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Der OLAF-Bericht 2025

Politische Entwicklungen

Die Überprüfung der Architektur zur Betrugsbekämpfung

Im Sommer 2025 unternahm die Europäische Kommission einen bedeutenden Schritt nach vorne, indem sie ein Weißbuch zur Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur (Anti-Fraud Architecture, AFA) (3) verabschiedete. Die sich rasch wandelnde Landschaft der Betrugsbekämpfung in der EU – angetrieben durch eine Verlagerung hin zu leistungsbasierten Modellen für den mehrjährigen Finanzrahmen (MFR) und die Einführung neuer Akteure – unterstrich die dringende Notwendigkeit dieser Überprüfung. Präsidentin von der Leyen und der für Haushalt und Betrugsbekämpfung zuständige Kommissar Serafin erkannten diese Dringlichkeit und machten die AFA-Überprüfung zu einer der ersten Prioritäten von Kommissar Serafin nach seinem Amtsantritt. Die Stärkung der Koordinierung und der Synergien zwischen allen Partnern im Bereich der Betrugsbekämpfung ist von größter Bedeutung. 

Ziel der Überprüfung ist es, einen gründlichen und inklusiven Prozess zu etablieren, bei dem Vorschläge aller Interessengruppen berücksichtigt werden, wie der Schutz der Steuergelder der EU-Bürger vor Betrug und anderen Arten von Fehlverhalten verbessert werden kann. Angesichts der zunehmenden Bedrohungen durch organisierte Kriminalität und Betrüger, die Technologien wie künstliche Intelligenz und Kryptowährungen ausnutzen, ist diese Überprüfung sowohl zeitgemäß als auch notwendig.

Seit der Veröffentlichung des Weißbuchs wurden Konsultationen durchgeführt, die bis ins Jahr 2026 andauerten und dessen breiten Anwendungsbereich unterstrichen, der weit über die Zusammenarbeit zwischen dem OLAF und der EUStA hinausgeht. Die künftige Landschaft der Betrugsbekämpfung wird davon geprägt sein, wie die Akteure der EU-Betrugsbekämpfung miteinander zusammenarbeiten, und wird die Art und Weise, wie das OLAF mit Partnern zusammenarbeitet, erheblich beeinflussen. Zu diesen Partnern gehören unter anderem Europol, Eurojust, die Behörde zur Bekämpfung von Geldwäsche (AMLA), das Eurofisc-Netzwerk, die künftigen Europäischen Zollbehörde, die nationalen Betrugsbekämpfungsbehörden und die zuständigen Anweisungsbefugten der EU-Institutionen.

Die AFA-Überprüfung bietet eine wichtige Gelegenheit, die Zusammenarbeit bei Untersuchungen und Strafverfolgungsmaßnahmen zu vertiefen. Zu den Bereichen mit Verbesserungspotenzial gehören die Bereitstellung spezialisierterer Unterstützung für die EUStA auf europäischer und nationaler Ebene, wodurch die gemeinsame Fähigkeit relevante Daten auszutauschen und rasch auf Datenbanken zuzugreifen verbessert werden kann. Weitere Bereiche sind die Förderung von Interoperabilität zwischen den IT-Systemen der Betrugsbekämpfungsstellen sowie der Austausch moderner Technologien. Zudem besteht das Potenzial, das bestehende "Hit/No-Hit"-System zwischen der EUStA und dem OLAF zu verbessern – und im Idealfall zu automatisieren – sowie die bestehenden "Hit/No-Hit"-Systeme des OLAF und der EUStA mit anderen Akteuren der AFA zu verknüpfen.

Eine Steigerung der Effizienz lässt sich auch durch die Bündelung oder gemeinsame Nutzung von Ermittlungsressourcen erreichen, und zwar nicht nur im technologischen Bereich, sondern auch bei operativen Maßnahmen. Das oberste Ziel besteht darin, durch die Untersuchungs- und Strafverfolgungsbemühungen der verschiedenen Akteure größere Summen missbräuchlich verwendeter EU-Gelder zurückzufordern. Um dies zu erreichen, müssen die Synergien zwischen dem OLAF und der EUStA bei administrativen Untersuchungen und strafrechtlichen Ermittlungen gestärkt werden. Aus Sicht des OLAF wird die Überprüfung der Betrugsbekämpfung auch die Bewertung – und mögliche Überarbeitung – der Verordnung 883 umfassen.

Der Europäische Rechnungshof (EuRH) schlägt in seinem Bericht "Einrichtungen der EU für die Betrugsbekämpfung" konkrete Maßnahmen vor, um die Zusammenarbeit zwischen dem OLAF und der EUStA zu verbessern und die Rückforderungen an den EU-Haushalt zu verstärken. Der Bericht kommt zwar vor allem zu dem Schluss, dass die Mandate des OLAF und der EUStA eindeutig sind und sich nicht überschneiden, doch weisen seine drei Empfehlungen auf spezifische Bereiche hin, in denen Verbesserungen erforderlich sind.

Die Feststellungen des ECA unterstreichen die Bedeutung des Schutzes der finanziellen Interessen der EU, und seine Empfehlungen werden im Rahmen der Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur entscheidend dazu beitragen, ein optimiertes und synergetisches Funktionieren der gesamten Betrugsbekämpfungsarchitektur sicherzustellen.

Zu den wichtigsten Prioritäten des OLAF bei der Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur gehören der Aufbau einer besser koordinierten und verstärkten Zusammenarbeit zwischen dem OLAF und der EUStA – ein echtes zweigleisiges System, bei dem administrative Untersuchungen und strafrechtliche Ermittlungen parallel laufen. Weitere Prioritäten sind die Ermöglichung eines sicheren und direkten Informationsaustauschs sowie die umfassende Nutzung neuer Technologien, wie z.B. zugängliche Datenbanken, KI-Tools, Automatisierung und verbesserte Interoperabilität. Der Sonderbericht des Europäischen Rechnungshofs könnte zudem zu einer möglichen Änderung der jeweiligen Rechtsrahmen in Bezug auf die EUStA, das OLAF, Europol und Eurojust führen.

 Die Akteure im Bereich der Betrugsbekämpfung haben bereits vereinbart, den Dialog auf strategischer Ebene zu intensivieren, um neue Trends zu erkennen und bewährte Praktiken auszutauschen. Durch diese Zusammenarbeit können wir ein umfassendes Verständnis von Betrugsmaschen entwickeln und optimale Strategien zu deren Bekämpfung erarbeiten.

Die Überprüfung der AFA und ihre Weiterentwicklung stehen im Zusammenhang mit parallelen Bemühungen und laufenden ganzheitlichen politischen Initiativen auf EU-Ebene, darunter der Vorschlag für eine Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung, neue Verordnungen gegen die organisierte Kriminalität, die Konditionalitätsverordnung und die Beobachtungen im Rahmen des jährlichen Rechtsstaatlichkeitsberichts. Im vergangenen November lud Kommissar Serafin Vertreter der Zivilgesellschaft ein, im Rahmen seines "Umsetzungsdialogs"(4) ihre Standpunkte zur AFA-Überprüfung darzulegen. Ihre Erkenntnisse werden neue Ansätze liefern, um die Zusammenarbeit zwischen den AFA-Akteuren zu stärken und damit den Schutz des EU-Haushalts zu verbessern.

Die AFA-Überprüfung bietet eine unschätzbare Gelegenheit zur Selbstreflexion: Wie können wir unsere Fähigkeiten verbessern? Wie können wir die Modernisierung vorantreiben? Und wie können wir die Zusammenarbeit stärken? Diese Überlegungen stehen vor dem breiteren Hintergrund der Vorschläge der Kommission zum mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2028–2034. Bezeichnenderweise ist das OLAF Teil der dienststellenübergreifenden Arbeitsgruppe der Kommission zur AFA-Überprüfung, die bis Ende 2026 eine Mitteilung vorlegen soll und die einzelnen Änderungen verschiedener Rechtsakte mitgestaltet.

Darüber hinaus dürfte der Amtsantritt neuer Führungskräfte sowohl bei dem OLAF als auch bei der EUStA dem AFA-Überprüfungsprozess neue Impulse verleihen und dessen Wirkung möglicherweise verstärken.

Der neue mehrjährige Finanzrahmen (MFR)

Angesichts neuer Herausforderungen benötigt die EU eine Umgestaltung ihres Haushalts, um auch in Zukunft wettbewerbsfähig zu bleiben. Um ein freies, sicheres und wettbewerbsfähiges Europa zu verwirklichen, müssen wir unseren finanziellen Ansatz überdenken: einen einfacheren, flexibleren und wirkungsvolleren Haushalt. Dies beinhaltet wichtige Reformen und Investitionen, die auf jedes Land zugeschnitten sind und gemeinsam mit lokalen Partnern entwickelt werden. Die Einrichtung eines Europäischen Wettbewerbsfonds wird strategische Sektoren und kritische Technologien stärken, während eine neu gestaltete Finanzierung für das auswärtige Handeln auf die strategischen Ziele abgestimmt wird. Garantien für die Rechtsstaatlichkeit und modernisierte Einnahmequellen sind unerlässlich, um eine nachhaltige Finanzierung unserer gemeinsamen Ziele zu gewährleisten.

In diesem Zusammenhang stellt der bevorstehende Mehrjährige Finanzrahmen (MFR)(5)eine ehrgeizige Neugestaltung der EU-Finanzierung dar, mit einem beispiellosen Gesamtbudget von fast 2 Billionen Euro. Die Europäische Kommission sieht diesen Rahmen einfacher, anpassungsfähiger und besser auf lokale und regionale Gegebenheiten abgestimmt vor. Er stellt jedoch auch einen transformativen Wandel hin zu einem leistungsbasierten Modell dar, das auf Elementen des Aufbau- und Resilienzfazilität aufbaut, bei dem die Mitgliedstaaten Mittel unter der Voraussetzung erhalten, dass sie bestimmte Meilensteine und Ziele erreichen, die in ihren nationalen Plänen festgelegt sind. Dies markiert einen entscheidenden Schritt weg von der traditionellen kostenbasierten hin zur ergebnisorientierten Finanzierung.

Der neue MFR eröffnet zwar neue Möglichkeiten, stellt die EU-Struktur zur Betrugsbekämpfung jedoch auch vor komplexe Herausforderungen. Positiv zu vermerken ist, dass die Zahl der Förderprogramme von 52 auf 16 reduziert wird. Zudem ist die neue Struktur flexibler gestaltet: Die Zahl der Haushaltsrubriken wird von sieben auf vier verringert, und zahlreiche bestehende Programme werden zu größeren, integrierten Fonds zusammengefasst, um die Effizienz zu steigern. Die gestraffte und flexible Ausgestaltung der Programme wird sicherlich den Verwaltungsaufwand verringern und den Fokus auf interne Kontrollen legen, wodurch Schwachstellen minimiert werden. Weniger Programme bedeuten weniger Durchführungsvorschriften, die es zu beachten gilt, was die Verwaltung, Aufsicht und Kontrolle potenziell vereinfacht.

Als wesentlicher Bestandteil der Betrugsbekämpfung zielt der neue MFR darauf ab, Reformen zu unterstützen, die die Rechtsstaatlichkeit in den Mitgliedstaaten stärken, und schreibt eine umfassende Berichterstattung über die Endempfänger von EU-Mitteln vor. Dieser Ansatz verspricht – zusammen mit der Meldepflicht bei Verdacht auf Betrug, Korruption, Unregelmäßigkeiten, Interessenkonflikte, Doppelfinanzierungen usw. – die Akteure im Bereich der Betrugsbekämpfung zu stärken, um finanzielle Vergehen zu vereiteln.

Darüber hinaus sorgt die Einbeziehung nationaler und regionaler Partnerschaftspläne für eine Abstimmung der EU-Investitionen auf umfassendere nationale Reformagenden, was die Verwaltung, Transparenz und Nachhaltigkeit verbessert. Trotz dieser positiven Aspekte bringt der neue MFR jedoch mehrere Herausforderungen mit sich, die angesprochen werden müssen. An erster Stelle steht dabei die zentrale Rolle der nationalen Kontrollsysteme zur Betrugsprävention und -aufdeckung. Die mit der Aufbau- und Resilienzfazilität gewonnenen Erfahrungen verdeutlichen Uneinheitlichkeit in diesen Systemen zwischen den Mitgliedstaaten und wecken Bedenken hinsichtlich ihrer Fähigkeit, die Einhaltung von Vorschriften für das öffentliche Beschaffungswesen, Beihilfevorschriften, Regeln zu Interessenkonflikten und Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung im Programmmanagement durchzusetzen. Ohne eine strenge Durchsetzung und die Integration von Kontrollen zur Betrugsbekämpfung bleiben die finanziellen Interessen der EU weiterhin gefährdet.

Daher ist die Schaffung eines formal strukturierten und operativ robusten Rahmens zur Betrugsbekämpfung eine zentrale Priorität. Dies erfordert eine strenge Aufsicht durch die Kommission sowie die Interoperabilität zwischen nationalen und EU-Datensystemen. Der obligatorische Zugang zu umfassenden Informationen über Begünstigte, Endempfänger, Auftragnehmer und Verträge ist für die Wahrung der finanziellen Integrität unerlässlich.

Zudem könnte die Modernisierung des Haushalts durch die Bindung von Mitteln an Meilenstein-Ergebnisse statt an Kostenerstattungen unbeabsichtigt Anreize für die Beschönigung von Ergebnissen, falsche Angaben, Datenmanipulation oder die vorzeitige Bescheinigung von Ergebnissen schaffen. Die verstärkte Nutzung von Finanzinstrumenten, Garantien und öffentlich-privaten Mechanismen führt zu einer größeren Anzahl von Zwischenakteuren, was Finanzströme verschleiern und Kontrollketten fragmentieren könnte.

Die übergeordnete EU-Architektur zur Betrugsbekämpfung muss weiterentwickelt werden, um eine gründliche Überprüfung der Ergebnisse, den Zugang zu den zugrunde liegenden Daten, die Transparenz der Zwischenakteure sowie eine klare Abgrenzung der Zuständigkeiten für Untersuchungen und die Wiedereinziehung von Mitteln zu gewährleisten.

Gemeinsam können alle Akteure der EU-Betrugsbekämpfung das vielversprechende Potenzial des neuen MFR nutzen und gleichzeitig wachsam vor Betrug schützen sowie den Schutz der finanziellen Interessen der EU weither verbessern.

Die nationalen Strategien zur Betrugsbekämpfung (NAFS)

Während sich ein Großteil dieses Überblicks über politische Entwicklungen auf die EU-Institutionen konzentriert hat, muss unbedingt die entscheidende Rolle der Mitgliedstaaten im Kampf gegen Betrug hervorgehoben werden, da sie an vorderster Front für den Schutz des EU-Haushalts stehen. 

Ein Schlüsselelement in diesem Zusammenhang sind nationale Betrugsbekämpfungsstrategien (National Anti-Fraud Strategies - NAFS). Das OLAF und die Europäische Kommission ermutigen die Mitgliedstaaten nachdrücklich, solche Strategien zu verabschieden, doch der derzeitige EU-Rechtsrahmen schreibt diese nicht zwingend vor. Infolgedessen verfügen nur zehn Mitgliedstaaten(6) über eine eigene Strategie, obwohl sieben weitere aktiv an der Entwicklung einer solchen arbeiten. Diejenigen ohne NAFS stützen sich auf andere Rahmenwerke zur Betrugsbekämpfung oder sektorale Strategien, was zu einer Fragmentierung der Bemühungen führen kann.

Nationale Strategien spielen eine entscheidende Rolle bei der Harmonisierung nationaler und EU-Initiativen zur Betrugsbekämpfung und stärken damit die Gesamtarchitektur. Sie gewährleisten, dass nationale Akteure einen einheitlichen Ansatz zur Betrugsbekämpfung verfolgen und verbessern die Zusammenarbeit auf EU-Ebene. Angesichts der zunehmenden Bedeutung nationaler Pläne wie der Aufbau- und Resilienzpläne und der nationalen Agrarpläne gewinnen NAFS weiter an Relevanz.

Daher ist es wichtig, dass der Vorschlag der Kommission zum MFR spezifische Bestimmungen zu Betrugsbekämpfungsstrategien als zentrale Anforderung an die Verwaltungs- und Kontrollsysteme im Rahmen künftiger Pläne für national-regionale Partnerschaften enthält. Das OLAF ist bereit, die Mitgliedstaaten durch Leitlinien und fachliche Beratung bei der Entwicklung solider NAFS-Rahmenwerke zu unterstützen. Gemeinsam können wir sicherstellen, dass jeder Mitgliedstaat über wirksame Strategien zum Schutz des EU-Haushalts vor Betrug verfügt.

Erweiterung

Eine zentrale Reaktion auf die Aggression Russlands gegen die Ukraine war die Beschleunigung der Erweiterungsagenda der Europäischen Union; Beitrittskandidaten und potenzielle Kandidaten sind folglich auch für das OLAF zu einem Schwerpunkt geworden, was die Angleichung an EU-Standards für Finanzkontrollen betrifft, besonders da Beitrittskandidaten und potenzielle Kandidaten Empfänger von insgesamt höheren EU-Mitteln sind. 

Die Union hat für die kommenden Jahre rund 58 Milliarden Euro zugesagt, um die Transformationsbemühungen der Erweiterungsländer zu unterstützen. Auch in diesem Politikbereich erlegen leistungsbasierte Finanzierungsinstrumente den nationalen Behörden eine größere Verantwortung für den Schutz von EU-Mitteln vor Veruntreuung auf. Dieses Modell wird aktiv im Rahmen der Fazilitäten für den Westbalkan, die Ukraine und Moldau eingesetzt. 

 In diesem breiteren Kontext ist die Gewährleistung einer angemessenen Zuweisung von EU-Finanzhilfen an die Ukraine ein Eckpfeiler der EU-Hilfsstrategie. Die Wahrung von Integrität und Transparenz bei der Verwendung dieser Mittel ist von entscheidender Bedeutung und stärkt sowohl die Wirksamkeit der Finanzhilfe als auch das grundlegende Vertrauen, auf dem die Beziehungen zwischen der EU und der Ukraine beruhen. Diese Partnerschaft basiert auf einem robusten Rahmen aus Rechenschaftspflicht und strategischer Zusammenarbeit, der die Glaubwürdigkeit der EU-Maßnahmen sicherstellt und die Reforminitiativen der Ukraine stärkt. 

 Die Bemühungen der Ukraine um einen transparenten Haushalt und die Angleichung an die Finanzstandards der EU sind nicht nur für den Schutz der finanziellen Interessen der EU von entscheidender Bedeutung, sondern auch für die langfristige Sicherung der politischen Unterstützung für die EU-Hilfe. Das OLAF spielt dabei eine Schlüsselrolle, indem es eng mit den ukrainischen Behörden zusammenarbeitet, Schulungen anbietet, Untersuchungen durchführt und die Einhaltung der EU-Standards sicherstellt. Dies unterstützt die Integration der Ukraine in die EU-Strukturen und stärkt die Transparenz bei der Mittelvergabe. 

Das Betrugsbekämpfungsprogramm der Union

Das OLAF spielt eine entscheidende Rolle bei der Stärkung der Betrugsbekämpfung der EU durch die Verwaltung des Programms zur Betrugsbekämpfung (Union Anti-Fraud Programme - UAFP)  – einer wichtigen Initiative, die verschiedene Maßnahmen zur Betrugsbekämpfung in der EU bündelt und verbessert. Das UAFP erstreckt sich über sieben Jahre und läuft 2027 aus; es hat ein Budget von 181 Millionen Euro. 

 Das Programm gliedert sich in drei unterschiedliche Komponenten. Die erste, früher als "Hercule" bekannt, stellt den Mitgliedstaaten Mittel zum Schutz der finanziellen Interessen der EU zur Verfügung, einschließlich der Finanzierung spezieller Ausrüstung und Geräte zur Betrugsbekämpfung. Bemerkenswerte Beispiele für diesen Förderbereich sind die Anschaffung einer Unterwasserdrohne in Spanien und eines leistungsstarken Patrouillenboots in Irland, die beide entscheidend zur Bekämpfung von Schmuggelaktivitäten beitragen. "Hercule" unterstützt zudem spezifische Schulungsinitiativen und Konferenzen. 

 Die zweite Komponente konzentriert sich auf das Berichterstattungssystem für Unregelmäßigkeiten (Irregularity Management System), das im Rahmen des Informationssystems für die Betrugsbekämpfung (Anti-Fraud Information System) betrieben wird. Dieses von 35 Ländern genutzte System optimiert die Meldung von finanziellen Unregelmäßigkeiten und Betrugsverdachtsfällen und verbessert so die Transparenz und Rechenschaftspflicht. 

 Die dritte Komponente investiert in die Weiterentwicklung, den Betrieb und die Wartung der Plattform des Informationssystems für die Betrugsbekämpfung. Diese Plattform ist für den sicheren Austausch von Informationen im Rahmen der gegenseitigen Amtshilfe von entscheidender Bedeutung und unterstützt Aktivitäten wie gemeinsame Zolloperationen, praktische Schulungen sowie Vorbereitungs- oder Auswertungssitzungen für operative Maßnahmen. 

 Im Rahmen des nächsten mehrjährigen Finanzrahmens für den Zeitraum 2028–2034 werden die Mittel zur Betrugsbekämpfung tiefgreifende Veränderungen erfahren und in die vorgeschlagene Verordnung über ein Binnenmarkt- und Zollprogramm(7) übergehen. Diese Initiative zielt darauf ab, bestehende Formen der Unionsfinanzierung zu bündeln, die Politikbereiche wie Binnenmarkt, Gesellschaftsrecht, Wettbewerbspolitik, Finanzdienstleistungen, Verbraucher, europäische Statistik, Zoll, Zusammenarbeit im Steuerbereich und Betrugsbekämpfung abdecken. 

 Die Zusammenführung dieser Politikbereiche in einem einzigen Finanzierungsprogramm bietet erhebliche Möglichkeiten für Synergieeffekte, Haushaltsflexibilität zur Bewältigung unvorhergesehener Herausforderungen, einen vereinfachten Zugang zu Finanzmitteln für Antragsteller sowie einen geringeren Verwaltungsaufwand. Im Einklang mit dieser Vision hat die Kommission vorgeschlagen, das Budget des Programms zur Betrugsbekämpfung auf 362 Millionen Euro zu verdoppeln, um die derzeitigen Aktivitäten zu verstärken und eine größere finanzielle Unterstützung für die Bekämpfung von Betrug und illegalen Aktivitäten zu ermöglichen, die die finanziellen Interessen der EU beeinträchtigen. 

Im Jahr 2025 nahm die irische Zollbehörde ("Revenue Ireland") ihr neues Zollschiff "Cosaint" (Irisch für "Schutz") in Dienst. Das 8,5 Millionen Euro teure Schiff wurde vom UAFP mit 1,8 Millionen Euro kofinanziert (der bislang größte finanzielle Beitrag des Programms für ein einzelnes Projekt). Die "Cosaint" patrouilliert nun entlang der 3.173 km langen irischen Küste und verbessert damit erheblich die Fähigkeit der Marineeinheit von "Revenue Ireland", wirksame Patrouilleneinsätze durchzuführen und Schmuggel zu bekämpfen.

720 000 EUR wurden der Zentralen Einsatzstelle (UCO) der spanischen Guardia Civil gewährt, um neue technologische Methoden zur Bekämpfung der immer komplexer werdenden Betrugs- und Schmuggelaktivitäten großer krimineller Organisationen zu entwickeln. Dieses Projekt ermöglichte die Entwicklung und Anschaffung von Geräten wie Spezialausrüstung für die Überwachung, neuen Patrouillen- und Überwachungsfahrzeugen sowie einem 3D-Drucker.

Das zu 80 % aus dem UAFP DOCK2 finanzierte Projekt stellt spezialisierte technische Ausrüstung bereit, um die technischen Kapazitäten der Unterdirektion für Drogenbekämpfung der griechischen Direktion zur Bekämpfung der organisierten Kriminalität zu stärken. DOCK2 unterstützt die griechischen Behörden bei der Bekämpfung des Schmuggels in die EU, insbesondere über die größten Häfen Piräus und Thessaloniki. Die Ausrüstung wird in Zusammenarbeit mit anderen Dienststellen der griechischen Polizei sowie mit staatlichen Behörden des Landes wie dem Zoll und den Hafenbehörden bei Ermittlungen gegen kriminelle Netzwerke auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene eingesetzt.

Spanien ist ein Tor zum restlichen Europa für den legalen Handel. Es ist jedoch auch ein Einfallstor für Schmuggler. Insbesondere für Tabakschmuggler. Ein Brennpunkt der Schmuggelaktivitäten ist die Bucht von Algeciras nahe der Grenze zwischen Spanien und Gibraltar. Daher hat die AEAT mit UFAP-Mitteln zwei Schlauchboote mit leistungsstarken Motoren angeschafft, die erfolgreich zur Bekämpfung des Tabakschmuggels in diesem Gebiet eingesetzt wurden.

Direkter Zugang zu Mehrwertsteuerdaten

Die Europäische Kommission hat kürzlich einen Vorschlag für eine Verordnung des Rates(8) vorgelegt, um die Zusammenarbeit zwischen der EUStA, dem OLAF und den Mitgliedstaaten bei der wirksameren Bekämpfung grenzüberschreitender Mehrwertsteuerbetrugsfälle zu verbessern. Das Hauptziel des Vorschlags besteht darin, dem OLAF und der EUStA auf Unionsebene Zugang zu IT-Systemen mit relevanten Mehrwertsteuerdaten zu gewähren.

Diese Initiative soll schnellere Untersuchungen durch nahezu in Echtzeit erfolgende digitale Meldungen im grenzüberschreitenden Handel ermöglichen, indem der EUStA und dem OLAF direkter und zentralisierter Zugang zu Mehrwertsteuerdaten gewährt wird. Darüber hinaus sieht der Vorschlag direkte Kommunikationskanäle zwischen der EUStA, dem OLAF und Eurofisc vor, dem europäischen Netzwerk nationaler Beamter zur Bekämpfung von Mehrwertsteuerbetrug.

 Die Differenz zwischen den erwarteten und den tatsächlichen Mehrwertsteuereinnahmen in der EU belief sich im Jahr 2022 auf rund 89,3 Milliarden Euro, wobei allein der Karussellbetrug bzw. der "Missing-Trader-Intra-Community"-Betrug jährlich zwischen 12,5 und 32,8 Milliarden Euro kostete. Diese Art von Betrug, der häufig von kriminellen Organisationen orchestriert wird, stellt erhebliche Herausforderungen für die finanzielle Integrität und die effiziente Erhebung von Steuereinnahmen dar.

Der oben genannte Vorschlag muss noch vom Rat einstimmig angenommen werden. Er steht im Einklang mit den Rechtsvorschriften des Pakets "Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter", das im März 2025(9) verabschiedet wurde. Zu dessen Bestimmungen gehören die umfassende Nutzung der elektronischen Rechnungsstellung und digitale Meldungen in nahezu Echtzeit für den innergemeinschaftlichen B2B-Handel, die ab Juli 2030 umgesetzt werden sollen. Dieses strategische Paket zielt darauf ab, die Mehrwertsteuersysteme zu modernisieren und Schlupflöcher zu schließen, die von Betrügern ausgenutzt werden. 

Anmerkungen

  • 3. Et COM (2025) 546 final.
  • 4. https://anti-fraud.ec.europa.eu/media-corner/events/implementation-dialogue-commissioner-serafin-review-eu-anti-fraud-architecture-2025-11-10_en
  • 5. Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Europäischen Rat, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Ein dynamischer EU-Haushalt für die Prioritäten der Zukunft – Der mehrjährige Finanzrahmen 2028–2034 (SWD(2025) 570 final – SWD(2025) 571 final).
  • 6. Siehe den entsprechenden Abschnitt in diesem Bericht.
  • 7. Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. September 2025 zur Einrichtung des Binnenmarkt- und Zollprogramms für den Zeitraum 2028-2034 und zur Aufhebung der Verordnungen (EU) 2021/444, (EU) 2021/690, (EU) 2021/785, (EU) 2021/847 und (EU) 2021/1077, COM(2025) 590 final.
  • 8. Vorschlag für eine VERORDNUNG DES RATES zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 in Bezug auf den Zugang der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) und des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) zu mehrwertsteuerrelevanten Informationen auf EU-Ebene, COM(2025) 685 final.
  • 9. Verordnung (EU) 2025/517 des Rates vom 11. März 2025 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 904/2010 in Bezug auf die für das digitale Zeitalter erforderlichen Regelungen für die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer (ABl. L, 2025/517, 25.3.2025).