Brüssel: Rat für Allgemeine Angelegenheiten (Art. 50)
Der Rat wird im EU-27-Format die Tagung des Europäischen Rates (Artikel 50) vorbereiten. Am 21. März 2019 werden die Staats- und Regierungschefs der EU-27 die jüngsten Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Brexit erörtern. Im Vorfeld des Gipfels werden die Minister einen Gedankenaustausch über den Sachstand und Fragen im Hinblick darauf führen, dass am 29. März 2019 der Zweijahreszeitraum nach der Mitteilung des Vereinigten Königreichs über seinen beabsichtigten Austritt aus der EU endet. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Brüssel: Rat für Allgemeine Angelegenheiten
Die Minister werden über den mehrjährigen Finanzrahmen für den Zeitraum 2021-2027 beraten. Dieser Punkt wird während des öffentlichen Teils der Ratstagung behandelt. Der Rat wird sich – ebenfalls in öffentlicher Beratung – mit der Verordnung zur Schaffung eines Instruments für Heranführungshilfe (IPA III) befassen. IPA III ist Teil des langfristigen Haushaltsplans der EU und unterstützt den Erweiterungsprozess, wobei sichergestellt werden muss, dass es die allgemeinen Ziele ergänzt, die die Europäische Union mit ihrem auswärtigen Handeln verfolgt. Weitere Informationen werden hier bereitgestellt.
Brüssel: Stabilitäts- und Assoziationsrat EU-Republik Nordmazedonien
Der 15. Stabilitäts- und Assoziationsrat wird den Stand der bilateralen Beziehungen zwischen der EU und der Republik Nordmazedonien prüfen. Dabei wird er sich vorrangig mit politischen und wirtschaftlichen Kriterien sowie der finanziellen Zusammenarbeit befassen. Zudem wird er über die Entwicklungen in der Republik Nordmazedonien und den Westbalkanländern beraten. Detaillierte Informationen zur Tagung finden Sie vorab hier.
Luxemburg: EuGH-Urteile über Relevanz der Lebensbedingungen in anderem Mitgliedstaat für Asylverfahren
Das deutsche Bundesverwaltungsgericht sowie der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg ersuchen den EuGH um Auslegung verschiedener Unionsvorschriften über Asylverfahren. U.a. möchte der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg wissen, was nach der Dublin-III-Verordnung über die Prüfungszuständigkeit gilt, wenn der wegen Unzuständigkeit abgelehnte Asylbewerber nicht wie geplant an den eigentlich zuständigen Mitgliedstaat (Italien) überstellt werden konnte, weil er nicht (rechtzeitig) aufzufinden war. Außerdem möchte der VGH wissen, inwieweit große strukturelle Defizite des staatlichen Sozialsystems im eigentlich zuständigen Mitgliedstaat einer Überstellung entgegenstehen können. Weitere Informationen dazu finden Sie hier, hier, hier, hier und hier.
Luxemburg: EuGH-Urteil zur illegalen Einreise nach Wiedereinführung von Binnen-Grenzkontrollen
Ein marokkanischer Staatsangehöriger wurde 2016, als in Frankreich der Ausnahmezustand galt und vorübergehend wieder Kontrollen an den Binnengrenzen des Schengen-Raums durchgeführt wurden, kurz hinter der spanischen Grenze in einem aus Marokko kommenden Fernbus kontrolliert. Er war schon früher einmal in Frankreich gewesen und hatte es im Anschluss an eine aufenthaltsbeendende Maßnahme verlassen. Im Zuge der Kontrolle wurde der Mann wegen des Verdachts der illegalen Einreise in das französische Hoheitsgebiet, nach französischem Recht ein Vergehen, in Polizeigewahrsam genommen. Die Cour de cassation hat dem Gerichtshof in diesem Zusammenhang eine Reihe von Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier.
Luxemburg: EuGH verhandelt über die Unabhängigkeit der Disziplinarkammer des polnischen Obersten Gerichts
Nach dem polnischen Gesetz über das Oberste Gericht vom 8. Dezember 2017 treten die Richter mit 65 in den Ruhestand, sofern nicht der Präsident eine weitere Amtsausübung genehmigt. In drei Fällen ist dazu derzeit die ursprünglich für solche Angelegenheiten zuständige Kammer für Arbeits- und Sozialsachen befasst. Sie weist darauf hin, dass mit dem Gesetz auch eine neue Disziplinarkammer geschaffen wurde, die künftig für derartige Fragen zuständig sei und sich im Aufbau befinde. Die Kammer hat Zweifel, dass diese neue Disziplinarkammer gegenüber der Exekutive und Legislative hinreichend unabhängig ist und hat dem Gerichtshof eine Reihe von Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt. Weitere Informationen dazu finden Sie hier, hier und hier.
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