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EU-TERMINVORSCHAU

DIE EU IN DEUTSCHLAND

In dieser Ausgabe

EU-Terminvorschau vom 4. bis 17. März

Die EU-Terminvorschau ist ein Service der Vertretungen der EU-Kommission in Deutschland für Journalisten. Sie kündigt vor allem Termine der EU-Kommission, des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofes mit besonderer Bedeutung für Deutschland an. Kurzfristige Änderungen sind möglich.

Montag, 4. März

Brüssel: Treffen des Rates für Justiz und Inneres (bis 5. März)
Justizkommissar Didier Reynders und Innenkommissarin Ylva Johansson nehmen am Ratstreffen teil. Auf der vorläufigen Agenda steht ein Austausch zum allgemeinen Zustand des Schengen-Raums, zum europäischen Raum für freien Personen- und Warenverkehr sowie zur kürzlich vorgelegten Bewertung des EU-Rechts zur Errichtung von Frontex. Die Europäische Kommission und eu-LISA informieren über den Sachstand im Hinblick darauf, die Interoperabilität jener EU-Informationssysteme zu gewährleisten, die von den Mitgliedstaaten genutzt werden, um Kriminalität zu bekämpfen, die Grenzen zu kontrollieren und Migrationsbewegungen zu steuern. Die Ministerinnen und Minister besprechen außerdem die Politik der EU zur Bewältigung der Herausforderungen im Bereich Migration. Sie werden weiterhin vom Vorsitz über den Stand zweier Gesetzgebungsvorschläge zur Bekämpfung des sexuellen Missbrauchs von Kindern informiert. Es folgt eine Diskussion zu einem Durchführungsbeschluss des Rates zur Annahme einer Empfehlung zu bewährten Praktiken, die bei der thematischen Bewertung der Bekämpfung des illegalen Drogenhandels ermittelt wurden. Im Themenbereich Justiz besprechen die Teilnehmenden zunächst eine Richtlinie über eine Mindestvorschrift zur Verhinderung und Bekämpfung von Schleuserkriminalität, sowie den Sachstand zur justiziellen Zusammenarbeit, den der Vorstand darlegt. Weiterhin führen sie einen Gedankenaustausch über die Widerstandsfähigkeit der Justizsysteme gegen Bedrohungen durch die organisierte Kriminalität. Im Rahmen des laufenden Engagements des Rates für die Bekämpfung der Straflosigkeit in der Ukraine lädt der Vorsitz den Generalstaatsanwalt der Ukraine ein, an den Gesprächen über die Entwicklungen bei der Verfolgung von Kriegsverbrechen und über die Anstrengungen auf der Ebene der EU und der Mitgliedstaaten teilzunehmen. Abschließend besprechen die Ministerinnen und Minister die Schlussfolgerung über die Anwendung der EU-Grundrechtecharta. EbS überträgt die abschließende Pressekonferenz am 4. März gegen 17:50 Uhr (mit Kommissarin Johannson) und am 5. März um 16 Uhr (mit Kommissar Reynders) live. Weitere Informationen hier.

Brüssel: Treffen des Rates für Energie
Laut vorläufiger Agenda tauschen sich die Ministerinnen und Minister aus zum Sachstand bei der Versorgungssicherheit und Vorbereitung auf den nächsten Winter 2024-2025 und zur Flexibilität als wichtiges Instrument für die Energiewende. Außerdem stehen ggf. eine politische Einigung zur Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) 2022/1369 über koordinierte Maßnahmen zur Reduzierung der Gasnachfrage (von der Kommission vorgeschlagene Rechtsgrundlage: Artikel 122(1) AEUV) und Informationen der Kommission zum Stand der Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Erreichung der umwelt-, klima- und energiepolitischen Ziele für 2030 auf der Agenda. Anschließend besprechen die Ministerinnen und Minister ggf. die Energiesituation in der Ukraine. Energiekommissarin Kadri Simson nimmt an dem Ratstreffen teil. Sie erörtert mit den Energieministern die Wintervorbereitung der EU und berichtet auch über die Fortschritte der Mitgliedstaaten bei der Erreichung der EU-Klima- und Energieziele für 2030. Bis zum 30. Juni müssen die EU-Länder ihre aktualisierten nationalen Energie- und Klimapläne vorlegen. EbS überträgt die abschließende Pressekonferenz mit Kommissarin Simson um 16.30 Uhr live. Weitere Informationen hier.

Lüttich: Europäische Konferenz der für Wohnungsbau zuständigen Ministerinnen und Minister (bis 5. März)
Die Veranstaltung hat das Ziel, Vorschläge zur Verbesserung des Zugangs zu bezahlbarem und menschenwürdigem Wohnraum für alle in der Europäischen Union und eine Förderung des Zugangs von Organisationen des sozialen Wohnungsbaus zu langfristigen EU-Finanzierungen voranzutreiben. Die Ministerinnen und Minister tauschen sich im Zusammenhang damit zu Themen wie robuster Renovierung und Bauweise im Einklang mit dem Klimawandel, Entwicklung eines Rechtsrahmens zur Bekämpfung der Immobilienspekulation und Diversifizierung der Finanzierungsquellen aus. Weitere Informationen hier.

Dienstag, 5. März

Brüssel: Wöchentliche Kommissionssitzung
Auf der vorläufigen Agenda stehen eine Mitteilung über Reformen im Vorfeld der Erweiterung, eine europäische Strategie für die Verteidigungsindustrie und ein europäisches Verteidigungsinvestitionsprogramm (EDIP). EbS überträgt die abschließende Pressekonferenz gegen 12 Uhr live.

Mittwoch, 6. März

Online: Presse-Hintergrundgespräch zur Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden
40 Prozent des Energieverbrauchs in der EU gehen auf Gebäude zurück – die überarbeiteten EU-Regeln zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden schaffen deshalb einen Rahmen, um das enorme Einsparpotenzial im Gebäudebereich effektiv zu nutzen. Das Europäische Parlament und die EU-Staaten haben sich Ende letzten Jahres nach intensiven Verhandlungen auf eine Überarbeitung der Richtlinie zur Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) geeinigt, in den kommenden Wochen wollen sie diese Einigung formell bestätigen. Was steht in der Richtlinie, welche Chancen bietet sie für Hausbesitzer und Mieter? Welche neuen Anforderungen gelten künftig für Neu- und Bestandsbauten? Was müssen die EU-Staaten wie und bis wann umsetzen? Dazu diskutieren Expert/innen der Generaldirektion Energie der Europäischen Kommission ab 10 Uhr im Rahmen eines Hintergrundgesprächs (via Webex). Anmeldung – ausschließlich für Medienvertreterinnen und -vertreter! – bis Dienstag (5. März), 15 Uhr an COMM-REP-BER-PRESSE@ec.europa.eu.

Dresden: Kostenlose Filmvorführungen – LUX-Publikumspreis 2024 (bis 8. März)
In den kommenden Monaten finden deutschlandweit Filmvorstellungen der fünf für den LUX-Filmpreis 2024 nominierten Filme statt. Im Rahmen der Veranstaltung finden auch Diskussionen mit Filmschaffenden, darunter Regisseurinnen und Regisseure, Schauspielerinnen und Schauspieler sowie Produzentinnen und Produzenten statt. Nach den Vorstellungen können die Zuschauerinnen und Zuschauer die nominierten Filme bewerten und mitentscheiden, welcher Film als Sieger hervorgehen soll. Der Eintritt für die Veranstaltung von 19 Uhr bis Mitternacht ist frei. Ort: THALIA – Cinema, Coffee and Cycling, Görlitzer Straße 6, Dresden. Anmeldung hier und weitere Informationen hier.

Luxemburg: Urteil des EuGHs zum Markenrecht- Geschmacksmusteranmeldung
Seit dem 26. Juli 2016 ist die Puma SE Inhaberin eines beim Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) eingetragenen Gemeinschaftsgeschmacksmusters (GGM) für Schuhe. Am 22. Juli 2019 stellte eine Niederländische Gesellschaft (Handelsmaatschappij J. Van Hilst), einen Antrag auf Nichtigerklärung des GGM. Sie trug vor, dass dem angegriffenen GGM die Neuheit und Eigenart fehle. Mit Entscheidung vom 19. März 2021 erklärte die Nichtigkeitsabteilung des EUIPO das angegriffene GGM für nichtig und legte der Inhaberin des Geschmacksmusters die Kosten auf. Puma hat gegen diese Entscheidung vor der Beschwerdekammer der EUIPO Beschwerde erhoben. Diese wurde zurückgewiesen. Hiergegen hat Puma vor dem Gericht der EU eine Klage erhoben. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.

Luxemburg: Verhandlung zur Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie am EuGH
Die Kommission hat gegen die Bundesrepublik Deutschland geklagt. Der Gerichtshof solle feststellen, dass die Bundesrepublik gegen ihre unionsrechtlichen Verpflichtungen verstoßen habe, indem sie es allgemein und strukturell versäumt habe, geeignete Maßnahmen zur Vermeidung einer Verschlechterung der mageren Flachland-Mähwiesen und Berg-Mähwiesen in den dafür ausgewiesenen Gebieten zu treffen. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.

Donnerstag, 7. März

Brüssel: Treffen des Rates für Wettbewerbsfähigkeit
Auf der vorläufigen Agenda steht eine Debatte zur Verordnung zur Bekämpfung von Zahlungsverzug im Geschäftsverkehr sowie ein Austausch zum Stand des Binnenmarkts: Jahresbericht 2024 über den Binnenmarkt und die Wettbewerbsfähigkeit. Es folgen Informationen des Vorsitzes zu Legislativvorschlägen, die derzeit geprüft werden (Öffentliche Beratung gemäß Artikel 16 Absatz 8 des Vertrags über die Europäische Union), u. a. zu einer Verordnung über das Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit auf dem EU-Markt, einer Richtlinie über die Sorgfaltspflicht von Unternehmen in Bezug auf Nachhaltigkeit, einer Verordnung über das Binnenmarktinstrument für in Notfällen und einer Verordnung zur Änderung der Verordnungen (EU) 2016/424, (EU) 2016/425, (EU) 2019/1009 und (EU) Nr. 305/2011 in Bezug auf Notfallverfahren in Notfällen für den Binnenmarkt und Richtlinie über Notfallverfahren für die Konformitätsbewertung. Die deutsche und französische Delegation informiert zur aktualisierten Strategie für den maritimen Sektor auf europäischer Ebene. EbS überträgt die abschließende Pressekonferenz um 16.15 Uhr live. Weitere Informationen hier.

Luxemburg: Urteil des EuGHs zur nachträglichen Überprüfung von Nutzungsentgelten für das DB-Eisenbahnnetz
Die Länderbahn, die Prignitzer Eisenbahn, die Ostdeutsche Eisenbahn und die Ostseelands Verkehrs GmbH bieten in unterschiedlichen Gebieten Deutschlands Schienenpersonennahverkehrsdienste an. Sie nutz(t)en das Netz der Deutschen Bahn (DB Netz), um ihre Verkehrsleistungen zu erbringen und zahl(t)en hierzu eine Gebühr. Sie begehren vor dem Verwaltungsgericht Köln die Verpflichtung der Bundesnetzagentur, die Unwirksamkeit der Infrastrukturnutzungsentgelte der Jahre 2002 bis 2011 mit Wirkung für die Vergangenheit und daran anknüpfende Rückzahlungspflichten der DB Netz insoweit festzustellen, als die Entgelte auf Regionalfaktoren beruhten. Dafür berufen sie sich insbesondere auf das Urteil des Gerichtshofs CTL Logistics. Das Verwaltungsgericht Köln hat dem Gerichtshof hierzu eine Reihe von Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona schlug dem Gerichtshof in seinen Schlussanträgen u.a. vor zu entscheiden, das EU-Recht sei so auszulegen, dass es Sache des jeweiligen Mitgliedstaats ist, zu entscheiden, ob die Regulierungsstelle für den Eisenbahnsektor befugt ist, die Rückzahlung der Entgelte, deren Unwirksamkeit sie festgestellt hat, durch den Infrastrukturbetreiber anzuordnen. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.

Montag, 11. März

Straßburg: Plenartagung des Europäischen Parlaments (bis 14. März)
Die Abgeordneten stimmen laut vorläufiger Agenda unter anderem über die überarbeitete Richtlinie zur Energieeffizienz von Gebäuden (EPBD) ab, auf die sich die EU-Staaten und das Parlament Ende vergangenen Jahres geeinigt hatten. Auch die horizontalen Cybersicherheitsanforderungen für Produkte mit digitalen Elementen und Änderung der Verordnung (EU) 2019/1020 sowie eine Substantiierung und Kommunikation expliziter Umweltaussagen (Green Claims Directive) stehen auf der Agenda. Es folgen kurze Präsentationen zur Haftung für fehlerhafte Produkte (Änderung der Verordnung (EU) 2019/1009 hinsichtlich der digitalen Kennzeichnung von EU-Düngemitteln), zur Europäischen Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs und Aufhebung der Verordnung (EG) Nr. 1406/2002 und zur Umsetzung und Ergebnisse in den Mitgliedstaaten der Kohäsionspolitik 2014-2020. Weitere Informationen in Kürze hier.

Brüssel: Treffen des Rates für Sozialpolitik (bis 12. März)
Auf der vorläufigen Agenda steht zunächst die Annahme der Gesetzgebung über eine Verordnung über Transparenz und Zielgruppenorientierung in der politischen Werbung. EbS überträgt die abschließende Pressekonferenz live. Weitere Informationen in Kürze hier.

Brüssel: Treffen der Euro-Gruppe
Die Euro-Gruppe ist ein informelles Gremium, in dem Ministerinnen und Minister aus den Mitgliedstaaten des Euro-Raums über Fragen beraten, die in ihre gemeinsame Verantwortung hinsichtlich des Euro fallen. Weitere Informationen hier.

Dienstag, 12. März

Straßburg: Wöchentliche Kommissionssitzung
Auf der vorläufigen Agenda stehen Besprechungen zur Mitteilung über Reformen im Vorfeld der Erweiterung und Überprüfung der Politik, über die Klimabeständigkeit sowie über eine Mitteilung über Migration und Asylbewerbung. EbS überträgt live.

Straßburg: Plenartagung des Europäischen Parlaments (bis 14. März)
Laut vorläufiger Agenda beginnt der zweite Sitzungstag mit einer Debatte zum Beschluss des Rates zur Aufforderung der Mitgliedstaaten, das Übereinkommen (Nr. 190) der Internationalen Arbeitsorganisation über Gewalt und Belästigung von 2019 zu ratifizieren. Es folgen Abstimmungen zur Zeichnung zusätzlicher Anteile am Kapital der Europäischen Aktien und am Kapital der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE). Auch Abstimmungen zur Richtlinie über Industrieemissionen, zu einem Portal für Industrieemissionen, zu einer Definition von Straftatbeständen und Sanktionen für die Verstöße gegen die restriktiven Maßnahmen der Union sowie zur Änderung der Richtlinie 96/53/EG des Rates zur Festlegung von Vorschriften für bestimmte Straßenfahrzeuge, die in der Gemeinschaft am Straßenverkehr teilnehmen, die höchstzulässigen Abmessungen im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr und die höchstzulässigen Gewichte im grenzüberschreitenden Verkehr stehen auf der Agenda. Des Weiteren folgen unter anderem Abstimmungen zur Nutzung von Fahrwegkapazität der Eisenbahn im einheitlichen europäischen Eisenbahnraum, und zur engeren Beziehungen zwischen der EU und Armenien und die Notwendigkeit eines Friedensabkommens zwischen Aserbaidschan und Armenien. Weitere Informationen in Kürze hier.

Brüssel: Treffen des Rates für Wirtschaft und Finanzen
Die Ministerinnen und Minister besprechen laut vorläufiger Agenda zunächst die sozialen Investitionen und Reformen für eine resiliente Volkswirtschaft, die Umsetzung der Aufbau- und Resilienzfazilität sowie die wirtschaftlichen und finanziellen Folgen der Aggression Russlands gegen die Ukraine. Anschließend informieren der Vorsitz und die Kommission über das Vorgehen im Anschluss an das Treffen der Finanzministerinnen und -minister und Zentralbankpräsidentinnen und -präsidenten der G20 vom 26. und 29. Februar. Weiterhin stehen die Annahme der Empfehlung zur Entlastung der Kommission zur Ausführung des Haushaltsplans für das Haushaltsjahr 2022, die Billigung der Schlussfolgerungen zu den Haushaltsleitlinien für das Jahr 2025 sowie eine Information der Kommission zum Stand der Umsetzung der Rechtsvorschriften im Bereich der Finanzdienstleistungen auf der Agenda. EbS überträgt die abschließende Pressekonferenz live. Weitere Informationen hier.

Mittwoch, 13. März

Straßburg: Plenartagung des Europäischen Parlaments (bis 14. März)
Laut vorläufiger Agenda beginnt der dritte Sitzungstag mit einer Debatte mit Rat und Kommission zur Vorbereitung der Tagung des Europäischen Rates am 21. und 22. März 2024 und einer Debatte mit dem finnischen Premierminister Petteri Orpo. Es folgen unter anderem Abstimmungen zu einem Gesetz über künstliche Intelligenz und zur Änderung der Richtlinie 2013/11/EU über die alternative Beilegung von Verbraucherrechtsstreitigkeiten. Auch Abstimmungen zur Einziehung von Vermögenswerten, zur Nutzung des Binnenmarktinformationssystems und des Single Digital Gateway für die Zwecke bestimmter Anforderungen der Richtlinie über grenzüberschreitende europäische Verbände stehen auf der Agenda. Ebenso folgen Abstimmungen zur Sicherheit von Spielzeug und zur Änderung der Regeln über Abfälle. Abschließend finden Debatten zum Europäischen Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung 2024, zum Europäischen Semester für die wirtschaftspolitische Koordinierung: Beschäftigung und soziale Prioritäten für 2024 und zur Typgenehmigung von Kraftfahrzeugen und Motoren in Bezug auf ihre Emissionen und die Lebensdauer der Batterien (Euro 7) statt. Weitere Informationen in Kürze hier.

Donnerstag, 14. März

Straßburg: Plenartagung des Europäischen Parlaments
Laut vorläufiger Agenda beginnt der letzte Sitzungstag mit Debatten zur versprochenen Überarbeitung der EU-Tierschutzvorschriften und die tierschutzbezogenen europäischen Bürgerinitiativen. Die Kommission gibt eine Erklärung ab zur Rückgabe des von Russland widerrechtlich angeeigneten rumänischen Nationalschatzes. Es folgen Abstimmungen zum Schutz des gewerblichen Eigentums. Abstimmungen zur Änderung der Richtlinien zu Berichtspflichten in den Bereichen Lebensmittel und Lebensmittelzutaten, Außenlärm, Patientenrechte und Funkanlagen, zum Protokoll zur Änderung des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Japan über eine Wirtschaftspartnerschaft betreffend den freien Datenverkehr und zum Abkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Albanien über die operativen Tätigkeiten der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache in der Republik Albanien stehen ebenfalls auf der Agenda. Abschließend folgt eine Abstimmung zur Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs – Carlo Alberto Manfredi Selvaggi. Weitere Informationen in Kürze hier.

Luxemburg: EuGH-Urteil zu Steuern auf Tabakwaren
Die f6 Cigarettenfabrik stellt Tabakwaren her. Sie entwickelte Tabakstränge, die in ein batteriebetriebenes Heizgerät eingeführt und erhitzt werden. Dadurch entstehe ein nikotinhaltiges Aerosol, das von dem Konsumenten über ein Mundstück inhaliert wird. Durch das Erhitzen des Tabaks unterhalb seiner Verbrennungstemperatur solle der Gehalt an gesundheitsschädlichen Stoffen in dem erzeugten Dampf im Vergleich zu herkömmlichem Zigarettenrauch erheblich reduziert werden. Nach den bis zum 31. Dezember 2021 geltenden deutschen Vorschriften wurde die Höhe der auf erhitzten Tabak zu entrichtenden Steuer auf der Grundlage der Berechnung für Pfeifentabak bestimmt. Der deutsche Gesetzgeber bestimmte jedoch, dass diese Summe ab Januar 2022 um einen Betrag erhöht werde, den er ausdrücklich als „Zusatzsteuer“ bezeichnet. Die f6 Cigarettenfabrik stellt die Rechtmäßigkeit der zusätzlichen Steuer in Abrede. Sie erhob daher beim Finanzgericht Düsseldorf Klage auf Aufhebung der neuen Besteuerung. Das Finanzgericht möchte vom Gerichtshof wissen, ob das Unionsrecht einer nationalen Regelung eines Mitgliedstaats über die Erhebung der Tabaksteuer für erhitzten Tabak entgegensteht, die hinsichtlich der Berechnung der Steuer vorsieht, dass neben einem Steuersatz für Pfeifentabak eine Zusatzsteuer erhoben wird. Generalanwalt Rantos schlug dem Gerichtshof in seinen Schlussanträgen vor zu entscheiden, dass eine solche nationale Regelung mit dem Unionsrecht vereinbar ist. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.

Luxemburg: EuGH-Urteil zur Vorfälligkeitsentschädigung aus einem Darlehensvertrag
Zwei Personen schlossen im Januar 2019 mit der VR Bank Ravensburg-Weingarten einen Immobiliar-Verbraucherkreditvertrag zum Zweck des Erwerbs einer Eigentumswohnung ab. Der Sollzinssatz des Darlehens ist nach dem geschlossenen Vertrag bis 30.01.2029 gebunden. Der Vertrag enthält Bestimmungen über die vorzeitige Rückzahlung und die Vorfälligkeitsentschädigung.  Mit Kaufvertrag vom 19.05.2020 veräußerten die Personen die vermietete Immobilie und kündigten den Darlehensvertrag zum 30.06.2020. Die VR Bank Ravensburg-Weingarten teilte ihren Vertragspartnern mit Schreiben vom 09.06.2020 die von ihr bei vorzeitiger Rückzahlung des Darlehens zum 30.06.2020 geforderte Vorfälligkeitsentschädigung mit. Die Betroffenen bezahlten diese Vorfälligkeitsentschädigung. Mit Schreiben vom 19.04.2021 forderten sie die VR Bank Ravensburg-Weingarten zur Rückzahlung der Vorfälligkeitsentschädigung auf und machen mit einer Klage vor dem Landgericht Ravensburg die Rückzahlung dieses Betrags geltend. Die VR Bank Ravensburg-Weingarten setzt dem die Rechtsprechung des BGH entgegen, welcher zufolge ein Kreditgeber Anspruch auf den unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung zusammenhängenden Schaden habe, wenn der Darlehensnehmer zum Zeitpunkt der Rückzahlung Zinsen zu einem gebundenen Sollzinssatz schulde. Das Landgericht Ravensburg möchte nun vom Gerichtshof wissen, ob der unionsrechtliche Begriff der „angemessenen und objektiven Entschädigung für die möglicherweise entstandenen, unmittelbar mit der vorzeitigen Rückzahlung des Kredits zusammenhängenden Kosten“ dahingehend auszulegen ist, dass die Entschädigung auch den entgangenen Gewinn des Kreditgebers, insbesondere die ihm infolge der vorzeitigen Rückzahlung entgehenden zukünftigen Zinszahlungen erfasst. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.

 
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