Dies ist ein Beispiel für ein sicheres Arbeitssystem, das in einem typischen Hafen Anwendung findet. Beim „Alten Hafen“ handelt es sich um einen multimodalen Hafen, der hauptsächlich Ro-Ro-Verkehr, aber auch Früchte in loser Schüttung aus der Karibik und Westafrika abwickelt. An diesem Hafen sind sowohl allgemeine als auch spezifische Tätigkeiten durchzuführen.
ALLGEMEINE HINWEISE Die folgenden Punkte beziehen sich auf gesundheits- und sicherheitsrelevante Bedenken infolge der letzten Bewertung der Gesundheits- und Sicherheitsrisiken. Behandelt werden im Freien durchzuführende Tätigkeiten.
BEKLEIDUNG
- In Frachtabfertigungsbereichen im Freien sind stets Warnwesten zu tragen (auch in Untersuchungsbereichen und auf Fahrspuren, in denen Verschlüsse angebracht werden). Dies ist eine Gesundheits- und Sicherheitsanforderung.
- Verschlissene oder ausgebleichte Warnwesten sind zu ersetzen.
- Schuhe mit abgelaufenem Profil sind zu ersetzen.
- Insbesondere sollte darauf geachtet werden, dass Schmuck (Ringe, Ohrringe usw.) und Kleidung (Krawatten), der oder die beispielsweise an Verpackungen hängen bleiben könnte, bei Untersuchungen oder beim Anbringen von Verschlüssen abgelegt wird.
- Innerhalb von Fahrzeugen mit begrenzter Kopffreiheit sind Schutzhelme zu tragen.
- In Bereichen mit Helmpflicht (z. B. in Massengutbereichen) sind Schutzhelme zu tragen.
SICHERE FUẞWEGE
- Die Sicherheit von Fußgängern soll durch die Einrichtung sicherer Fußwege gewährleistet werden. Diese Fußwege sollten genutzt werden, wenn sich Mitarbeiter im Frachtabfertigungsbereich bewegen müssen.
VERKEHR
- Im Parkbereich sind gegenwärtig keine sicheren Fußwege eingerichtet. Beim Durchqueren des Parkbereichs und beim Betreten des Büros ist entsprechende Aufmerksamkeit geboten.
- Fahrer müssen die Verkehrsschilder bzw. die Anweisungen der für die Verkehrsregelung im Hafen zuständigen Ordnungskräfte oder der Polizei befolgen (insbesondere innerhalb des Ro-Ro-Terminals).
- Im Ro-Ro-Bereich müssen Fußgänger beachten, dass der Hafenverkehr an Fußgängerüberwegen Vorfahrt hat und dass die Fahrer nicht unbedingt anhalten, damit ein Fußgänger eine Straße überqueren kann.
UNTERSUCHUNGEN UND ANBRINGEN VON VERSCHLÜSSENRAUCHEN
- In Bereichen, in denen Untersuchungen durchgeführt und Verschlüsse angebracht werden, besteht Rauchverbot.
UMGEBUNG
- Die Durchführung von Untersuchungen und das Anbringen von Verschlüssen sind ausschließlich in den dafür vorgesehenen Bereichen gestattet.
- Mitarbeiter dürfen unter keinen Umständen Verkehr in diese Bereiche, innerhalb dieser Bereiche oder aus diesen Bereichen heraus leiten. Staus sind der Hafenbehörde oder der Terminalaufsicht zu melden. Ansammlungen von Abfall sowie sonstige Verunreinigungen und Kraftstoffaustritte sind der Hafenbehörde oder der Terminalaufsicht zu melden.
- Seien Sie vorsichtig, wenn Gabelstapler oder sonstige Maschinen eingesetzt werden. Wenn diese Tätigkeiten gefährlich für Sie sein könnten, müssen Sie den Fahrzeugführer/Bediener auffordern, seine Tätigkeit zu unterbrechen, bis Sie fertig sind.
- Die Durchführung von Untersuchungen und das Anbringen von Verschlüssen dürfen nur dann erfolgen, wenn die Motoren von in der Nähe befindlichen Fahrzeugen abgestellt wurden und wenn der Fahrzeugführer ausgestiegen ist. Halten Sie stets Abstand von sich in Bewegung befindlichen Fahrzeugen.
VERSCHLUSSSPUREN – EINSATZ VON SCHRANKEN
- In der Mitte von Fahrpuren, in denen Verschlüsse angebracht werden, wurden Schranken aufgestellt.
Diese sollen dafür sorgen,
- das Risiko zu verringern, dass einfahrende Schwerlastfahrzeuge Personen anfahren, die mit dem Anbringen von Verschlüssen an Fahrzeugen beschäftigt sind.
- dass keine sonstigen Verkehrsteilnehmer auf den betreffenden Spuren fahren.
Bei hohem Verkehrsaufkommen fließt der Verkehr nur langsam und die Fahrzeuge haben dann meist nur wenig Abstand zueinander, wodurch die Nutzung der Schranken möglicherweise nicht praktikabel ist. In diesen Situationen, sowie wenn die Schranken außer Betrieb sind, sind die in der Anleitung für sichere Arbeitsverfahren beschriebenen sonstigen Vorsichtsmaßnahmen zu befolgen.
Bei weniger starkem Verkehrsaufkommen fließt der Verkehr schneller und daher möglicherweise weniger kontrolliert. Dann sind die Spuren während der Durchführung der betreffenden Tätigkeiten mithilfe der Schranken abzusperren. Vorsicht ist geboten, damit beim Betrieb der Schranken keine Finger eingeklemmt werden. Besonders vorsichtig ist beim Herablassen der Schranken zu verfahren (um Verletzungen anderer Personen zu vermeiden).
MANUELLE HANDHABUNG
- Alle Mitarbeiter müssen die in der Schulung zur manuellen Handhabung vermittelten Hinweise zum Heben von Gegenständen beachten.
- Beim Löschen von Fracht und deren Vorlage zur Untersuchung muss auf die Hafenbehörde zurückgegriffen werden.
- Die Mitarbeiter dürfen nicht über Waren klettern, schwere Kisten tragen oder Kartons oder Kisten öffnen.
- Sie dürfen niemals Anhänger öffnen, da Waren aus den Anhängern herausfallen könnten.
- Sie dürfen den Fahrzeugführern niemals bei Reparaturen an ihren Fahrzeugen helfen.
GEFÄHRLICHE STOFFE
- Prüfen Sie, welche Risiken von einem Stoff ausgehen können, bevor Sie eine Untersuchung vornehmen. Im Zweifelsfall darf die Untersuchung nicht fortgesetzt werden.
- Sie dürfen während einer Untersuchung niemals an Waren riechen oder eine Geschmacksprobe vornehmen.
ANWESENHEIT VON MITARBEITERN BEI UNTERSUCHUNGEN
- Führen Sie niemals Untersuchungen durch, wenn kein Dritter anwesend ist (z. B. ein Vertreter der Hafenbehörde, Schiffsagent oder Kollege).
- Neue Mitarbeiter müssen von erfahrenen Kollegen begleitet werden.
- Jeweils zwei Mitarbeiter müssen bei Frachtuntersuchungen in folgenden Bereichen anwesend sein:
- im Frachtbereich für Massengüter
- im Tiefkühlraum
- im Kühlhaus.
TIEFKÜHLRAUM IM RO-RO-TERMINAL
- Die Vorschriften des „Alten Hafens“ sind zu beachten.
- Personen, die den Tiefkühlraum betreten, müssen die erforderliche physische Konstitution besitzen.
- Es ist stets Schutzkleidung zu tragen.
- Betreten Sie den Tiefkühlraum nie alleine.
- Arbeiten Sie im Tiefkühlraum nie länger als 50 Minuten ohne Unterbrechung. Nach 50 Minuten ist eine 15-minütige Pause einzulegen.
- Die Hafenbehörde ist über jegliche Tätigkeiten im Tiefkühlraum zu unterrichten.
- Der Boden kann rutschig sein. Bewegen Sie sich im Untersuchungsbereich entsprechend vorsichtig.
- Der Tiefkühlraum muss frei von Verunreinigungen und gelagerten Waren sein. Probleme sind der Terminalaufsicht zu melden.