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ISSN : 2443-8235
European Commission EU-AKTUELL
DIE EU IN DEUTSCHLAND
Nachrichten
EU-Justizkommissarin Jourová tritt bei EuroPride-Parade für Rechte der LGBTI-Personen ein

Věra Jourová, EU-Justizkommissarin, wird am Samstag an der EuroPride Parade 2016 für die Rechte von Lesben und Schwulen in Amsterdam teilnehmen. Die EU-Kommission hat heute (Freitag) eine Liste mit Maßnahmen vorgelegt, mit denen die Gleichstellung von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Transgender und Intersexuellen (LGBTI-Personen) gefördert und ihre Diskriminierung bekämpft werden kann. Jourová sagte: „Angesichts zunehmender Diskriminierung müssen Politikerinnen und Politiker lauter und deutlicher für den Schutz benachteiligter Personengruppen eintreten. Wir wollen mehr Fairness, soziale Akzeptanz und Gleichberechtigung für lesbische, schwule, bi-, trans- und intersexuelle Personen in Europa. Auch zahlreiche Interessenträger – Nichtregierungsorganisationen, nationale Behörden und Medien – werden sich an der Kampagne beteiligen.“

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Kommission verhängt Auflagen für Übernahme des Selbstmedikationsgeschäfts von Boehringer Ingelheim durch Sanofi

Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme des Selbstmedikationsgeschäfts von Boehringer Ingelheim (Deutschland) durch Sanofi (Frankreich) nach der EU-Fusionskontrollverordnung unter Bedingungen freigegeben. Beide Unternehmen sind in der Pharmabranche tätig. Der Beschluss ist an die Bedingung geknüpft, dass beide Unternehmen Geschäftsbereiche in der Tschechischen Republik, in Estland, Frankreich, Ungarn, Griechenland, Irland, Lettland, Polen und der Slowakei veräußern. Die Kommission hatte Bedenken, dass der Zusammenschluss in seiner ursprünglich geplanten Form den Wettbewerb auf den Märkten für einige pharmazeutische Erzeugnisse verringern könnte. Durch die von Sanofi angebotenen Verpflichtungen werden diese Bedenken jedoch ausgeräumt.

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Spanische Subventionen für private Fernsehsender unzulässig

Die Europäische Kommission hat nach einer eingehenden Prüfung festgestellt, dass eine spanische Regelung, die privaten terrestrischen Sendern für die parallele Programmausstrahlung während der Digitalisierung des terrestrischen Fernsehens einen Ausgleich bietet, gegen die EU-Beihilfevorschriften verstößt. Da noch keine Beihilfen gewährt wurden, ist keine Rückforderung erforderlich.

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