Finanzierung von Konferenzen
Der Arbeitsplan 2008 sieht zwei Kategorien von Konferenzen vor, die im Rahmen des neuen Gesundheitsprogramms eine Finanzierung erhalten können: Konferenzen, die durch die Ratspräsidentschaft der Europäischen Union ausgerichtet werden (eine pro Ratspräsidentschaft) sowie sonstige Konferenzen.
Konferenzen, die durch die Ratspräsidentschaft ausgerichtet werden, fallen nicht unter diese Aufforderung.
In der Kategorie sonstige Konferenzen können finanzielle Zuschüsse der Gemeinschaft für die Ausrichtung von Konferenzen gewährt werden, die
- über ein Hauptziel verfügen, das mit einer oder mehreren Prioritäten des diesjährigen Arbeitsprogramms übereinstimmt;
- über eine EU-weite Dimension verfügen, d. h. an denen Vertreter aus zehn oder mehr Ländern teilnehmen, die Teil des zweiten Gesundheitsprogramms sind;
- von einer öffentlichen oder gemeinnützigen Einrichtung ausgerichtet werden, die ihren Sitz in einem Land hat, das am zweiten Gesundheitsprogramm teilnimmt.
Aus organisatorischen Gründen können hier nur Konferenzen berücksichtigt werden, die in der zweiten Hälfte des Jahres 2008 oder in der ersten Hälfte des Jahres 2009 stattfinden.
Ausgewählte Konferenzen sind für eine Finanzierung in Form von Pauschalzuschüssen durch die Gemeinschaft in Höhe von bis zu 100 000 EUR und höchstens 50 % der Gesamtmittel pro Konferenz zuschussfähig.
- Text der Aufforderung zur Einreichung von Konferenzen
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- Leitfaden für Antragsteller – Aufforderung für die Einreichung von Vorschlägen für Konferenzen
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- Antragsformular
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- Arbeitsplan 2008
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- Gesundheitsprogramm (2008-13)
![de](../img/lang_de3.gif) ![pdf](../img/pdf.gif)
Weitere Informationen erhalten Sie bei Ihrem nationalen Ansprechpartner.
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