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EU-AKTUELL

DIE EU IN DEUTSCHLAND

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200 Millionen Arbeitnehmer in der EU profitieren von neuen EU-Regeln für bessere Mindestschutzstandards

Die heute (Mittwoch) in Kraft getretenen EU-Regeln für transparente Arbeitsbedingungen stärken die Rechte von 200 Millionen Arbeitnehmern. Davon profitieren insbesondere Arbeitnehmer in neuen Arbeitsformen, wie z.B. Arbeitnehmer mit "Nullstundenverträgen" und Hausangestellte, die bisher nicht durch EU-Vorschriften geschützt waren. Sie werden von mehr Transparenz profitieren, indem sie von Anfang an wichtige Informationen über ihre Arbeitsbedingungen erhalten. Dazu gehören u.a. eine Höchstdauer für die Probezeit zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses, eine Mindestplanbarkeit der Arbeit mit angemessenem Vorlauf für Arbeitnehmer, deren Arbeitszeitplan unvorhersehbar ist (z. B. Arbeit auf Abruf), Vorschriften zur Verhinderung von Missbrauch für Null-Stunden-Verträge und der Anspruch auf kostenlose obligatorische Fortbildung im Falle der Verpflichtung des Arbeitgebers zur Bereitstellu

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EU und Japan wählen erste gemeinsame Erasmus-Mundus-Masterprogramme aus

Die Europäische Kommission hat heute (Mittwoch) die Ergebnisse des im Oktober 2018 veröffentlichten Aufrufs zur Einreichung von Vorschlägen für die Partnerschaft mit Japan für Gemeinsame Masterabschlüsse im Rahmen von Erasmus Mundus bekannt gegeben. Gemeinsam mit dem japanischen Ministerium für Bildung, Kultur, Sport, Wissenschaft und Technologie hat die Kommission drei gemeinsame Masterprogramme ausgewählt, die von internationalen Konsortien mit führenden Universitäten angeboten werden. Diese Studienprogramme sollen die Zusammenarbeit und die Mobilität der Studierenden fördern sowie Innovation und Exzellenz im europäischen und japanischen Hochschulsektor fördern.

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