Unternehmen des öffentlichen Nah- und Regional-Personenverkehrs in Deutschland können für Ausfälle aufgrund der Coronavirus-Pandemie entschädigt werden. Die Europäische Kommission hat am Freitag nach den EU-Beihilfevorschriften eine deutsche Regelung über 6 Mrd. Euro genehmigt.
„Die Unternehmen des öffentlichen Nah- und Regionalverkehrs haben auch während der Coronavirus-Pandemie wichtige Dienstleistungen für die Bürgerinnen und Bürger erbracht. Dank dieser 6 Mrd. Euro schweren Regelung kann Deutschland sie für die Einbußen entschädigen, die sie durch die Pandemie und die Sofortmaßnahmen zu deren Eindämmung erlitten haben“, sagte die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager.