Um das Funktionieren des Energiebinnenmarktes der EU zu verbessern und eine größere Solidarität zwischen den Mitgliedstaaten zu erreichen, hat die Kommission heute (Mittwoch) vorgeschlagen, die EU-Gasrichtlinie zu ändern. Mit der Änderung soll die bestehende Gasrichtlinie (2009/73/EG) ergänzt und klargestellt werden, dass die wesentlichen Grundsätze der EU-Rechtsvorschriften im Energiebereich (Zugang Dritter, Entgeltregulierung, eigentumsrechtliche Entflechtung und Transparenz) für alle Gasleitungen, die in Drittländer hinein- bzw. aus Drittländern herausführen, bis zur Grenze des EU-Gebiets gelten.
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