Artikel 6 (3) Verordnung (EG) Nr. 1080/2006 des Parlaments und des Rates über den Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung bestimmt die Interventionsbereiche, die im Rahmen der Programme zur Interregionalen Zusammenarbeit und des interregionalen Erfahrungsaustauschs im Rahmen des Ziels Europäische Territoriale Zusammenarbeit im Zeitraum 2007-2013 unterstützt werden sollen.