Europäische Kommission
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Ziel-1-Programm für das Burgenland

Programmbeschreibung

Die Europäische Kommission hat beschlossen, sich an der Entwicklung des Burgenlands zu beteiligen, indem sie im Zeitraum 2000-2006 das Ziel-1-Programm dieser Region kofinanziert. Die Strukturfonds beteiligen sich mit einem Betrag von 271 Mio. Euro an dem Gesamtbudget von 864 Mio. Euro.

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1. Aktionsschwerpunkte

In dem Programm sind drei grundlegende Ziele festgelegt: das Burgenland soll sich zu einer modernen mitteleuropäischen Region entwickeln, es soll auf die EU-Erweiterung vorbereitet sein und die internen Unterschiede sollen abgebaut werden.

Vor diesem Hintergrund zielt das Programm darauf ab, die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Region und die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen zu verbessern. Besonderes Augenmerk wird auf Innovation, Technologietransfer und die Entwicklung von Kooperationsnetzen zwischen Unternehmen gerichtet.

Das Programm beinhaltet fünf Interventionsschwerpunkte.

Schwerpunkt 1: Gewerbe und IndustrieEntwicklung des endogenen Potentials durch die Förderung regionaler KMU. Die Unternehmen erhalten nicht nur direkte Investitionsbeihilfen, sondern werden auch durch andere Maßnahmen gefördert (Managementqualität, Internationalisierung, Innovation).Um die Eigenmittel der KMU zu erhöhen, sind neue Finanzinstrumente vorgesehen (Risikokapital und andere Finanzierungsformen).Unter diesen Schwerpunkt fällt auch die Verstärkung der Infrastrukturen für die Wirtschaft und die Entwicklung der Informations- und Telekommunikationstechnologie.

Schwerpunkt 2: Forschung, Technologie und EntwicklungDie EU-Mittel sollen zur Einrichtung von Kompetenz-, Technologie- und Gründerzentren sowie von technischen Hochschulen und zur Entwicklung von Forschungsprojekten beitragen.

Schwerpunkt 3  : Tourismus und KulturAusbau des Tourismussektors durch Investitionsbeihilfen in Verbindung mit Maßnahmen zur Förderung der Qualität touristischer Angebote, des Marketings und der Vernetzung der Akteure.Hierunter fallen auch der Ausbau der Tourismusinfrastruktur und die Nutzung des kulturellen Erbes zu touristischen Zwecken.

Schwerpunkt 4  : Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Naturschutz Die Entwicklung dieser Bereiche soll gefördert werden durch Investitionen in Betriebe, durch die Förderung junger Erwerbstätiger, durch Berufsbildungsmaßnahmen sowie durch die Verbesserung von Verarbeitungs- und Vermarktungsmethoden. Spezielle Maßnahmen sind geplant zur Diversifizierung der Tätigkeiten im ländlichen Raum, zur Renovierung und Entwicklung von Dörfern, zur Verbesserung des Straßennetzes und anderer Infrastrukturen. Schließlich kommen die Gemeinschaftsmittel auch dem Landschaftsschutz zugute.

Schwerpunkt 5 : HumanressourcenDie Fördermittel für diesen Bereich sollen (entsprechend dem nationalen Beschäftigungsplan) dazu beitragen, die Arbeitslosigkeit zu reduzieren, die Chancengleichheit zu fördern, die Berufsbildung zu verbessern und die soziale Ausgrenzung zu bekämpfen.

Technische Hilfe : Hierunter fallen Maßnahmen für die Verwaltung, Begleitung, Kontrolle und Bewertung des Programms sowie für die Information über das Programm.

2. Beschreibung des Fördergebiets

Von den Strukturfondsinvestitionen im Rahmen des Programms sind 270 880 Einwohner (3,3% der österreichischen Bevölkerung) betroffen.

Das Burgenland grenzt an Ungarn, die Slowakische Republik und Slowenien. Die Gesamtarbeitslosenquote liegt unter dem österreichischen Durchschnitt, da ein Drittel der Arbeitskräfte außerhalb der Region arbeitet. Dabei haben aber Personengruppen mit eingeschränkter Mobilität und/oder in peripheren Teilregionen (z.B. Südburgenland) nur begrenzten Zugang zu Arbeitsplätzen in anderen Regionen. Der Anteil der Landwirtschaft an der Gesamtbeschäftigung geht erheblich zurück, ist aber weiterhin relativ hoch (1998: 17,1%; 1997: 8,2%).

Die regionalen Unterschiede im Burgenland sind erheblich. Das wohlhabendere Nordburgenland in der Nähe von Wien ist zentral zwischen den wirtschaftlichen Kerngebieten Österreichs, Ungarns und der Slowakei gelegen. Dagegen haben das Mittel- und das Südburgenland weniger Möglichkeiten für eine wirtschaftliche Entwicklung. 3. Verwaltung und Ansprechpartner

Verwaltungsbehörde des Programms ist das Amt der Burgenländischen Regierung. Es ist zuständig für die Koordinierung der an der Programmdurchführung beteiligten Einrichtungen.

Im Begleitausschuss sind die zuständigen Bundesministerien und die an der Kofinanzierung beteiligten Förderstellen sowie die Sozialpartner und Interessenverbände für Chancengleichheit und nachhaltige Entwicklung vertreten.

Das Sekretariat wird von der ÖROK (der Österreichischen Raumordnungskonferenz) wahrgenommen.

Programmdurchführung :Die Programmdurchführung wird von den Förderstellen der verschiedenen Interventionsbereiche gewährleistet. Die Begleitung wird für jeden Fonds von dem zuständigen Ministerium wahrgenommen (EFRE: Bundeskanzleramt, ESF: Ministerium für Arbeit und Soziales, EAGFL: Ministerium für Landwirtschaft und Umwelt). Die Ministerien erhalten von der Verwaltungsbehörde und den zuständigen Förderstellen die einschlägigen Daten.

Finanzielle Informationen

Aufschlüsselung der Finanzmittel nach Prioritätsachse

Prioritätsachse Investitionen der EU Nationaler öffentlicher Beitrag Öffentlicher Beitrag insgesamt
Gewerbe und Industrie 96.456.312,00 139.182.935,00 348.437.250,00
Forschung, Technologie und Innovation 27.459.329,00 35.342.169,00 82.756.531,00
Tourismus und Kultur 53.268.232,00 70.432.580,00 203.212.896,00
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei und Naturschutz 43.153.332,00 57.516.687,00 162.675.345,00
Humanressourcen, Beschäftigung und Qualifizierung 58.399.942,00 81.495.851,00 86.568.452,00
Technische Hilfe 4.168.994,00 5.600.764,00 5.600.764,00
Insgesamt 282.906.141,00 389.570.986,00 889.251.238,00