Brüssel: Wöchentliche Kommissionssitzung
Auf der vorläufigen Agenda der Kommissionssitzung steht der Beitrag der Kommission zur Konferenz zur Zukunft Europas. Weitere Informationen und eine detaillierte Agenda können vorab hier abgerufen werden. Im Anschluss an die Sitzung findet gegen 12 Uhr eine Pressekonferenz statt, die live auf EbS übertragen wird.
Davos: Präsidentin von der Leyen hält Keynote-Rede
Beim Weltwirtschaftsforum in Davos hält Präsidentin von der Leyen ab 11:30 Uhr eine Keynote-Rede, die live auf EbS+ übertragen wird.
Brüssel: Hoher Vertreter Borrell trifft Juan Guaidó
Der Hohe Vertreter für Außen- und Sicherheitspolitik Josep Borrell trifft den Präsidenten der Nationalversammlung Venezuelas, Juan Guaidó, der von der EU als Interimspräsident anerkannt wurde. Das Gespräch wird die allgemeine Lage in Venezuela zum Thema haben.
Luxemburg: EuGH-Urteile über Zugang zu Arzneimittelzulassungsanträgen beigefügten Studien
Der EuGH urteilt zu zwei Fällen über den Zugang zu Arzneimittelzulassungsanträgen beigefügten Studien. Der erste Fall betrifft Pharmaunternehmen PTC Therapeutics International, weitere Informationen hier, der zweite Fall betrifft das zur Merck-Gruppe gehörende Pharmaunternehmen Intervet International, weitere Informationen dazu hier.
Luxemburg: EuGH zur Verzögerung von Generika-Einführung
Als das Patent des Pharma-Unternehmens GlaxoSmithKline (GSK) an dem aktiven pharmazeutischen Wirkstoff des Antidepressivums Paroxetin im Jahr 1999 auslief, versuchten Generikahersteller wie Norton Healthcare, Generics und Alpharma, Generika dieses Arzneimittels auf den britischen Markt zu bringen. GSK konnte dies nur verhindern, wenn es sich erfolgreich auf eines oder mehrere seiner „sekundären“ Patente stützen konnte. Die Generikahersteller machten jedoch ̶ zum Teil auch gerichtlich ̶ geltend, dass diese Patente ungültig seien und/oder durch das das generische Paroxetin nicht verletzt würden. GSK einigte sich daraufhin mit ihnen, dass sie gegen Geldzahlungen oder andere Vorteile ihre Versuche einstellten oder verzögerten. Die britische Wettbewerbsbehörde sah in diesen Vereinbarungen einen Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung durch GSK und eine verbotene Wettbewerbsbeschränkung seitens aller Beteiligten, und verhängte daher erhebliche Geldbußen gegen die Unternehmen. Diese wehren sich dagegen vor einem britischen Gericht, das dem Gerichtshof eine Reihe von Fragen vorgelegt hat. Generalanwältin Kokott legt heute ihre Schlussanträge vor. Weitere Informationen auf den Seiten des EuGH .