Die Europäische Kommission begrüßt die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das Anleihekaufprogramm der EZB dem Europäischen Gerichtshof zur Prüfung vorzulegen. „Für die Kommission ist es ein gutes Zeichen, dass das Bundesverfassungsgericht zum zweiten Mal in der Geschichte das Vorabentscheidungsverfahren nach Artikel 267 des EU-Vertrages in Anspruch nimmt. Dies ist das richtige Verfahren, um dem Europäischen Gerichtshof zu ermöglichen, den Umfang und die Grenzen der Geldpolitik der Europäischen Zentralbank zu klären“, sagte Richard Kühnel, Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland. „Die Kommission ist überzeugt, dass die EZB derzeit auf der Grundlage und innerhalb der Grenzen der Verträge handelt, wenn sie im Rahmen ihrer geldpolitischen Operationen Staatsanleihen auf dem Sekundärmarkt kauft.“ In diesem Sinne werde sich die Kommission in das Gerichtsverfahren in Luxemburg einbringen.
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