R1 | In trockenem Zustand explosionsfähig. |
R2 | Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen explosionsfähig. |
R3 | Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andere Zündquellen besonders explosionsfähig. |
R4 | Bildet hochempfindliche explosionsfähige Metallverbindungen. |
R5 | Beim Erwärmen explosionsfähig. |
R6 | Mit und ohne Luft explosionsfähig. |
R7 | Kann Brand verursachen. |
R8 | Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen. |
R9 | Feuergefahr bei Berührung mit brennbaren Stoffen. |
R10 | Entzündlich. |
R11 | Leichtentzündlich. |
R12 | Hochentzündlich. |
R13 | (veraltet) Hochentzündliches Flüssiggas (Dieser R-Satz ist in der Fassung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen). |
R14 | Reagiert heftig mit Wasser. |
R15 | Reagiert mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase. |
R16 | Explosionsfähig in Mischung mit brandfördernden Stoffen. |
R17 | Selbstentzündlich an der Luft. |
R18 | Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/leichtentzündlicher Dampf-Luftgemische möglich. |
R19 | Kann explosionsfähige Peroxide bilden. |
R20 | Gesundheitsschädlich beim Einatmen. |
R21 | Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut. |
R22 | Gesundheitsschädlich beim Verschlucken. |
R23 | Giftig beim Einatmen. |
R24 | Giftig bei Berührung mit der Haut. |
R25 | Giftig beim Verschlucken. |
R26 | Sehr giftig beim Einatmen. |
R27 | Sehr giftig bei Berührung mit der Haut. |
R28 | Sehr giftig beim Verschlucken. |
R29 | Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftige Gase. |
R30 | Kann bei Gebrauch leicht entzündlich werden. |
R31 | Entwickelt bei Berührung mit Säure giftige Gase. |
R32 | Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase. |
R33 | Gefahr kumulativer Wirkungen. |
R34 | Verursacht Verätzungen. |
R35 | Verursacht schwere Verätzungen. |
R36 | Reizt die Augen. |
R37 | Reizt die Atmungsorgane. |
R38 | Reizt die Haut. |
R39 | Ernste Gefahr irreversiblen Schadens. |
R40 | Verdacht auf krebserzeugende Wirkung. |
R41 | Gefahr ernster Augenschäden. |
R42 | Sensibilisierung durch Einatmen möglich. |
R43 | Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich. |
R44 | Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluß. |
R45 | Kann Krebs erzeugen. |
R46 | Kann vererbbare Schäden verursachen. |
R47 | (Veraltet) Kann Mißbildungen verursachen. (Dieser R-Satz ist in der Fassung der GefStoffV vom 26.10.93 nicht mehr vorgesehen.). |
R48 | Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition. |
R49 | Kann Krebs erzeugen beim Einatmen. |
R50 | Sehr giftig für Wasserorganismen. |
R51 | Giftig für Wasserorganismen. |
R52 | Schädlich für Wasserorganismen. |
R53 | Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben. |
R54 | Giftig für Pflanzen. |
R55 | Giftig für Tiere. |
R56 | Giftig für Bodenorganismen. |
R57 | Giftig für Bienen. |
R58 | Kann längerfristig schädliche Wirkungen auf die Umwelt haben. |
R59 | Gefahr für die Ozonschicht. |
R60 | Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. |
R61 | Kann das Kind im Mutterleib schädigen. |
R62 | Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträchtigen. |
R63 | Kann das Kind im Mutterleib möglicherweise schädigen. |
R64 | Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen. |
R65 | Gesundheitsschädlich: Kann beim Verschlucken Lungenschäden verursachen. |
R66 | Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder rissiger Haut führen. |
R67 | Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. |
R68 | rreversibler Schaden möglich. |
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| Kombinationen der R-Sätze |
R14/15 | Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hochentzündlicher Gase. |
R15/29 | Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger und hochentzündlicher Gase. |
R20/21 | Gesundheitsschädlich beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
R20/21/22 | Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut. |
R20/22 | Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Verschlucken. |
R21/22 | Gesundheitsschädlich bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. |
R23/24 | Giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
R23/24/25 | Giftig beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut. |
R23/25 | Giftig beim Einatmen und Verschlucken. |
R24/25 | Giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. |
R26/27 | Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
R26/27/28 | Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken und bei Berührung mit der Haut. |
R26/28 | Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken. |
R27/28 | Sehr giftig bei Berührung mit der Haut und beim Verschlucken. |
R36/37 | Reizt die Augen und die Atmungsorgane. |
R36/37/38 | Reizt die Augen, Atmungsorgane und die Haut. |
R36/38 | Reizt die Augen und die Haut. |
R37/38 | Reizt die Atmungsorgane und die Haut. |
R39/23 | Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen. |
R39/23/24 | Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
R39/23/24/25 | Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R39/23/25 | Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. |
R39/24 | Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. |
R39/24/25 | Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R39/25 | Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken. |
R39/26 | Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen. |
R39/26/27 | Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
R39/26/27/28 | Giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R39/26/28 | Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. |
R39/27 | Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. |
R39/27/28 | Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R39/28 | Sehr giftig: Ernste Gefahr irreversiblen Schadens durch Verschlucken. |
R42/43 | Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkontakt möglich. |
R48/20 | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. |
R48/20/21 | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut. |
R48/20/21/22 | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R48/20/22 | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken. |
R48/21 | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut. |
R48/21/22 | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R48/22 | Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken. |
R48/23 | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen. |
R48/23/24 | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Berührung mit der Haut. |
R48/23/24/25 | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R48/23/25 | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Einatmen und durch Verschlucken. |
R48/24 | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut. |
R48/24/25 | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R48/25 | Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längerer Exposition durch Verschlucken. |
R50/53 | Sehr giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben. |
R51/53 | Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben. |
R52/53 | Schädlich für Wasserorganismen, kann in Gewässern längerfristig schädliche Wirkung haben. |
R68/20 | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen. |
R68/20/21 | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und bei Berührung mit der Haut. |
R68/20/21/22 | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen, Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R68/20/22 | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Einatmen und durch Verschlucken. |
R68/21 | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut. |
R68/21/22 | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens bei Berührung mit der Haut und durch Verschlucken. |
R68/22 | Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblen Schadens durch Verschlucken. |
S1 | Unter Verschluss aufbewahren. |
S2 | Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen. |
S3 | Kühl aufbewahren. |
S4 | Von Wohnplätzen fernhalten. |
S5 | Unter ... aufbewahren (geeignete Flüssigkeit vom Hersteller anzugeben). |
S6 | Unter ... aufbewahren (inertes Gas vom Hersteller anzugeben). |
S7 | Behälter dicht geschlossen halten. |
S8 | Behälter trocken halten. |
S9 | Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. |
S10 | (Veraltet) |
S11 | (Veraltet) |
S12 | Behälter nicht gasdicht verschließen. |
S13 | Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futtermitteln fernhalten. |
S14 | Von ... fernhalten (inkompatible Substanzen sind vom Hersteller anzugeben). |
S15 | Vor Hitze schützen. |
S16 | Von Zündquellen fernhalten - Nicht rauchen. |
S17 | Von brennbaren Stoffen fernhalten. |
S18 | Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben. |
S20 | Bei der Arbeit nicht essen und trinken. |
S21 | Bei der Arbeit nicht rauchen. |
S22 | Staub nicht einatmen. |
S23 | Gas/Rauch/Dampf/Aerosol nicht einatmen (geeignete Bezeichnung(en) vom Hersteller anzugeben). |
S24 | Berührung mit der Haut vermeiden. |
S25 | Berührung mit den Augen vermeiden. |
S26 | Bei Berührung mit den Augen sofort gründlich mit Wasser abspülen und Arzt konsultieren. |
S27 | Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen. |
S28 | Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschen mit viel ... (vom Hersteller anzugeben). |
S29 | Nicht in die Kanalisation gelangen lassen. |
S30 | Niemals Wasser hinzugießen. |
S31 | (Veraltet) |
S33 | Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladungen treffen. |
S34 | (Veraltet) |
S35 | Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. |
S36 | Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen. |
S37 | Geeignete Schutzhandschuhe tragen. |
S38 | Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerät anlegen. |
S39 | Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. |
S40 | Fußboden und verunreinigte Gegenstände mit ... reinigen (Material vom Hersteller anzugeben). |
S41 | Explosions- und Brandgase nicht einatmen. |
S42 | Beim Räuchern/Versprühen geeignetes Atemschutzgerät anlegen (geeignete Bezeichnung(en) vom Hersteller anzugeben). |
S43 | Zum Löschen ... (vom Hersteller anzugeben) verwenden (wenn Wasser die Gefahr erhöht, anfügen: "Kein Wasser verwenden"). |
S44 | (Veraltet) |
S45 | Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt zuziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen). |
S46 | Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder Etikett vorzeigen. |
S47 | Nicht bei Temperaturen über ... °C aufbewahren (vom Hersteller anzugeben). |
S48 | Feucht halten mit ... (geeignetes Mittel vom Hersteller anzugeben). |
S49 | Nur im Originalbehälter aufbewahren. |
S50 | Nicht mischen mit ... (vom Hersteller anzugeben). |
S51 | Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden. |
S52 | Nicht großflächig für Wohn- und Aufenthaltsräume zu verwenden. |
S53 | Exposition vermeiden - vor Gebrauch besondere Anweisungen einholen. |
S54 | (Veraltet) |
S55 | (Veraltet) |
S56 | Dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. |
S57 | Zur Vermeidung einer Kontamination der Umwelt geeigneten Behälter verwenden. |
S58 | (Veraltet) |
S59 | Informationen zur Wiederverwendung/Wiederverwertung beim Hersteller/Lieferanten erfragen. |
S60 | Dieses Produkt und sein Behälter sind als gefährlicher Abfall zu entsorgen. |
S61 | Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Besondere Anweisungen einholen/Sicherheitsdatenblatt zu Rate ziehen. |
S62 | Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen. Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackung oder dieses Etikett vorzeigen. |
S63 | Bei Unfall durch Einatmen: Verunfallten an die frische Luft bringen und ruhigstellen. |
S64 | Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen (nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist). |
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| Kombination der S-Sätze |
S1/2 | Unter Verschluss und für Kinder unzugänglich aufbewahren. |
S3/7 | Behälter dicht geschlossen halten und an einem kühlen Ort aufbewahren. |
S3/7/9 | (Veraltet) |
S3/9 | (Veraltet) |
S3/9/14 | An einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von ... aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muss, sind vom Hersteller anzugeben). |
S3/9/14/49 | Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entfernt von ... aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muss, sind vom Hersteller anzugeben). |
S3/9/49 | Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gut gelüfteten Ort aufbewahren. |
S3/14 | An einem kühlen, von ... entfernten Ort aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden werden muss, sind vom Hersteller anzugeben). |
S7/8 | Behälter trocken und dicht geschlossen halten. |
S7/9 | Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfteten Ort aufbewahren. |
S7/47 | Behälter dicht geschlossen und nicht bei Temperaturen über ... °C aufbewahren. (vom Hersteller anzugeben). |
S20/21 | Bei der Arbeit nicht essen, trinken, rauchen. |
S24/25 | Berührung mit den Augen und der Haut vermeiden. |
S27/28 | Bei Berührung mit der Haut beschmutzte, getränkte Kleidung sofort ausziehen und Haut sofort abwaschen mit viel ... (vom Hersteller anzugeben). |
S29/35 | Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; Abfälle und Behälter müssen in gesicherter Weise beseitigt werden. |
S29/56 | Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; dieses Produkt und seinen Behälter der Problemabfallentsorgung zuführen. |
S36/37 | Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzkleidung tragen. |
S36/37/39 | Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. |
S36/39 | Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. |
S37/39 | Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen. |
S47/49 | Nur im Originalbehälter bei einer Temperatur von nicht über ... °C (vom Hersteller anzugeben) aufbewahren. |