1. Allgemeine Informationen

Schutzkleidung und Schutzausrüstungen sind in zahlreichen Formen verfügbar, von einfachen Gehörschutzstöpseln bis hin zu komplexen Atem- und Gasüberwachungsgeräten. Die folgende Ausrüstung ist hingegen nicht als Schutzkleidung bzw. Schutzausrüstung zu betrachten:
  1. Uniformen,
  2. wetterfeste Kleidung,
  3. Sportgeräte,
  4. Taschen-Alarm (zur Verwendung bei körperlichen Angriffen),
  5. Feuerlöschgeräte und
  6. Schutzverkleidungen an Maschinen.


2. Zuständigkeiten Ihrer Behörde

Ihre Behörde ist verpflichtet, Ihnen geeignete Schutzkleidung und Schutzausrüstungen zur Verfügung zu stellen und Sie in der sicheren Verwendung der Schutzkleidung und der Schutzausrüstungen zu schulen. Sie sind Ihrerseits verpflichtet, Schutzkleidung und Schutzausrüstungen ordnungsgemäß und unter Berücksichtigung der im Rahmen Ihrer Schulung erteilten Anweisungen zu verwenden. Die entsprechende Verantwortung wird weitgehend an Führungskräfte oder an Fachleute für den Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit delegiert, die folgende Anforderungen erfüllen müssen:
  1. Sie müssen eine Bewertung sämtlicher Risiken für Ihre Gesundheit und Ihre Sicherheit vornehmen, die in Verbindung mit Ihrer Tätigkeit bestehen. In diesem Zusammenhang sollte auch auf bereitzustellende Schutzkleidung und auf Schutzausrüstungen hingewiesen werden.
  2. Sie müssen eine spezifische Risikobewertung vornehmen, um die Angemessenheit und Wirksamkeit der jeweiligen Schutzkleidung und der betreffenden Schutzausrüstungen zu beurteilen und Informationen, Anweisungen und Schulungsmaßnahmen zu ermitteln, die für die Benutzer der Kleidung und der Schutzausrüstungen erforderlich sind.
  3. Sie müssen für die Beschaffung der betreffenden Schutzkleidung und der Schutzausrüstungen sorgen.
  4. Sie müssen durch die Einrichtung entsprechender Kontrollen sicherstellen, dass Schutzkleidung und Schutzausrüstungen folgende Anforderungen erfüllen:
    1. Sie müssen dem jeweiligen Zweck angemessen sein;
    2. es muss sichergestellt sein, dass Schutzkleidung und Schutzausrüstungen ihren Zweck ständig wirksam erfüllen;
    3. die uneingeschränkte Funktionsfähigkeit der Schutzkleidung und der Schutzausrüstungen muss aufrechterhalten werden;
    4. Reparaturen müssen gegebenenfalls ordnungsgemäß durchgeführt werden;
    5. Schutzkleidung und Schutzausrüstungen müssen sauber und in hygienischem Zustand sein;
    6. wenn erforderlich, müssen Schutzkleidung und Schutzausrüstungen ersetzt werden.
  5. Sämtliche zur verwendeten Ausrüstung gehörigen Unterlagen müssen aufbewahrt werden.
  6. Nicht benötigte Ausrüstung muss in geeigneter Weise untergebracht/gelagert werden.
  7. Es muss sichergestellt sein, dass die Ausrüstung funktionsfähig ist und tatsächlich verwendet wird.
  8. Außerdem sind die Mitarbeiter auf die folgenden Punkte hinzuweisen und entsprechend zu unterrichten:
    1. Risiken, die mit der Ausrüstung vermieden oder verringert werden sollen,
    2. Zweck der Ausrüstung und sichere und ordnungsgemäße Verwendung und
    3. Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der erforderlichen Wirksamkeit und Hygiene.


3. Ihre Verantwortung

Bereitgestellte Schutzkleidung und Schutzausrüstungen müssen Sie in vollem Umfang und in angemessener Weise verwenden. Wenn Schutzkleidung und Schutzausrüstungen vorgesehen sind, dürfen eigene Kleidung und eigene Ausrüstung nicht verwendet werden.

Außerdem müssen Sie:
  1. mit allen angemessenen Maßnahmen sicherstellen, dass gerade nicht verwendete Ausrüstungen ordnungsgemäß gelagert werden;
  2. Ihren Vorgesetzten unterrichten, wenn Schutzkleidung oder Schutzausrüstungen beschädigt werden oder verloren gegangen sind; und
  3. sich vergewissern, dass Sie angemessen geschult wurden und verstehen, wie Schutzkleidung und Schutzausrüstungen ordnungsgemäß zu verwenden sind.
Achtung! Vorsätzliche Manipulationen an Schutzkleidung und Schutzausrüstungen sowie der vorsätzliche Missbrauch von Schutzkleidung und Schutzausrüstungen sind strafbar.



4. Was ist bei Außendienstmitarbeitern zu beachten?

Wenn Sie die Räumlichkeiten eines Händlers aufsuchen müssen, um z. B. Alkohol- oder Kraftstoffkontrollen oder sonstige Kontrollen zu Versicherungszwecken vorzunehmen, müssen Sie in manchen Bereichen unter Umständen Schutzkleidung tragen. Diese Bereiche sollten mit einem der hier abgebildeten Symbole gekennzeichnet sein.

Der Händler kann Ihnen die erforderliche Schutzkleidung bereitstellen. Vergewissern Sie sich vor dem Anlegen der Schutzkleidung, dass
  1. keine offensichtlichen Beschädigungen festzustellen sind,
  2. die Schutzkleidung mit einer Kennzeichnung nach einer nationalen bzw. möglichst nach einer europäischen Norm versehen ist und
  3. die Haltbarkeitsdauer von Schutzhelmen nicht überschritten wurde.
Wenn die Kleidung auch nur eines dieser drei Kriterien nicht erfüllt, bitten Sie den Händler, Ihnen alternative Kleidung zur Verfügung zu stellen. Wenn der Händler dazu nicht bereit ist oder die alternative Kleidung ebenfalls ungeeignet ist, sorgen Sie dafür, dass Sie geeignete Ausrüstung von Ihrer Behörde erhalten. Sie dürfen den Besuch erst dann fortsetzen, wenn Sie die erforderliche Schutzausrüstung erhalten haben.

Wenn der Händler versucht, eine Forderung durchzusetzen, die den gegebenen Risiken offensichtlich nicht angemessen ist, oder wenn er versucht, Sie an Ihrer Arbeit zu hindern, sind Sie durchaus berechtigt, sich den Anweisungen des Händlers zu widersetzen. In diesem Fall sollten Sie wie folgt verfahren:

Schritt 1:
Wenn ein Händler versucht, Sie zur Verwendung von Schutzkleidung und Schutzausrüstungen zu bewegen, die Sie angesichts der bestehenden Risiken für unangemessen halten, oder wenn er versucht, Sie an der Erfüllung ihrer Pflichten zu hindern, sollten Sie den Händler auf dieses Verhalten hinweisen und ihn auffordern, sein Verhalten zu ändern bzw. geeignete Ausrüstung bereitzustellen.

Schritt 2:
Wenn dies nicht zum Erfolg führt, sollten Sie Ihren Vorgesetzten entsprechend unterrichten. Ihr Bericht sollte folgende Angaben enthalten:
  • Name des Händlers und EORI-Nummer (Economic Operators Registration and Identification = Registrierungs- und Identifizierungsnummer für die Wirtschaftsbeteiligten),
  • Tätigkeit des Händlers, Art der Einnahmen und Einstufung im Warenverzeichnis,
  • nähere Informationen zum betreffenden Bereich innerhalb der jeweiligen Räumlichkeiten,
  • nähere Informationen zur Schutzkleidung, die der Händler Sie zu verwenden auffordert, und entsprechende Begründung,
  • Angaben dahin gehend, ob der Händler die gleichen Anweisungen auch seinen eigenen Mitarbeitern und sonstigen Personen erteilt,
  • Angaben dahin gehend, wie lange die betreffenden Anweisungen schon erteilt werden und welche Regelungen getroffen wurden,
  • Gründe dafür, dass Sie die betreffenden Anweisungen für unangemessen halten,
  • Angaben zur Häufigkeit, mit der Bedienstete die betreffenden Räumlichkeiten besuchen, und Anzahl sonstiger vermutlich ebenfalls betroffener Bediensteter und
  • maßgebliche Stellungnahmen Ihres Vorgesetzten, Sicherheitsbeauftragten oder Experten für Gesundheitsschutz und Sicherheit.
Schritt 3:
Wenn Ihr Vorgesetzter einen Besuch bei dem betreffenden Händler trotzdem für dringend erforderlich hält, sollten Sie einstweilen sicherstellen, dass dem Händler bewusst ist, dass über seine Anweisung Bericht erstattet wurde und eine entsprechende Prüfung erfolgt. Wenn Sie sich selbst oder Dritte nicht unangemessen gefährden, brauchen Sie die Anweisung des Händlers nicht zu befolgen. (Erforderlichenfalls sollten Sie sich über Ihre Behörde geeignete Schutzkleidung besorgen.)


5. Wie sind gemeinsame Maßnahmen zu bewerten?

Wenn Tätigkeiten gemeinsam mit Mitarbeitern ausgeführt werden müssen, die mit der jeweiligen Umgebung oder den Sicherheitsverfahren nicht vertraut sind (z. B. Mitarbeiter von anderen Behörden, Abteilungen oder Standorten), muss der für die betreffende Tätigkeit zuständige Vorgesetzte für die von diesen Dritten benötigte Schutzkleidung sorgen. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, dass die betreffenden Personen bei ihrer üblichen Tätigkeit möglicherweise keine Schutzkleidung brauchen und daher weder über die erforderliche Ausrüstung verfügen noch über die Verwendung dieser Ausrüstung informiert sind.



6. Wie sind Schutzkleidung und Schutzausrüstungen auszuwählen?

Die Auswahl der Schutzkleidung und der Schutzausrüstung erfolgt in drei Schritten:
  1. Bestimmung der mit der jeweiligen Tätigkeit verbundenen Risiken;
  2. Bewertung dieser Risiken (Was könnte passieren, wie wahrscheinlich wäre dies und wie schwer wären die Folgen?); und
  3. Treffen der erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen zur weitestgehenden Reduzierung dieser Risiken.
Hinweis: Wenn Sie der Ansicht sind, dass Schutzkleidung oder Schutzausrüstungen in den von Ihnen besuchten Räumlichkeiten erforderlich sind, besprechen Sie dies möglichst noch im Vorfeld Ihres Besuchs mit dem Inhaber des jeweiligen Unternehmens.

Als Vorgesetzter sollten Sie dabei insbesondere die folgenden Punkte prüfen:
  1. Ist Ihre Tätigkeit unbedingt erforderlich?
  2. Können die bestehenden Risiken auf sonstige Weise verringert oder vermieden werden?
  3. Besteht eine rechtliche Verpflichtung zur Verwendung von Schutzkleidung und Schutzausrüstungen?
Nachdem Sie die Risikobewertung für Ihren Arbeitsplatz abgeschlossen und entschieden haben, welche Schutzkleidung und welche Schutzausrüstungen benötigt werden, müssen Sie eine konkrete Bewertung der Wirksamkeit der Schutzkleidung und der Schutzausrüstungen vornehmen.



7. Was beinhaltet die Risikobewertung von Schutzkleidung?

Gemäß den geltenden Rechtsvorschriften zu persönlichen Schutzausrüstungen sind Schutzkleidung und Schutzausrüstungen einer konkreten Risikobewertung zu unterziehen. Bei dieser Bewertung können insbesondere die folgenden Punkte berücksichtigt werden:
  1. Risiken, für die die Schutzkleidung und die Schutzausrüstungen benötigt werden,
  2. Umfang, in dem das Risiko durch die Bereitstellung von Schutzkleidung und Schutzausrüstungen verringert wird,
  3. Informationen und Schulungsmaßnahmen zur Aufklärung darüber, welche Schutzkleidung und welche Schutzausrüstungen vom Personal benötigt werden, und
  4. sachgemäße Verfahren zur Pflege und Wartung von Schutzkleidung und Schutzausrüstungen.
Für jeden Arbeitsplatz sollte nur eine einzige Bewertung vorgenommen werden. Sie sollten jedoch feststellen, welche Schutzkleidung bzw. welche Schutzausrüstungen den einzelnen Personen zur Verfügung gestellt wurden.

In welchem Umfang Sie in der Lage sein werden, über Schutzkleidung und Schutzausrüstungen an Ihrem Arbeitsplatz zu informieren und entsprechende Schulungen anzubieten, hängt von der Komplexität der eingesetzten Ausrüstung ab. Wenn Sie der Ansicht sind, dass Sie keine geeigneten Informationen zur Verwendung und Pflege bzw. Wartung der Ausrüstungen vermitteln können, sollten Sie sich an den jeweiligen Lieferanten wenden. Dieser wird Ihnen behilflich sein können.

Achtung! Verwendete Schutzkleidung und verwendete Schutzausrüstungen müssen die jeweiligen nationalen und europäischen Normen erfüllen.



8. Pflege und Wartung von Schutzkleidung und Schutzausrüstungen

Die angemessene Unterbringung jeglicher Schutzkleidung und jeglicher Schutzausrüstungen ist rechtlich vorgeschrieben. Schutzkleidung und Schutzausrüstungen sollten so untergebracht werden, dass sie gegen Feuchtigkeit, Sonneneinstrahlung und die Einwirkung gefährlicher Stoffe geschützt sind.

Verfahren zur Pflege und Wartung besonderer Bestandteile der Schutzkleidung und der Schutzausrüstungen sollten vor Ort geregelt werden. Erkundigen Sie sich nach den entsprechenden Herstelleranweisungen und beachten Sie die betreffenden Anweisungen.



9. Welche Unterlagen müssen aufbewahrt werden?

Sie sind verpflichtet, eine Kopie der Risikobewertung Ihrer Schutzkleidung aufzubewahren und gegebenenfalls zu aktualisieren. Außerdem sollten Sie schriftliche Unterlagen zu jeglicher Schutzkleidung und zu allen Schutzausrüstungen aufbewahren. Dies gilt unter anderem für:
  1. nähere Angaben zu Kontrollen im Rahmen von Pflege- und Wartungsmaßnahmen;
  2. Anträge auf die Bereitstellung von Ersatzausrüstung sowie Angaben zum jeweiligen Verwendungsfall;
  3. Angaben dazu, wo die Ausrüstung gelagert wird, die gerade nicht in Gebrauch ist;
  4. Angaben dazu, wann und an wen die Ausrüstung ausgegeben wird.
Die betreffenden Unterlagen müssen ständig aktualisiert und zugänglich gemacht werden.



10. Verlorene oder beschädigte Schutzkleidung und Schutzausrüstungen

Wenn ein Bestandteil der Schutzkleidung oder der Schutzausrüstungen verloren geht oder beschädigt wird, müssen Sie dies Ihrem Vorgesetzten melden. Werden die betreffenden Teile für die sichere Durchführung der Tätigkeiten des jeweiligen Bediensteten als erforderlich betrachtet, besorgen Sie umgehend geeigneten Ersatz.



11. Müssen Sie auch neue Mitarbeiter und Besucher berücksichtigen?

Ja. Im Hinblick auf die Handhabung von Schutzkleidung und Schutzausrüstungen sind neue Mitarbeiter in genau der gleichen Weise wie alle übrigen Personen zu behandeln. Da neue Mitarbeiter mit dem Arbeitsplatz und den betreffenden Tätigkeiten wahrscheinlich nicht vertraut sind, bestehen bei neuen Mitarbeitern sogar ein erhöhtes Risiko und die Notwendigkeit eines angemessenen Schutzes. Außerdem ist entscheidend, dass neue Mitarbeiter angemessen in der Verwendung der Ausrüstung geschult werden.

Auch im Hinblick auf Besucher obliegt Ihnen eine gewisse Verantwortung. Wenn ein Besucher einen Bediensteten in Bereiche begleiten muss, in denen Schutzkleidung oder Schutzausrüstungen benötigt werden, sollten Sie sicherstellen, dass dieser Besucher ähnlich ausgestattet wird und darüber unterrichtet ist, wofür die Schutzkleidung und die Schutzausrüstungen benötigt werden und wie Schutzkleidung und Schutzausrüstungen zu verwenden sind.

Die Zuständigkeit für die Bereitstellung von Schutzkleidung und Schutzausrüstungen liegt bei den Arbeitgebern (bzw. bei Ihnen persönlich, wenn Sie selbstständig tätig sind).

Auftragnehmer sollten daher ihre Schutzkleidung und ihre Schutzausrüstungen selbst besorgen. Trotzdem sollten Sie sicherstellen, dass Auftragnehmern für alle jeweils gegebenen Risiken geeignete Schutzkleidung zur Verfügung steht. Dies gilt insbesondere, wenn die Risiken für jemanden, der mit dem betreffenden Arbeitsplatz nicht gut vertraut ist, nicht ohne Weiteres offensichtlich sind. Wenn erforderlich, müssen Sie dem Auftragnehmer unter Umständen geeignete Schutzkleidung und angemessene Schutzausrüstungen bereitstellen.



In diesem Abschnitt soll in allgemeiner Form darauf hingewiesen werden, dass Untersuchungs- und Probenahmeverfahren mit Risiken verbunden sein können. Außerdem soll daran erinnert werden, dass Sie geeignete Schutzausrüstungen verwenden und angemessene Vorsorgemaßnahmen treffen sollten.
Beachten Sie in diesem Zusammenhang bitte die einschlägigen Rechtsvorschriften und die Leitlinien Ihrer nationalen Behörde.


Neufassungen
Fassung Datum Änderungen
1.0 12.10.2012 Erste Fassung
1.1 30.03.2019 Update, text corrections