Die EU-Kommission begrüßt, dass der Europäische Gerichtshof heute (Mittwoch) den Beschluss des Rates von 2015 zur Umverteilung von Flüchtlingen bestätigt und die Klagen der Slowakei und Ungarns abgewiesen hat. „Die Aufmerksamkeit sollte sich nun auf die Umsetzung der rechtlich bindenden Verpflichtungen richten“, sagte Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos in Brüssel. Noch warten einige tausend Bewerber in Italien und Griechenland auf die Umverteilung in andere Mitgliedstaaten. Das Urteil sei eine Chance für alle Mitgliedstaaten, Rechtstreue und Solidarität zu zeigen. Der Umverteilungsmechanismus zeigt europaweit weitere Fortschritte, inzwischen wurden 27.695 Personen aus Griechenland und Italien umverteilt. Die Kommission ruft in ihren heute vorgelegten Fortschrittsberichten alle Beteiligten auf, bei der Steuerung der irregulären Migration, dem Schutz der EU-Außengrenzen und der Unterstützung der Mitgliedstaaten an den Außengrenzen den erfolgreichen Kurs zu konsolidieren.
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