Brüssel: Wöchentliche Kommissionssitzung
Bei der wöchentlichen Kommissionssitzung wird Michel Barnier, Chefunterhändler der Kommission für die Austrittsverhandlungen mit dem Vereinigten Königreich, die Kommissare über den ersten Entwurf der Vereinbarung über den Austritt informieren. Im Anschluss an die Kommissionssitzung wird er eine Pressekonferenz geben, die Sie hier verfolgen können.
Weiter steht eine Empfehlung der Kommission zur Bekämpfung illegaler Inhalte online auf der Agenda. Hierzu wird es am Donnerstag (01.März) eine Pressekonferenz geben.
Weitere Informationen und eine detaillierte Agenda finden Sie hier.
Westbalkanreise: Präsident Juncker in Bosnien und Herzegowina und im Kosovo
Kommissionspräsident Jean-Claude Juncker trifft in Sarajevo zusammen mit Federica Mogherini und Johannes Hahn, Dragan Čović, Bakir Izetbegović und Mladen Ivanić, Mitglieder des Staatspräsidiums von Bosnien und Herzegowina.
Im Anschluss treffen der Präsident, die Hohe Verteterin und der Kommissar in Pristina Hashim Thaçi, den Präsidenten des Kosovo, Kadri Veseli, den Vorsitzenden des nationalen Parlaments, und Ramush Haradinaj, Premierminister des Kosovo. Eine gemeinsame Presseerklärung können Sie hier verfolgen.
Brüssel: Miniplenum des Europäischen Parlaments (bis 01.03)
Das Plenum beschäftigt sich u.a. mit dem Beschluss der EU-Kommission, im Hinblick auf die Lage der Rechtsstaatlichkeit in Polen das Verfahren gemäß Artikel 7 Absatz 1 EUV einzuleiten. Thema ist außerdem der Jahresbericht 2016 über die Lage der Grundrechte in der EU sowie die Streichung mehrerer Drittländer von der EU-Liste nicht kooperativer Länder und Gebiete für Steuerzwecke. Die vollständige Tagesordnung finden Sie vorab hier.
Sofia: Informelle Tagung der Minister für Bildung, Jugend, Kultur und Sport
Das schwerpunktmäßige Thema der Ministerinnen und Minister wird Kultur sein. Nähere Informationen werden hier http://www.consilium.europa.eu/de/meetings/eycs/2018/02/28/ bereitgestellt.
Luxemburg: EuGH-Urteil zur befristeten Weiterbeschäftigung eines Lehrers über das Rentenalter hinaus
Ein Lehrer der Hansestadt Bremen hatte kurz vor seiner Regelaltersgrenze beantragt, weiterarbeiten zu dürfen, was die Stadt bis zum Ende des folgenden Schuljahres bewilligte. Seinen folgenden Antrag auf eine erneute Verlängerung lehnte die Stadt hingegen ab. Da der Lehrer die Befristung für unzulässig hält, hat er Klage vor den deutschen Arbeitsgerichten erhoben. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
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