Berlin: Pressegespräch mit Sabine Weyand, Generaldirektorin Handel der Europäischen Kommission
Die russische Invasion in der Ukraine hat gezeigt, wie wichtig ein starkes, einheitliches Vorgehen der EU ist, wenn es um die globale Schnittstelle zwischen Geopolitik und Handel geht. Aber durch die Krise des multilateralen Handelssystems und die Corona-Krise war das Konzept der offenen strategischen Autonomie schon vorher in den Fokus der europäischen Handelspolitik gerückt. Dabei geht es unter anderem um die Frage, wie die EU ihre Handelsbeziehungen mit China und den USA ausgestalten möchte. Auch die Förderung nachhaltiger und verantwortungsvoller Wertschöpfungsketten spielt in der Gestaltung der EU-Politik eine immer wichtigere Rolle. Dr. Sabine Weyand, Generaldirektorin der Generaldirektion für Handel (DG TRADE) der Europäischen Kommission, diskutiert über diese Fragen während eines Pressegesprächs ("Unter Zwei"). Zeit: ab 9.00 Uhr, Ort: Vertretung der Europäischen Kommission, Unter den Linden 78. Anmeldung – ausschließlich für Medienvertreter und Medienvertreterinnen! – bis 16. März an COMM-REP-BER-PRESSE@ec.europa.eu.
Online/Brüssel: Kohäsionsforum mit EU-Kommissionspräsidentin von der Leyen und verschiedenen Kommissarinnen und Kommissaren (bis 18. März)
Das Forum bringt rund 2.000 Vertreterinnen und Vertreter von EU-Institutionen, nationalen, regionalen und lokalen Behörden aus allen Mitgliedstaaten, Sozial- und Wirtschaftspartnern, Nichtregierungsorganisationen und Vertretern des akademischen Sektors zusammen. Zu den wichtigsten Rednern in diesem Jahr gehören Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen, die per Videobotschaft teilnehmen wird, Kommissarin Elisa Ferreira, zuständig für Regionalpolitik, Sozialkommissar Nicolas Schmit und Forschungskommissarin Mariya Gabriel, die ebenfalls per Videobotschaft teilnehmen wird. Das Forum bietet die Gelegenheit, mit allen Interessenträgern über die großen Herausforderungen der Kohäsionspolitik nachzudenken – wie kann die Kohäsionspolitik einen starken und ausgewogenen wirtschaftlichen Aufschwung unterstützen, das Wohlergehen der EU-Bürger vor dem Hintergrund der Globalisierung verbessern, den grünen und digitalen Wandel unterstützen und die demografischen Herausforderungen bewältigen. In diesem Jahr wird besonderes Augenmerk darauf gelegt, wie die Kohäsionspolitik diejenigen unterstützen kann, die vor dem Krieg in der Ukraine fliehen, und wie die Mitgliedstaaten und Regionen bei der Bewältigung der Folgen des Coronavirus-Ausbruchs unterstützt werden können. Die Veranstaltung wird auch einen Austausch über den 8. Bericht über den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt ermöglichen, der im vergangenen Monat veröffentlicht wurde. Das Forum beginnt mit einer Pressekonferenz der Kommissionsmitglieder Ferreira und Schmit um 10: 30 Uhr MEZ, die Sie auf EbS live verfolgen können. EbS+ überträgt live am Freitag, 18. März. Programm hier und weitere Informationen hier.
Brüssel: Treffen des Rates für Umwelt
Auf der vorläufigen Agenda stehen unter anderem Debatten und Aussprachen zur Verordnung über Batterien und Batterieabfälle, zum Paket "Fit for 55", zur Überarbeitung der Richtlinie 2003/87/EG über ein System für den Handel mit Treibhausgasemissionszertifikaten, zur Überarbeitung der Verordnung (EU) 2018/842 über verbindliche jährliche Reduktionen der Treibhausgasemissionen der Mitgliedstaaten von 2021 bis 2030, der Verordnung (EU) 2018/841 über die Emissionen und den Abbau von Treibhausgasen durch Landnutzung, Landnutzungsänderungen und Forstwirtschaft und der Verordnung (EU) 2019/631 zur Festlegung von CO2-Leistungsnormen für neue Personenkraftwagen und neue leichte Nutzfahrzeuge. Außerdem stehen Debatten und Aussprachen zur Verordnung zur Einrichtung eines sozialen Klimafonds, zur Verordnung über die Bereitstellung bestimmter Rohstoffe und Produkte auf dem EU-Markt, die in Zusammenhang mit Entwaldung und Waldschädigung stehen, und zur „Vergrünung des Europäischen Semesters“ auf der Agenda. EbS+ überträgt live. Weitere Informationen hier.
Dijon: Informelle Konferenz der für Ministerinnen und Minister für Tourismus (bis 18. März)
Die für Tourismus zuständigen Ministerinnen und Minister der 27 EU-Mitgliedstaaten sprechen über den Wandel des Tourismus im Rahmen der wirtschaftlichen Erholung nach der Corona-Pandemie und die Rolle der Mitgliedstaaten bei der Unterstützung der Branche. Die Europäische Kommission stellt unter anderem die endgültige Fassung der Strategie für nachhaltigen Tourismus vor. Weitere Informationen hier.
Luxemburg: EuGH-Urteil zu Rechten von Leiharbeiternehmern
Ein Leiharbeitnehmer, der fast fünf Jahre bei der Daimler AG in der Motorenfertigung eingesetzt war, ohne dass ein Vertretungsfall vorgelegen hätte, macht vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg geltend, dass die Überlassung nicht nur vorübergehend gewesen sei und daher ein Arbeitsverhältnis direkt mit Daimler zustande gekommen sei. Das deutsche Arbeitnehmerüberlassungsgesetz sieht seit dem 1. April 2017 vor, dass bei Überschreiten der zulässigen Überlassungshöchstdauer (gesetzlich 18 aufeinander folgende Monate, tarifvertraglich kann eine abweichende Dauer festgelegt werden) ein Arbeitsverhältnis mit dem Entleiher zustande kommt. Allerdings werden (gemäß einer Übergangsvorschrift) Überlassungszeiten vor dem 1. April 2017 bei der Berechnung der Überlassungsdauer nicht berücksichtigt. Das Landesarbeitsgericht ersucht den Gerichtshof in diesem Zusammenhang um Auslegung der Leiharbeitsrichtlinie 2008/104, u.a. hinsichtlich des Begriffs „vorübergehend“, hinsichtlich der Zulässigkeit des in der deutschen Übergangsregelung vorgesehenen Anrechnungsausschlusses sowie hinsichtlich der Folgen, falls die Überlassung nicht mehr vorübergehend sein sollte. Generalanwalt Tanchev hat seine Schlussanträge am 9. September 2021 vorgelegt. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier.
Luxemburg: EuGH-Schlussanträge zum Verfall von Urlaubsansprüchen bei Krankheit bzw. voller Erwerbsminderung
Im Anschluss an das EuGH-Urteil Max-Planck-Gesellschaft zur Förderung der Wissenschaften hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschieden, dass der Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub grundsätzlich nur dann am Ende des Kalenderjahrs oder eines zulässigen Übertragungszeitraums erlischt, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zuvor konkret aufgefordert hat, seinen Urlaub rechtzeitig im Urlaubsjahr zu nehmen, und ihn darauf hingewiesen hat, dass dieser andernfalls verfallen kann, und der Arbeitnehmer den Urlaub dennoch aus freien Stücken nicht genommen hat. Andererseits versteht das BAG für den Fall, dass der Arbeitnehmer im Urlaubsjahr aus gesundheitlichen Gründen an seiner Arbeitsleistung gehindert war, das Bundesurlaubsgesetz nach Maßgabe des EuGH-Urteils KHS dahin, dass gesetzliche Urlaubsansprüche bei fortdauernder Arbeitsunfähigkeit 15 Monate nach dem Ende des Urlaubsjahrs erlöschen. Das BAG möchte nun wissen, ob das Unionsrecht den Verfall des Urlaubsanspruchs nach 15 Monaten (oder ggfs. einer längeren Frist) auch dann gestattet, wenn der Arbeitnehmer im Verlauf des Urlaubsjahrs erkrankt und seitdem ununterbrochen arbeitsunfähig ist bzw. im Verlauf des Urlaubsjahrs die vollständige Erwerbsminderung eingetreten ist und der Arbeitgeber seine Mitwirkungsobliegenheiten nicht erfüllt hat, obwohl der Arbeitnehmer den Urlaub bis zum Eintritt der Arbeitsunfähigkeit bzw. der vollen Erwerbsminderung zumindest teilweise hätte nehmen können. Generalanwalt Richard de la Tour legt heute seine Schlussanträge vor. Ansprechpartner für die Presse beim EuGH hier. Weitere Informationen hier und hier.
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