Falls Sie diese E-Mail nicht lesen können, klicken Sie hier um zur Online-Version zu gelangen.
   
European Commission Logo

EU-TERMINVORSCHAU

DIE EU IN DEUTSCHLAND

In dieser Ausgabe
EU-Terminvorschau vom 20. März bis 2. April

Die EU-Terminvorschau ist ein Service der Vertretungen der EU-Kommission in Deutschland für Journalisten. Sie kündigt vor allem Termine der EU-Kommission, des Europäischen Parlaments, des Rates der Europäischen Union und des Europäischen Gerichtshofes mit besonderer Bedeutung für Deutschland an. Kurzfristige Änderungen sind möglich.

Montag, 20. März

Brüssel: Geberkonferenz der Europäischen Kommission und der schwedischen Ratspräsidentschaft für die Erdbebenopfer in der Türkei und Syrien
Die EU und ihre Mitgliedstaaten beabsichtigen angesichts der verheerenden Erdbeben und den großen Schäden erhebliche Zusagen für weitere Hilfs- und Wiederaufbaumaßnahmen in der Türkei sowie Hilfe, Wiederaufbau und Sanierung in Syrien. Die EU ruft andere internationale Partner und globale Geber zur Solidarität mit den Menschen in den beiden betroffenen Ländern auf. Daher richten die Europäische Kommission und der schwedische EU-Ratsvorsitz in Abstimmung mit den türkischen Behörden eine internationale Geberkonferenz aus, sie findet am 20. März in Brüssel statt. Die Geberkonferenz steht EU-Mitgliedstaaten, Kandidatenländern und potenziellen Kandidatenländern offen, außerdem Nachbar- und Partnerländern, G20-Mitgliedern – außer Russland – den Mitgliedstaaten der Golfkooperation sowie den Vereinten Nationen, internationalen Organisationen, humanitären Akteuren sowie internationalen und europäischen Finanzinstitutionen. EbS überträgt live. Weitere Informationen hier und hier.

Brüssel: EZB-Präsidentin Lagarde bei EP-Ausschuss für Wirtschaft und Währung
Der Ausschuss für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments führt den ersten monetären Dialog des Jahres mit der Präsidentin der Europäischen Zentralbank, Christine Lagarde. Sie sprechen u.a. über die Aussichten für die Geldpolitik nach einem Jahr Krieg in der Ukraine. EbS+ überträgt live. Weitere Informationen hier.

Brüssel: Treffen des Rates für Auswärtige Angelegenheiten
Auf der Agenda stehen u. a. Beratungen über die Aggression Russlands gegen die Ukraine und ein Gedankenaustausch über Tunesien. Am Nachmittag werden die EU-Außenministerinnen und -minister eine gemeinsame Sitzung mit den EU-Verteidigungsministerinnen und -ministern abhalten, um die Umsetzung des Strategischen Kompasses ein Jahr nach seiner Billigung und die Unterstützung der EU für die Ukraine zu erörtern. EbS+ überträgt die abschließende Pressekonferenz mit dem EU-Außenbeauftragten Josep Borrell um 18.15 Uhr live. Weitere Informationen hier.

Brüssel: Treffen des Rates für Landwirtschaft und Fischerei
Die Ministerinnen und Minister werden einen Gedankenaustausch über die Vorschläge der Kommission zur Verbesserung der Nachhaltigkeit und Widerstandsfähigkeit des Fischerei- und Aquakultursektors der EU führen. Außerdem auf der Agenda stehen u.a. die Lage auf den Agrarmärkten, insbesondere vor dem Hintergrund der russischen Invasion in die Ukraine, sowie die Mitteilung der Kommission zum Schutz von Bestäuberarten. Im Anschluss findet um 20:45 Uhr eine Pressekonferenz statt, EbS+ überträgt live. Weitere Informationen hier.

Dienstag, 21. März

Brüssel: Öffentliche Anhörung zum Zusammenbruch der Silicon Valley Bank (SVB) und den Auswirkungen auf die Finanzstabilität in Europa
Andrea Enria, Vorsitzender des Aufsichtsrates der Europäischen Zentralbank, und Jose Manuel Campa, Vorsitzender der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde, nehmen an einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Währung des Europäischen Parlaments über die Auswirkungen des Zusammenbruchs der Silicon Valley Bank auf die Finanzstabilität in Europa teil. Uhrzeit: 14:30 Uhr (tbc). EbS+ überträgt live. Weitere Informationen hier.

Brüssel: Treffen des Rates für allgemeine Angelegenheiten
Die Ministerinnen und Minister werden die Tagung des Europäischen Rates am 23./24. März 2023 vorbereiten. Außerdem wird sich der Rat mit den Beziehungen der EU zum Vereinigten Königreich und der grundsätzlichen politischen Einigung über den Windsor-Rahmen, die von der Europäischen Kommission und der Regierung des Vereinigten Königreichs am 27. Februar 2023 erzielt wurde, befassen. Weitere Themen sind u.a. das Paket des Europäischen Semesters 2023 sowie die Situation der Rechtsstaatlichkeit in der Slowakei, Finnland, Belgien, Bulgarien und der Tschechischen Republik. Im Anschluss findet gegen 17 Uhr eine Pressekonferenz statt, EbS überträgt live. Weitere Informationen hier.

Luxemburg: EuGH-Urteil zu Thermofenster – Nutzungsanrechnung
Der Käufer eines gebrauchten Mercedes C 220 CDI, dessen Abgasrückführungssystem ein „Thermofenster“ vorsieht, erhob gegen den Hersteller Mercedes-Benz beim Landgericht Ravensburg eine Klage auf Schadensersatz. Durch das Thermofenster wird die Abgasrückführung bei kühleren Außentemperaturen reduziert, was zu einer Erhöhung der Stickoxidemissionen (NOx) führt.

Nach der vorläufigen Einschätzung des Landgerichts Ravensburg stellt das in Rede stehende Thermofenster eine unzulässige Abschalteinrichtung im Sinne des Unionsrechts dar, da es offenbar nicht darauf abzielt, den Motor vor unmittelbaren Beschädigungsrisiken zu schützen, die zu einer konkreten Gefahr während des Betriebs des Fahrzeugs führen, sondern nur, den Verschleiß des Motors zu verhindern. Das Landgericht Ravensburg hat den Gerichtshof gefragt, ob das Unionsrecht dem individuellen Erwerber eines Fahrzeugs, das mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung ausgestattet ist, einen Ersatzanspruch aufgrund deliktischer Haftung gegen den Fahrzeughersteller einräumt, und zwar auch bei einfacher Fahrlässigkeit. Mercedes-Benz scheine nämlich nicht vorsätzlich gehandelt zu haben. Im vorliegenden Fall würde eine solche Haftung nach deutschem Recht voraussetzen, dass die Unionsregelung über die EG-Typgenehmigung, nach der solche Abschalteinrichtungen verboten sind, auch darauf abzielt, die Interessen eines individuellen Erwerbers zu schützen. Generalanwalt Rantos hat in seinen Schlussanträgen vom 2. Juni 2022 die Ansicht vertreten, dass Erwerber eines Fahrzeugs mit einer unzulässigen Abschalteinrichtung einen Ersatzanspruch gegen den Fahrzeughersteller haben müssten. Es sei Sache der Mitgliedstaaten, die Methoden für die Berechnung eines solchen Ersatzanspruchs festzulegen, jedoch unter der Voraussetzung, dass dieser Ersatz in Anwendung des Effektivitätsgrundsatzes dem erlittenen Schaden angemessen sei. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.

Mittwoch, 22. März

Brüssel: Wöchentliche Kommissionssitzung
Auf der vorläufigen Agenda der Sitzung der EU-Kommission stehen ein Verbraucherschutzpaket mit Vorschlägen zu umweltbezogenen Angaben („ökologischer Fußabdruck“) auf Produkten/bei Dienstleistungen und zum sogenannten „Recht auf Reparatur“, das die Langlebigkeit und Wiederverwendung von Produkten stärken soll. Im Anschluss findet voraussichtlich gegen 12 Uhr eine Pressekonferenz statt, EbS überträgt live.

Brüssel: Dreigliedriger Sozialgipfel
Der Dreigliedrige Sozialgipfel ist ein Forum für den Dialog zwischen den Präsidenten der EU-Organe und führenden Vertreterinnen und Vertretern der europäischen Sozialpartner. Im Anschluss findet gegen 17.45 Uhr eine Pressekonferenz statt, EbS+ überträgt live. Weitere Informationen in Kürze hier.

New York: Kommissionsvizepräsidentin Šuica bei Wasserkonferenz der Vereinten Nationen (bis 24. März)
Dubravka Šuica, Vizepräsidentin der Europäischen Kommission, nimmt in New York an der Wasserkonferenz der Vereinten Nationen teil und spricht in mehreren Vorträgen und Panels, darunter bei der Eröffnung der Sitzung, im Side Event „Water, Peace, and Security in Africa“ und im interaktiven Dialog zum Thema „Water for sustainable development“. Programm hier, Anmeldung hier und weitere Informationen hier.

Donnerstag, 23. März

Berlin: Debatte „WB2EU Ideas go public debate“ zur EU-Erweiterungspolitik auf dem Westbalkan
Unter dem Titel „Auf dem Weg zu einer glaubwürdigen EU-Erweiterungspolitik? Was bedeutet die deutsche "Zeitenwende" für den Westbalkan?“ macht die Veranstaltung die aktuelle Diskussion über die EU-Erweiterungspolitik gegenüber dem Westbalkan einer breiten Öffentlichkeit in Deutschland zugänglich. Im Mittelpunkt der Debatte steht die Frage, inwieweit die von Bundeskanzler Scholz ausgerufene „Zeitenwende“ nach dem Einmarsch Russlands in die Ukraine Auswirkungen auf die Erweiterungspolitik der EU auf dem Westbalkan hat. Es diskutieren Manuel Sarrazin, Sondergesandter der Bundesregierung für die Länder des westlichen Balkans, und Senada Šelo Šabić vom Institut für Entwicklung und Internationale Beziehungen (IRMO). Jörg Wojahn, Vertreter der Europäischen Kommission in Deutschland, eröffnet die Veranstaltung. Ort: Europäisches Haus, Unter den Linden 78, Berlin. Die Veranstaltung findet von 16 bis 17.30 Uhr in Englisch statt. Anmeldung hier und weitere Informationen hier.

Brüssel: Tagung des Europäischen Rates (bis 24. März)
Die Staats- und Regierungschefs der 27 EU-Staaten werden sich insbesondere mit den Themen Ukraine, Energie sowie Wettbewerbsfähigkeit/Binnenmarkt/Wirtschaft befassen. Am Ende beider Gipfeltage finden jeweils Pressekonferenzen mit Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen und EU-Ratspräsident Charles Michel statt, EbS und EbS+ übertragen am 23. März und 24. März live. Weitere Informationen hier.

Luxemburg: EuGH-Urteil zum Verbot der Doppelbestrafung
Die Generalstaatsanwaltschaft Bamberg ermittelt gegen verschiedene Personen wegen des Verdachts der Bildung einer kriminellen Vereinigung sowie des Anlagebetrugs in Form des Cybertradings. Das Amtsgericht Bamberg erließ gegen einen der Beschuldigten einen Haftbefehl wegen Fluchtgefahr und darauf gestützt einen Europäischen Haftbefehl. Der Beschuldigte legte gegen die beiden Haftbefehle Beschwerden ein, die jedoch vom Landgericht Bamberg als unbegründet verworfen wurden. Das Landgericht war insbesondere der Ansicht, dass eine bereits zuvor erfolgte Verurteilung des Beschuldigten durch das Landesgericht Wien der Strafverfolgung in Deutschland nicht entgegenstehe. Es handele sich nämlich nicht um dieselbe Straftat, weil es vor dem Landesgericht Wien um Geschädigte in Österreich gegangen sei, während es hier um Geschädigte in Deutschland gehe. Jedenfalls werde der Beschuldigte in Deutschland nicht nur wegen Betrugs, sondern auch wegen Bildung einer kriminellen Vereinigung (§ 129 StGB) verfolgt. Hinsichtlich dieses Straftatbestands gelte das Verbot der Doppelverfolgung nach dem Schengener Durchführungsübereinkommen nicht, weil Deutschland insoweit einen Vorbehalt bei der Ratifikation erklärt habe. Der Beschuldigte hat gegen den Beschluss des Landgerichts eine weitere Beschwerde beim Oberlandesgericht Bamberg eingelegt. Anders als das Landgericht geht das OLG davon aus, dass dieselbe Tat vorliegt, da bei den dem Beschuldigten zur Last gelegten Handlungen nicht nach Geschädigten in Deutschland und solchen in Österreich unterschieden werden könne. Das OLG hat jedoch Zweifel, ob das Verbot der Doppelverfolgung nach Artikel 54 des Schengener Durchführungsabkommens überhaupt anwendbar ist. Das OLG möchte vom EuGH wissen, ob Artikel 55 des Schengener Durchführungsübereinkommens, wonach für Straftaten gegen die Sicherheit des Staates oder gleichermaßen wesentliche Interessen ein Vorbehalt hinsichtlich des Verbots der Doppelverfolgung erklärt werden kann, mit dem in der EU-Grundrechte-Charta verankerten Verbot der Doppelverfolgung vereinbar und somit gültig ist. Generalanwalt Szpunar hat in seinen Schlussanträgen vom 20. Oktober 2022 die Ansicht vertreten, dass auf der Grundlage von Artikel 55 des Schengener Durchführungsübereinkommens abgegebene Erklärungen mit der EU-Grundrechte-Charta unvereinbar seien. In solchen Erklärungen genannte Bestimmungen könnten nicht in Gerichtsverfahren angewandt werden. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.

Freitag, 24. März

Brüssel: Euro-Gipfel
Die EU-Führungsspitzen tauschen sich beim Euro-Gipfel über die aktuelle Wirtschaftslage aus. Die genaue Tagesordnung wird in Kürze hier veröffentlicht.

Montag, 27. März

Berlin: Paneldiskussion zum Thema Kinderarmut und EU-Kinderstrategie
Save the Children Deutschland veröffentlicht seinen europäischen Kinderarmutsbericht und lädt zum daran anknüpfenden Rahmenprogramm ein. Bei der Paneldiskussion „Gemeinsam für Chancengleichheit – Die EU-Kinderstrategie als wirksames Instrument gegen Kinderarmut?“ werden die Handlungsoptionen zur Verbesserung der Chancengleichheit für Kinder in Deutschland besprochen. Die Teilnehmerinnen und Teilnehmer diskutieren unter anderem politische Antworten im Rahmen der EU-Kindergarantie. Es nehmen unter anderem Egbert Holthuis, Referatsleiter in der Generaldirektion für Beschäftigung, Soziales und Integration der Europäischen Kommission, Ekin Deligöz, parlamentarische Staatssekretärin bei der Bundesministerin für Familie, Senioren, Frauen und Jugend und nationale Kinderchancen-Koordinatorin, und Florian Westphal – Geschäftsführer von Save the Children Deutschland, teil. Ort: Europäische Kommission, Unter den Linden 78, 10117 Berlin. Anmeldung hier, weitere Informationen hier.

Online: EBD De-Briefing zur Tagung des Europäischen Rates vom 23. und 24. März
Nach der Tagung des Europäischen Rates vom 23. und 24. März, veranstaltet die Europäische Bewegung Deutschland (EBD) zur Analyse der Ratssitzung ein digitales „EBD De-Briefing Europäischer Rat“ um 14 Uhr. Den Erstkommentar hält Nora Hesse, Leiterin des politischen Teams bei der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland. Fragen und Kommentare können per Chat und via Twitter in die Diskussion eingebracht werden. Anmeldung und weitere Informationen hier.

Dienstag, 28. März

Brüssel: Treffen des Rates für Energie
Auf der vorläufigen Agenda stehen Debatten zur Richtlinie über gemeinsame Vorschriften für die Binnenmärkte für erneuerbare Gase und Erdgas sowie Wasserstoff, über die Verordnung über die Binnenmärkte für erneuerbare Gase und Erdgas sowie für Wasserstoff sowie Aussprachen über die Gestaltung des Strommarktes. Des Weiteren besprechen die Ministerinnen und Minister die Verordnung des Rates über koordinierte Maßnahmen zur Senkung der Gasnachfrage und die Vorbereitung auf den Winter 2023/2024. Weitere Informationen in Kürze hier.

Mittwoch, 29. März

Brüssel: Wöchentliche Kommissionssitzung
Die Kommissarinnen und Kommissare beraten laut vorläufiger Tagesordnung über einen Vorschlag zur Modernisierung des Gesellschaftsrechts. Auf der vorläufigen Agenda steht außerdem eine Überarbeitung der EU-Arzneimittelvorschriften einschließlich der Rechtsvorschriften für Arzneimittel für Kinder und seltene Krankheiten sowie eine Empfehlung zur Bekämpfung antimikrobieller Resistenzen. Im Anschluss findet voraussichtlich gegen 12 Uhr eine Pressekonferenz statt, EbS überträgt live.

Brüssel: Plenartagung des Europäischen Parlaments (bis 30. März)
Auf der vorläufigen Agenda stehen Debatten zu den Schlussfolgerungen der Tagung des Europäischen Rates vom 23. und 24. März, zur Verordnung über fluorierte Gase, zu Stoffen, die zum Abbau der Ozonschicht führen, sowie zur Verordnung über die allgemeine Produktsicherheit. Weitere Informationen hier.

Luxemburg: Mündliche Verhandlungen zum Ausschluss von Sendeunternehmen von der deutschen Leermedienabgabe am EuGH
Das Landgericht Erfurt möchte vom Gerichtshof wissen, ob es mit der Urheberrechtsrichtlinie 2002/29 vereinbar ist, dass in Deutschland Sendeunternehmen keine Gelder aus der sog. Leermedienabgabe erhalten. Diese Abgabe soll einen gerechten Ausgleich dafür schaffen, dass Private von urheberrechtlich geschützten Werken Kopien anfertigen dürfen. Das Landgericht hat über einen Rechtsstreit zwischen dem Sendeunternehmen Seven.One Entertainment Group und der Rechteverwertungsgesellschaft Corint Media zu entscheiden. Seven.One ist durch Privatkopien erheblich betroffen, u. a. in Form der Aufzeichnung ihres Programms mittels (Online) Videorecordern. Sie fordert von Corint Media die vertragsgemäße Durchsetzung der Leermedienabgabe und die Ausschüttung entsprechender Erlöse. Corint Media kann dieser Forderung jedoch derzeit nicht nachkommen, da Sendeunternehmen nach deutschem Urheberrecht von der Leermedienabgabe ausgeschlossen sind. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.

Donnerstag, 30. März

Weimar: EU-Justizkommissar Reynders beim Deutschen Richter- und Staatsanwaltstag (bis 30. März)
Der deutsche Richter- und Staatsanwaltstag findet vom 29. bis 31. März unter dem Titel „Programmiertes Recht – absolute Gerechtigkeit?“ in Weimar statt. EU-Justizkommissar Didier Reynders hält am 30. März von 11.30 bis 13 Uhr einen Vortrag zum Thema „Rechtsstaatlichkeit in Europa“. Am Vortag, den 29. März, nimmt Paul Nemitz, Hauptberater der Generaldirektion Justiz und Verbraucher, von 15.30 bis 17 Uhr an der Diskussion „Streitpunkt III: Brave New Rechtsstaat“ teil. Im Rahmen der Veranstaltungseröffnung wird der nächste DRB-Menschenrechtspreis verliehen. Programm hier, Anmeldung hier und weitere Informationen hier.

Berlin: Podiumsdiskussion „Grüner Wandel in Europas Gebäuden – wie sozial und fair gestalten?“
Der Gebäudesektor ist einer der größten Energieverbraucher mit 40 % der Energie und 36 % der Treibhausgasemission in der EU. In einer Podiumsdiskussion diskutieren unter anderem Barbara Kauffmann, Direktorin in der Generaldirektion Beschäftigung und Soziales der EU-Kommission, darüber, was genau die EU zum Gelingen der Energiewende im Gebäudesektor beiträgt. Robert Gampfer, politischer Referent in der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland, moderiert die Diskussion. Ort: Europäisches Haus, Unter den Linden 78, Berlin. Die Veranstaltung findet von 13 bis 14.30 Uhr statt. Anmeldung hier.

Brüssel: Plenartagung des Europäischen Parlaments
Auf der vorläufigen Agenda stehen Debatten zu gleichem Entgelt für Männer und Frauen bei gleicher Arbeit, zur Plattform für die Zusammenarbeit gemeinsamer Ermittlungsgruppen, zum Europäischen Jahr der Kompetenz 2023 sowie zur Ernennung eines Mitglieds des Rechnungshofs. Weitere Informationen hier.

Luxemburg: EuGH-Urteil zu Datenschutz bei Livestream-Unterricht
Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat darüber zu entscheiden, ob es für Livestream-Unterricht neben der Einwilligung der Eltern/volljährigen Schüler auch der Einwilligung der Lehrkraft bedarf oder ob die Datenverarbeitung durch das Hessische Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz gedeckt ist. Das Verwaltungsgericht ersucht den Gerichtshof in diesem Zusammenhang um Auslegung der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO), konkret ihres Art. 88 betreffend die Datenverarbeitung im Beschäftigungskontext, wonach die Mitgliedstaaten spezifischere Vorschriften zur Gewährleistung des Schutzes der Rechte und Freiheiten hinsichtlich der Verarbeitung personenbezogener Beschäftigtendaten im Beschäftigungskontext vorsehen können. Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona hat in seinen Schlussanträgen vom 22. September 2022 die Ansicht vertreten, dass die streitige hessische Regelung nicht auf Art. 88 DSGVO gestützt werden könne, weil sie erstens keine spezifischeren Vorschriften enthalte und zweitens lediglich die allgemeinen Garantien aus Art. 5 DSGVO wiederhole. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.

Luxemburg: EuGH-Schlussanträge zu Geldbußen gegen VW in Italien und in Deutschland – Verbot der Doppelbestrafung?
Volkswagen und die Volkswagen Group Italia beanstanden vor den italienischen Gerichten einen Bescheid der italienischen Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde vom 4. August 2016, mit dem ihnen eine Geldbuße in Höhe von 5 Mio. Euro wegen Verstoßes gegen das italienische Verbrauchergesetzbuch auferlegt wurde. Zum einen habe VW in Italien Fahrzeuge in Verkehr gebracht, die mit Systemen ausgestattet waren, die dazu bestimmt waren, die Messung der Schadstoffemissionen für die Zwecke der Typgenehmigung zu verändern. Zum anderen habe VW Werbung verbreitet, in der trotz der Veränderung der Emissionswerte die Übereinstimmung dieser Fahrzeuge mit den umweltrechtlichen Vorschriften betont wurde. VW beruft sich im italienischen Gerichtsverfahren unter Hinweis auf einen im Juni 2018 rechtskräftig gewordenen Bußgeldbescheid der Staatsanwaltschaft Braunschweig über 1 Mrd. Euro auf das Verbot der Doppelbestrafung. Diese Sanktion bezog sich u. a. auf das weltweite Inverkehrbringen (auch auf dem italienischen Markt) von Fahrzeugen, die mit Systemen ausgestattet waren, die die Messung der Schadstoffemissionen für die Zwecke der Typgenehmigung verändern sollten, und auf die Verbreitung von Werbung, in der trotz der Veränderung der Emissionswerte hervorgehoben wurde, dass diese Fahrzeuge besonders umweltfreundlich seien. Das erstinstanzliche Gericht war der Ansicht, dass die Geldbußen auf unterschiedlichen Rechtsgrundlagen beruhen, und wies die Klage von VW ab. Der von VW im Wege des Rechtsmittels angerufene italienische Staatsrat ersucht den Gerichtshof vor diesem Hintergrund um Präzisierung des unionrechtlichen Verbots der Doppelbestrafung. Generalanwalt Campos Sánchez-Bordona legt heute seine Schlussanträge vor. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.

 
mehr
 

Dies ist ein Newsletter der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland. Der Newsletter ist ein Service der Vertretung der Europäischen Kommission in Deutschland.

Wenn Ihnen der Newsletter weitergeleitet wurde, Sie ihn aber direkt erhalten möchten, können Sie ihn hier abonnieren.

Sie können diesen Newsletter über Ihr Profil abbestellen.

Lesen Sie unsere Datenschutzerklärung.

Die Europäische Kommission ist dem Datenschutz verpflichtet. Alle personenbezogenen Daten werden in Übereinstimmung mit der Verordnung (EU) 2018/1725 verarbeitet. Bitte lesen Sie die Datenschutzerklärung