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Anhang A: Beispiel einer Risikobewertung |
BEWERTETER BEREICH | Lokale Bezugsnummer | |||||
Direktion | Border Force | Lage | Western Docks Old port | Einheit/Abteilung | International Trade | |
Arbeitsplatz oder Tätigkeit | Untersuchung und Entnahme von Stichproben bei zu importierender und zu exportierender Fracht | |||||
Prüfperson | Jan Schmitt | Unterschrift | ||||
Linienmanager | Jean Bastiani | Unterschrift | ||||
Wenn für die Bewertungen weitere Informationen benötigt oder zusätzliche Checklisten verwendet wurden, sind die betreffenden Angaben in die folgenden Felder einzutragen. | ||||||
Erklärung: Die Risikobewertung wurde gemäß den Anweisungen auf der Grundlage der zum betreffenden Zeitpunkt besten verfügbaren Informationen durchgeführt. Die mit der Tätigkeit befassten Personen/Sicherheitsbeauftragten waren/waren nicht am Bewertungsprozess beteiligt. | ||||||
Unterschrift der Prüfperson | Datum | |||||
Zuständiger Mitarbeiter Name und Unterschrift | Datum |
Risikobewertung – Schwere | Risikobewertung – Wahrscheinlichkeit | Gesamtrisiko = Schwere x Wahrscheinlichkeit | ||||
1 | Keine Verletzung oder unerhebliche Erste-Hilfe-Maßnahme | 1 | Äußerst unwahrscheinlich | 1-2 | Unerheblich | Überwachen |
2 | Verletzungen, die eine Notfallversorgung erfordern, Ausfall 1-3 Tage | 2 | Unwahrscheinlich | 3-5 | Gering | Vertretbar – nach Möglichkeit reduzieren |
3 | Verletzung mit einer Ausfallzeit von mehr als 3 Tagen | 3 | Möglich | 6-10 | Mittel | Reduzierung auf das „bei vernünftiger Betrachtung geringstmögliche Niveau“ und Durchführung der betreffenden Maßnahmen |
4 | Specified major injury | 4 | Wahrscheinlich | 11-25 | Hoch Nicht akzeptierbar | |
5 | Tödlicher Unfall oder bleibende Behinderung | 5 | Sehr wahrscheinlich |
Beschreibung des Arbeitsplatzes/der Tätigkeit | ||||||||
Nein | Gefährdung | Risiko | Wer ist gefährdet? | Bestehende Kontrollen | Schwere | Wahrschein-lichkeit | Gesamt-risiko | Weitere Kontrollen erforderlich |
1.1 | Personal über Inhalt der Risikobewertung nicht unterrichtet | Erhöhte Unfallgefahr | Gesamtes Personal | *Eine Kopie der Risikobewertung ist allen Mitarbeitern zugänglich zu machen, und die Kenntnisnahme ist zu bestätigen. *Der Bezirksleiter muss sicherstellen, dass sämtliche Mitarbeiter die Bewertung gelesen haben und dass die Bewertung jährlich überprüft wird. *Gesundheits- und sicherheitsrelevante Aspekte sind in Team-Meetings zu behandeln. | 2 | 2 | Gering | |
1.2 | Nach einem Unfall, nach Gesundheitsproblemen oder nach einem gefährlichen Vorfall, nach einem Befund in einer Gesundheitsprüfung oder nach Anerkennung einer Berufskrankheit wurde keine Überprüfung der Risikobewertung vorgenommen. | Erhöhte Unfallgefahr Die Gefährdung besteht weiterhin. | Gesamtes Personal | *Der Bezirksleiter ist für die Meldung von Unfällen verantwortlich. *Der Bezirksleiter muss umgehend eine Überprüfung der Bewertung veranlassen und die erforderlichen Änderungen vornehmen. Er muss Änderungen mit Kollegen/Mitarbeitern besprechen und bekannt geben. | 2 | 2 | Gering | |
1.3 | Fehlende Schulungen im Bereich Gesundheitsschutz und Sicherheit | Fehlendes Bewusstsein für die potenziellen Gefahren bzw. mangelnde Übernahme von Verantwortung durch die zuständigen Abteilungen | Gesamtes Personal | *Der betreffende Linienmanager muss den Schulungsbedarf ermitteln. *Bei Bedarf müssen geeignete Schulungen angeboten werden. | 2 | 2 | Gering | |
1.4 | Fehlendes Bewusstsein für die in der jeweiligen Arbeitsumgebung bestehende Gefährdung. | Verletzungen | Gesamtes Personal | *Mitarbeiter ohne entsprechende Erfahrungen müssen im Rahmen einer Begehung mit dem Hafen bzw. dem Flughafen vertraut gemacht werden, bevor sie ihre Tätigkeit aufnehmen. | 2 | 2 | Gering | |
2.1 | Zugang zum Arbeitsbereich Kollision mit anderen Fahrzeugen Anfahren von Fußgängern | Verletzungen | Gesamtes Personal | *Tragen Sie grundsätzlich Warnkleidung. *Bleiben Sie auf den für Fußgänger ausgewiesenen Wegen. Erhöhtes Risikobewusstsein | 3 | 1 | Gering | |
2.2 | Keine Schutzkleidung – Warnweste, Anstoßkappe, Sicherheitsschuhe, Schutzbrille, Thermokleidung Bereitgestellte Schutzkleidung wurde nicht verwendet. | Eine Person wurde übersehen. Verletzungen – Schmuck wurde erfasst. Kopfverletzungen Fuß gebrochen Bleibende Schäden nach Augenkontakt mit einer Chemikalie | Gesamtes Personal | *Die Händleranweisungen zu Gesundheitsschutz und Sicherheit sind jederzeit zu beachten. *Geeignete persönliche Schutzausrüstung muss bereitgestellt und erforderlichenfalls verwendet werden. (Handschuhe beispielsweise sind ordnungsgemäß zu pflegen und aufzubewahren.) *Schäden oder Verlust in Verbindung mit persönlicher Schutzausrüstung sind zu melden, und die betroffenen Teile sind umgehend zu ersetzen. *Risikobewusstsein von Führungskräften | 3 | 1 | Gering | |
2.3 | Untersuchung gefährlicher Güter Unbekannter Gütertyp/ Kontaminationsrisiko | Einatmung von Staub/Mineralfasern/Asbest – Atemwegs-/Lungenprobleme Hautkontakt mit einer Chemikalie – Verbrennungen | Gesamtes Personal anwesend (einschließlich Hafen-arbeitern) | *Ermitteln Sie die Herkunft von Containern/Anhängern und Art bzw. Typ der Ladung. *Vergewissern Sie sich, dass die Türen ordnungsgemäß geschlossen sind. *Lesen und beachten Sie sämtliche Kennzeichnungsetiketten und Gefahrenhinweise auf Versandstücken/Containern. *In Zweifelsfällen darf die betreffende Untersuchung nicht fortgesetzt werden. *Persönliche Schutzausrüstungen sind grundsätzlich zu verwenden. *Prüfen Sie, ob Staub/Pulver/Kontaminanten in der Atmosphäre vorhanden sind oder in die Atmosphäre aufgewirbelt werden könnten. *Prüfen Sie, ob Begasungsmittel vorhanden sind. Im Zweifelsfall dürfen die betreffenden Räume nicht betreten werden. *Untersuchen Sie den Sauerstoffgehalt der Atmosphäre und prüfen Sie, ob sich Begasungsmittel nachweisen lassen. Lüften Sie den Container gegebenenfalls, bevor Sie eine Prüfung im Inneren des Containers vornehmen. | 3 | 1 | Gering | |
2.4 | Öffnen des Containerverschlusses Öffnen von Anhänger-/Containertüren Verletzungen aufgrund eines Schlages durch eine Tür oder durch die Ladung Kenntnis der Möglichkeit, dass unbefugte Personen in der Fracht versteckt sein könnten | Schwerere Verletzungen Verletzungen beim Öffnen von Verschlüssen, Türen oder Ladungen Verletzungen/Stöße/Schläge | Gesamtes Personal anwesend (einschließlich Hafen-arbeitern) | *Die Fahrzeuge sind ausschließlich vom Fahrzeugführer zu öffnen. *Achten Sie darauf, dass Dritte beim Öffnen der Türen ausreichend Abstand vom Fahrzeug/Container haben. *Sorgen Sie dafür, dass geöffnete Türen gesichert werden. *Dem Personal müssen Kontaktnummern der Polizei bekannt sein. | 1 | 1 | Unerheblich | An der Untersuchung müssen zwei Bedienstete beteiligt sein. Die betreffenden Personen müssen ständig Mobiltelefone mit sich führen. |
2.5 | Untersuchung rutschender/instabiler Ladung Nach dem Abnehmen von Seilen oder Planen sowie beim Öffnen der Planen von Planenfahrzeugen kann Ladung rutschen. | Schwerere Verletzungen: Quetschungen/ Brüche/Prellungen | Gesamtes Personal anwesend (einschließlich Hafen-arbeitern) | *Bei Bedarf sind Schutzhelme, Handschuhe und Sicherheitsstiefel zu tragen. *Ladungen sind grundsätzlich in Bodenhöhe zu prüfen; dabei sind Arbeitskräfte am jeweiligen Standort zur Unterstützung hinzuzuziehen. | 1 | 1 | Unerheblich | |
2.6 | Überprüfung in einer Kühleinheit Kälteeinwirkung Unbemerktes Einschließen Vereisung, unebene und rutschige Böden Stehen auf innengefederten Rungen und unabsichtliches Lösen der Federung | Kältever-brennungen, Erfrierungen, Unterkühlung (Hypothermie) Schädlich für Personen mit Herz-Kreislauf-Erkrankung Auslösung eines Asthma-Anfalls Rutsch-, Stolper- und Sturzgefahr – Verletzungen: Verstauchungen, Knochenbrüche | Gesamtes Personal anwesend (einschließlich Hafen-arbeitern) | *Tragen Sie geeignete persönliche Schutzausrüstungen, Anstoßkappen, Handschuhe, warme Kleidung einschließlich Isolierstiefeln/Thermostiefeln und Schutzhelmen. *Sorgen Sie für angemessene Beleuchtung. *Begrenzen Sie die Dauer der Tätigkeit in Kühlhäusern. *Achten Sie darauf, dass die Stromversorgung unterbrochen ist. *Sorgen Sie dafür, dass warme Getränke/Lebensmittel verfügbar sind. *Betreten Sie Kühlhäuser ausschließlich in Begleitung einer entsprechend befugten Person. *Arbeiten Sie in einem Kühlhaus nie alleine oder ohne, dass ein Dritter außerhalb des Kühlhauses erreichbar ist. *Überprüfen Sie den Gesundheitszustand/die Befähigung der Personen, die Tätigkeiten in kalter Umgebung durchführen sollen. *Stellen Sie sich grundsätzlich nicht auf innengefederte Rungen, um an Ladung zu gelangen. | 3 | 1 | Gering | |
2.7 | Fahrzeugemissionen CO2 sowie Partikel, die in die Atemwege gelangen könnten | Reizungen des Atemwegssystems und der Augen | Gesamtes Personal anwesend (einschließlich Hafen-arbeitern) *Fahrzeugmotoren sind abzustellen. *Arbeitsbereiche müssen gut gelüftet sein – Türen geöffnet. *Wenn die bestehende Atmosphäre Reizungen verursacht, brechen Sie die Untersuchung ab, bis sich die betreffenden Gase verzogen haben. *Machen Sie Pausen an der frischen Luft und beschränken Sie die Dauer Ihrer Tätigkeit. | 1 | 1 | Unerheblich | ||
2.8 | Verletzungen durch fahrende Fahrzeuge Verhältnismäßig schnell fahrende Fahrzeuge (z. B. Gabelstapler) Unter Umständen tödliche Unfälle; schwere Verletzungen Eingeschränkte Sicht des Fahrers – tote Winkel | Unter Umständen tödliche Unfälle; schwere Verletzungen | Gesamtes Personal anwesend (einschließlich Hafen-arbeitern) | *Tragen Sie grundsätzlich Warnkleidung. *Bleiben Sie auf den für Fußgänger ausgewiesenen Wegen. *Erhöhte Aufmerksamkeit auf akustische und optische Signale im Zusammenhang mit fahrenden Fahrzeugen (Hupen, Blinkleuchten, Warnzeichen, Handzeichen usw.) *Tätigkeit hörbehinderter Bediensteter nur gemeinsam mit einem Kollegen mit uneingeschränktem Hörvermögen. *Bewegen Sie sich niemals unter einem angehobenen Mast oder unter einer Last. *Beachten Sie beim Einparken von Fahrzeugen mögliche Gefahren sowie die Zugangssituation. *Unterrichten Sie den Betreiber der betreffenden Anlage über die beabsichtigte Untersuchung. *Seien Sie vorsichtig an Ecken. Ein Fahrzeugführer kann Sie möglicherweise nicht sehen. | 3 | 1 | Gering | |
2.9 | Einsatz von Gabelstaplern Kollisionen mit Fußgängern, anderen Gabelstaplern, Anlageteilen und Ausrüstung Überladung – Instabilität und längerer Bremsweg Unsicherer Auf- oder Abbau von Stapeln Berührung von Hindernissen über Kopf Verwendung beschädigter Paletten und/oder Handhabung instabiler Lasten | Verletzungen (Wunden, Verlust von Gliedmaßen) Einklemmen/ Quetschung Einatmung giftiger Abgase und Einatmung von Partikeln Brand | Gesamtes Personal anwesend (einschließlich Hafen-arbeitern) | *Bleiben Sie immer auf den für Fußgänger ausgewiesenen Wegen und überqueren Sie Wege an den dafür vorgesehenen Stellen. *Tragen Sie auf dem Gelände der untersuchten Anlage grundsätzlich Warnkleidung. *Achten Sie immer auf Gabelstapler. *Achten Sie auf akustische Warnsignale und auf Blinkleuchten fahrender Fahrzeuge. *Tätigkeit hörbehinderter Bediensteter nur gemeinsam mit einem Kollegen mit uneingeschränktem Hörvermögen. *Nutzen Sie keine Gabelstapler. *Halten Sie ausreichend Abstand von Gabelstaplern, mit denen Ware angehoben oder abgelassen wird. *Bewegen Sie sich niemals unter einem angehobenen Mast oder unter einer Last. | 3 | 1 | Gering | |
2.10 | Schlechte Beleuchtung in einem Untersuchungsraum der Zollbehörde | Verletzungen/
Stürze Überanstrengung der Augen | Gesamtes Personal anwesend (einschließlich Hafen-arbeitern) | *Verlagern Sie Ihre Tätigkeit in einen besser beleuchteten Bereich oder ins Freie. *Sorgen Sie für zusätzliche Beleuchtung. *Verwenden Sie Lampen, wenn dies gefahrlos möglich ist. | 1 | 1 | Unerheblich | |
2.11 | Ungünstige Bedingungen für den Zugang und das Verlassen des Untersuchungsraums der Zollbehörde Keine Verladerampe als Zugang zu einem Anhänger/Container Nutzen Sie die Hebebühne oder eine Überladebrücke, um an den Anhänger/Container zu gelangen. | Mögliche Gefahren: Stürze, Verletzungen, Prellungen, Verstauchungen, Brüche, Einklemmen, Stolpern | Gesamtes Personal anwesend (einschließlich Hafen-arbeitern) | *Dem zuständigen Bediensteten müssen über die jeweiligen Gefahren und die Notwendigkeit eines sorgsamen Vorgehens unterrichtet sein. *Halten Sie Abstand von den Kanten von Hebebühnen, damit Sie nicht stürzen und damit Sie nicht vom Hubmechanismus eingeklemmt werden. *Halten Sie Abstand von einer in Bewegung befindlichen Bühne. *Achten Sie darauf, dass Untersuchungen grundsätzlich am Boden durchgeführt werden. | 2 | 2 | Gering | |
2.12 | Tätigkeiten auf einer Verladerampe Rückwärtsfahren von Fahrzeugen Vorzeitiges Verlassen von Fahrzeugen Stürze (Personen oder Fracht) aus einem Fahrzeug | Verletzungen/
tödliche Unfälle durch Kontakt, Kollision, Aufprall, Quetschung, Einklemmen Stürze von einem Anhänger | Gesamtes Personal anwesend (einschließlich Hafen-arbeitern) | *Erkundigen Sie sich beim betreffenden Händler nach gesundheits- und sicherheitsrelevanten Anweisungen und befolgen Sie die Anweisungen des Händlers in jedem Fall. *Es sind beispielsweise Wege ausschließlich für Fußgänger vorgesehen. *Klären Sie mit dem Händler, was unternommen werden muss, damit Sie mit Ihrer Tätigkeit beginnen können. *Beachten Sie die Aufgaben und Zuständigkeiten für die Überprüfung von Waren und für die Kontrolle von Fahrzeugen oder Containern. | 2 | 2 | Gering | |
2.13 | Öffnen des Containerverschlusses Öffnen von Anhänger-/Containertüren Verletzungen aufgrund eines Schlages durch eine Tür oder durch die Ladung | Schwerere Verletzungen Verletzungen beim Öffnen von Verschlüssen, Türen oder Ladungen | Gesamtes Personal anwesend (einschließlich Hafen-arbeitern) | *Eine Aufsicht nimmt Kontrollen vor. *Bleiben Sie nicht hinter rückwärtsfahrenden Fahrzeugen stehen. *Tragen Sie auf dem Gelände der untersuchten Anlage grundsätzlich Warnkleidung. | 1 | 1 | Unerheblich | |
2.14 | Untersuchung der Ladung | Sorgsames Verhalten bei der Untersuchung von Kisten | Gesamtes Personal anwesend (einschließlich Hafen-arbeitern) | *Alle schweren Ladungen sind mit einem Gabelstapler oder einem Palettenhubwagen zu bewegen. *Verwenden Sie bei Bedarf persönliche Schutzausrüstung (Sicherheitsschuhe/-stiefel, rutschfeste Handschuhe usw.). *Prüfung, ob die Erzeugnisse nach Einschätzung des Bediensteten in annehmbarer Weise hergestellt wurden. *Jegliche im Zusammenhang mit der von einem Bediensteten durchzuführenden Untersuchung der Waren der jeweiligen Container erforderlichen Maßnahmen werden vom Eigentümer der Waren bzw. auf Rechnung des Eigentümers der Waren durchgeführt. | 1 | 1 | Unerheblich | |
2.15 | Zugang zu Waren im Laderaum von Fahrzeugen | Verletzungen Einklemmen/ Quetschungen | Gesamtes Personal anwesend (einschließlich Hafen-arbeitern) | *Ladungen sind grundsätzlich am Boden zu untersuchen | 2 | 2 | Gering | |
2.16 | Waffen/Sprengstoffe | Unter Umständen tödliche Unfälle; schwere Verletzungen | Gesamtes Personal anwesend (einschließlich Hafen-arbeitern) | *Wenn Waffen/Sprengstoffe entdeckt werden, ziehen Sie umgehend einen Experten hinzu, soweit Sie nicht selbst eine entsprechende Schulung erhalten haben. *Achten Sie darauf, dass der zuständige Bedienstete unterrichtet wird. *Verständigen Sie die Hafenbehörde/den Betreiber der jeweiligen Anlage über die Entdeckung der Sprengstoffe, damit der betreffende Bereich geräumt wird bzw. damit die Räumung veranlasst wird. | 5 | 1 | Mittel |
AKTIONSPLAN FÜR WEITERE KONTROLLEN | ||
Was wird benötigt? | Von wem? | Wann? |
Ständig verfügbares Mobiltelefon mit vollständig geladenem Akku | Büroleiter | Ständig |
PLANUNG FÜR AKTIVE ÜBERWACHUNG | |||
Kontrollmaßnahme | Wie wird überwacht? | Von wem? | Wie oft? |
Sämtliche Maßnahmen | Überprüfen und Personal entsprechend erinnern | Linienmanager | Jährlich |
ANGABEN ZUR VORGENOMMENEN ÜBERPRÜFUNG | |||
Datum der Überprüfung | Ergebnisse | Prüfer | Unterschrift |
Neufassungen | ||
Fassung | Datum | Änderungen |
1.0 | 12.10.2012 | Erste Fassung |
1.1 | 10.02.2021 | First Amendment |