Die Europäische Kommission hat heute (Sonntag) zwei Beihilferegelungen genehmigt, mit denen Deutschland seine Wirtschaft infolge des Ausbruchs des Coronavirus zu unterstützen beabsichtigt. Die von Deutschland angemeldeten Regelungen wurden auf der Grundlage des von der Kommission am 19. März 2020 erlassenen Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen zur Stützung der Wirtschaft angesichts des derzeitigen Ausbruchs von COVID-19