die Gesamtprobe repräsentativ ist.
Dosen (5 kg - 10 kg):
In Dosen verpackte Erzeugnisse sind möglicherweise unter Schutzatmosphäre (Kohlendioxid oder Stickstoff) verpackt, um die Entstehung von Mykotoxinen zu verhindern. In diesen Fällen ist es erforderlich, Proben in den Räumlichkeiten des Wirtschaftsbeteiligten zu nehmen, wo diese Atmosphäre wiederhergestellt werden kann, um einem Verderben der Erzeugnisse vorzubeugen; andernfalls ist das Erzeugnis zum sofortigen Gebrauch freizugeben.
  • Es sind drei Einzelproben aus einer Reihe von Dosen im oberen, mittleren und unteren Bereich zu entnehmen. Die Dose muss möglicherweise teilweise oder vollständig geleert werden.
  • Bei großen Sendungen kann es ratsam sein, ganze Dosen als Proben zu nehmen, sofern dies nicht unverhältnismäßig ist.
Säcke und Kisten (5 kg - 50 kg):
  • Es ist eine Anzahl von Säcken und Kisten gemäß den Mengenangaben unter 2.1 Probenahme bei verpacktem Schüttgut zufällig aus der Sendung auszuwählen. Scheint es Abweichungen innerhalb des Erzeugnisses zu geben, ist der Probenumfang zu erhöhen, damit die Probe repräsentativ ist.
  • Z. B. bei Kaffeebohnen, Haselnüssen oder Sultaninen und ähnlich kleinen Erzeugnissen kann es für die Entnahme einer repräsentativen Probe ausreichend sein, einen Stechheber oder Zonensammler von oben nach unten in den Sack einzuführen.
  • Bei großen Partikeln oder Mischungen mit großen Partikeln ist anders vorzugehen:
    • Sack oder Kiste auf eine saubere, glatte Fläche entleeren und das Viertelungsverfahren anwenden.
    • Säcke flach ausbreiten und entlang der gesamten Länge aufschneiden und mit einem Schöpfer Proben an verschiedenen Stellen überall im Sack nehmen.
  • Separat verpackte getrocknete Früchte (oder in Mischungen ohne Nüsse) sind oft klebrig und können verklumpen. Mit einem Stechheber oder Zonensammler können weichere Früchte erheblich beschädigt werden, oder die entnommene Probe können nicht zufriedenstellend ausfallen. Es sollte das vorstehend beschriebene Verfahren für große Partikel angewandt werden.
  • Bei großen Sendungen kann es ratsam sein, ganze Säcke oder Kisten als Proben zu nehmen, sofern dies nicht unverhältnismäßig ist.
Palettenkisten und Bigbags (>50 kg):
  • Bei kleinen Partikeln (z. B. Kaffeebohnen, Haselnüssen oder Sultaninen) kann es für die Entnahme einer repräsentativen Probe ausreichend sein, einen Stechheber oder Zonensammler von oben nach unten in den Sack einzuführen.
  • Bei großen Partikeln oder Mischungen mit großen Partikeln ist anders vorzugehen:
    • Sofern möglich, Sack oder Kiste auf eine saubere, glatte Fläche entleeren und Viertelungsverfahren anwenden.
    • Die Probenahme kann auch erfolgen, wenn das Erzeugnis entladen oder in einen anderen Behälter verladen wird. Während des gesamten Entladevorgangs sollten Einzelproben entnommen werden.
  • Separat verpackte getrocknete Früchte (oder Früchte in Mischungen ohne Nüsse) sind oft klebrig und können verklumpen. Mit einem Stechheber oder Zonensammler können weichere Früchte erheblich beschädigt werden, oder die entnommene Probe ist können nicht zufriedenstellend ausfallen. Es sollte das vorstehend beschriebene Verfahren für große Partikel angewandt werden.
Probenahmeformular
  • Füllen Sie das Probenahmeformular aus. Fügen Sie jeweils ein Exemplar den Proben bei, und bewahren Sie ein Exemplar in Ihren Unterlagen auf.
Transport
  • Die Proben sind vor Licht und Feuchtigkeit zu schützen.
  • Die Proben sind vor Kontaminationsquellen (Gerüchen, Flüssigkeiten, sonstigen Stoffen, Wachstum von Mikroorganismen usw.) zu schützen.
  • Entsprechende Erzeugnisse werden in der Regel bei Umgebungstemperatur transportiert; sind sie bei der Probenahme jedoch gekühlt oder gefroren, ist die Kühlkette aufrechtzuerhalten.
Lagerung
  • Die Proben sind vor Licht und Feuchtigkeit zu schützen.
  • Die Proben sind vor Kontaminationsquellen (Gerüchen, Flüssigkeiten, sonstigen Stoffen, Wachstum von Mikroorganismen usw.) zu schützen.
  • Die Bedingungen für die Aufbewahrung von Proben hängen von den Merkmalen und Eigenschaften der entnommenen Proben ab.
  • Angemessene Lagerungsbedingungen für die jeweiligen Erzeugnisse sind sicherzustellen.
  • Gefrorene Proben müssen eingefroren bleiben; die Kühlkette ist aufrechtzuerhalten und sollte überwacht und dokumentiert werden.

Kaffee, Tee, Gewürze, Bohnen, Nüsse und getrocknete Früchte (Liste erweitern)
HS-Position Beschreibung


Neufassungen
Fassung Datum Änderungen
1.1 01.11.2019 Erste Version
1.2 15.07.2021 Update - new format and small modifications