Die EU-Finanzminister haben heute (Dienstag) in Luxemburg grünes Licht für neue Bestimmungen zur Beilegung von Steuerstreitigkeiten gegeben. Damit können Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger eine raschere und wirksamere Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Auslegung von Steuerabkommen erwirken. Geregelt wird auch das Thema der Doppelbesteuerung – diese stellt ein großes Hindernis für die Unternehmen dar, weil sie Rechtsunsicherheit, unnötige Kosten und Liquiditätsprobleme verursacht.
Doppelbesteuerung betrifft Fälle, in denen zwei oder mehr Länder das Recht auf Besteuerung derselben Einkünfte oder Gewinne eines Unternehmens oder einer Person beanspruchen. Dazu kann es beispielsweise kommen, wenn nationale Vorschriften nicht kongruent sind oder bilaterale Steuerabkommen im Hinblick auf Transferpreisregelungen unterschiedlich ausgelegt werden.
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