Ziel-2-Programm für Steiermark
Programmbeschreibung
Die Europäsche Kommission wird sich aktiv an der Entwicklung des Bundeslandes Steiermark beteiligen. Sie wird das Ziel-2-Programm dieser Region während des Zeitraums 2000-2006 finanzieren. Die Region liegt im Südosten Österreichs an der Grenze zu Slowenien. In der vorausgegangenen Förderperiode war die Region nach Ziel 2 und 5(b) förderfähig. Die Gesamtkosten der Programme belaufen sich auf 1.139 Mio. Euro und die europäischen Strukturfonds steuern davon 215 Millionen Euro bei.
Fördergebiete / Ansprechpartner / Finanzdaten1. Aktionsschwerpunkte
Das Programm beinhaltet fünf Aktionsschwerpunkte.
Schwerpunkt 1 : Der Produktions- und DienstleistungssektorDas übergeordnete Ziel dieses Schwerpunktes ist es, die wirtschaftlichen Grundlagen der Region zu stärken. Dies soll durch die Förderung innovativer Unternehmensgründungen und durch die Ansiedlung neuer Unternehmen in der Region geschehen. Die Maßnahmen werden auch Programme einschließen, um bestehende Unternehmen zu stärken und um die Strukturen des Kleinunternehmertums zu stärken.
Schwerpunkt 2 : Die InformationsgesellschaftUm die Region auf die Informationsgesellschaft vorzubereiten, wird die Zusammenarbeit zwischen Unternehmen im FuE-und Innovationsbereich gefördert und gleichzeitig die Beratung und der Wissenstransfer angeregt. Zur Erleichterung dieses Prozesses werden innovative "Impulszentren" errichtet oder verstärkt.
Schwerpunkt 3 : Integrierte regionale Entwicklung, Fremdenverkehr und KulturUnter diesen Schwerpunkt fallen Maßnahmen, die kulturelle Projekte und den Fremdenverkehr fördern. Dabei tragen sie vor allem zur Entwicklung der notwendigen Infrastruktur und anderer geschäftlicher Investitionen bei.
Schwerpunkt 4 : Technische HilfeHierunter fallen Maßnahmen für die Verwaltung, Begleitung, Kontrolle und Bewertung aller Aspekte des Programms und für die Information über das Programm.
Schwerpunkt 5 : Beschäftigung und ArbeitskräftepotenzialDen Arbeitskräften in der Region soll geholfen werden, sich den Herausforderungen einer modernen Wirtschaft zu stellen. So werden hier Maßnahmen finanziert, die innovative Fortbildungsprogamme für die lokalen Unternehmen entwickeln. Ferner werden Programme für von der Ausgrenzung aus dem Arbeitsmarkt bedrohte Menschen unterstützt.
2. Beschreibung des Fördergebiets
Die Region Steiermark liegt im Süden Österreichs an der slowenischen Grenze. Ein Teil dieser Region fällt unter die Ziel-2-Förderung und schließt damit 660 773 Einwohner ein.
In der Vergangenheit war die Region Steiermark vor allem von der Industrie geprägt. Die Umstrukturierung der regionalen Wirtschaft begann vor zwei Jahrzehnten, als die moderne Industrie in diese Region ihren Einzug hielt. Die hohe Zahl von Unternehmensneugründungen, die Schaffung von Unternehmensgruppen und eine aktive FuE haben zu einer gesunden Wirtschaftsentwicklung beigetragen. Dennoch beträgt das Pro-Kopf-BIP nur 91% des EU-Durchschnitts.
In der Ziel-2-Region sind 52% der Beschäftigten im sekundären Sektor tätig. Dagegen weist der Dienstleistungssektor (47%) im Vergleich zum nationalen Durchschnitt (65%) einen deutlichen Rückstand auf. Die Arbeitslosigkeit liegt in der Region Steiermark höher als der nationale Durchschnitt (4,7%) und es bestehen große Unterschiede innerhalb der Region. In den vergangenen Jahren hat die Zahl der Langzeitarbeitslosen und die Arbeitslosigkeit bei jungen und älteren Menschen abgenommen.
3. Verwaltung und Ansprechpartner
Das Amt der Steiermärkischen Landesregierung ist als Verwaltungsbehörde ausgewählt worden. Es ist für die gesamte Koordinierung des Programms zuständig.
Die Österreichische Raumordnungskonferenz (ÖROK) wird als Sekretariat für das Ziel-1- und das Ziel-2-Programm fungieren.
Der Begleitausschuss setzt sich aus den zuständigen Bundesministerien (die das Bundeskanzleramt bestimmt) und den für die Durchführung verantwortlichen Einrichtungen zusammen. Hinzu kommen die Sozialpartner und die für die Chancengleichheit und die nachhaltige Entwicklung federführenden Institutionen. Das Finanzministerium und die für die Koordinierung der einzelnen Fonds zuständige Abteilung betreuen gesamtverantwortlich die Finanzkontrolle.
Finanzielle Informationen
Aufschlüsselung der Finanzmittel nach Prioritätsachse
Prioritätsachse | Investitionen der EU | Nationaler öffentlicher Beitrag | Öffentlicher Beitrag insgesamt |
---|---|---|---|
Förderung des Produktions.-und Dienstleistungssektors | 95.076.157,00 | 220.801.540,00 | 752.576.403,00 |
Die Informationsgesellschaft | 88.777.842,00 | 146.371.584,00 | 289.124.152,00 |
Förderung der Entwicklungspotentiale von integriele Regionalentwicklung, Tourismus und Kultur | 18.299.170,00 | 32.944.458,00 | 63.072.858,00 |
Förderung der Beschäftigung und der Humanressourcen | 19.877.881,00 | 39.755.762,00 | 54.755.762,00 |
Technische Hilfe | 2.558.437,00 | 5.116.874,00 | 5.116.874,00 |
Insgesamt | 224.589.487,00 | 444.990.218,00 | 1.164.646.049,00 |