Zweck dieses Vermerks ist es, Leitlinien für die Festsetzung der Finanzkorrekturen zu definieren, die bei der Aufdeckung von Unregelmäßigkeiten in der Anwendung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für die Vergabe öffentlicher Aufträge, die durch die Strukturfonds und den Kohäsionsfonds kofinanziert werden, in den Programmperioden 2000 – 2006 und 2007 – 2013 anzuwenden sind.