Am Montagabend haben sich Unterhändler des Europäischen Parlaments, der Mitgliedstaaten und der Kommission darauf geeinigt, dass ungerechtfertigtes Geoblocking im Online-Handel verboten wird. Ab Weihnachten 2018 können Verbraucher damit beliebige Waren wie Möbel und Spielzeug oder Dienstleistungen wie Hotelübernachtungen innerhalb der ganzen EU ebenso online einkaufen wie zu Hause. Die Verbraucher werden nicht mehr länger auf Websites mit nationalen Angeboten umgelenkt oder mit Hindernissen konfrontiert werden, wie beispielweise der Aufforderung, mit einer in einem anderen Land ausgestellten Debit- oder Kreditkarte zu zahlen. Für die Unternehmen bedeuten die neuen Vorschriften mehr Rechtssicherheit, um grenzüberschreitend tätig zu sein.
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